Hallo liebe Forums-Mitglieder,
ich habe schon im Forum gestöbert aber noch nichts Konkretes für genau meine Situation gefunden. Vielleicht gibt es jemanden der bei folgenden Fragen Bescheid weiß:
1.) Ich war nach dem Studium selbständig und gar nicht versichert (während des Studiums war ich gesetzlich versichert) bis ich meinen ersten Job als Angestellter angetreten habe. Während dieser Arbeit war ich privat versichert, ca. 1 1/2 Jahre lang. Nun habe ich einen neuen Job angefangen und verdiene weiterhin über der Beitragsbemessungsgrenze. Dummerweise war ich zwischen den beiden Jobs einen Monat arbeitslos und bin daher zurück in die gesetzliche gerutscht.
Bedeutet das nun, dass ich nicht zurück in die private KV kann? So hat es mir jedenfalls die Buchhaltung meines neuen Arbeitgebers erklärt.
2.) Angenommen ich könnte wählen, ob ich in der gesetzlichen bleibe oder in die private gehe, was wäre die bessere Entscheidung bei folgender Konstellation: Meine Freundin ist schwanger und wir planen Ende des Jahres zu heiraten, das Kind wird im Juli 08 erwartet. Meine Freundin ist privat versichert. Wäre es vor diesem Hintergrund (Kind und Frau die vor erst nicht arbeitet bzw. weniger als ich verdient) nicht sogar positiv für mich in der gesetzlichen KV zu sein?
Wäre toll, wenn mir jemand bei diesen Fragen helfen könnte, ich bin leider ziemlich unbedarft bei diesen Themen.
Vielen Dank,
K
Nicht mehr in private zurück bei Jobwechsel ?
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Re: Nicht mehr in private zurück bei Jobwechsel ?
Kinski hat geschrieben:Hallo liebe Forums-Mitglieder,
ich habe schon im Forum gestöbert aber noch nichts Konkretes für genau meine Situation gefunden. Vielleicht gibt es jemanden der bei folgenden Fragen Bescheid weiß:
1.) Ich war nach dem Studium selbständig und gar nicht versichert (während des Studiums war ich gesetzlich versichert) bis ich meinen ersten Job als Angestellter angetreten habe. Während dieser Arbeit war ich privat versichert, ca. 1 1/2 Jahre lang. Nun habe ich einen neuen Job angefangen und verdiene weiterhin über der Beitragsbemessungsgrenze. Dummerweise war ich zwischen den beiden Jobs einen Monat arbeitslos und bin daher zurück in die gesetzliche gerutscht.
Bedeutet das nun, dass ich nicht zurück in die private KV kann? So hat es mir jedenfalls die Buchhaltung meines neuen Arbeitgebers erklärt.
Nein, Sie müssen 3 Jahre lang oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze verdienen. Sie müssen definitiv in die GKV! Der Monat Arbteitslosigkeit ist irrelevant.
2.) Angenommen ich könnte wählen, ob ich in der gesetzlichen bleibe oder in die private gehe,
Können Sie aber nicht!
was wäre die bessere Entscheidung bei folgender Konstellation: Meine Freundin ist schwanger und wir planen Ende des Jahres zu heiraten, das Kind wird im Juli 08 erwartet. Meine Freundin ist privat versichert. Wäre es vor diesem Hintergrund (Kind und Frau die vor erst nicht arbeitet bzw. weniger als ich verdient) nicht sogar positiv für mich in der gesetzlichen KV zu sein?
Subjektiv wäre die GKV die schlechtere Lösung, was aber auch egal ist, da sich die Frage nicht stellt!
Dazu habe ich andere Aussagen von meiner Krankenkasse sowie auch von der Buchhaltung meines neuen Arbeitgebers erhalten: sie sagen, wenn ich vor dem 01.04.2007 schon privat versichert war, kann ich auch beim neuen Arbeitgeber privatversichert bleiben. Nur aufgrund der Tatsache, dass ich durch den Monat Arbeitslosigkeit zurück in die gesetzliche gerutscht bin führt dazu dass ich nun nicht mehr in die private komme. Das finde ich auch logisch denn sonst hätte mir ja schon mein alter Arbeitgeber sagen müssen, dass ich ab 01.04.2007 aus der privaten raus muss.
Gibt es noch weitere Meinungen zum Thema ?
Danke & Grüße,
K
Gibt es noch weitere Meinungen zum Thema ?
Danke & Grüße,
K
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- Postrank7
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Auf den Monat Arbeitslosigkeit ...
... kommt es in Deinem speziellen Fall nicht an.
Du warst zuvor nur ca. 1,5 Jahre über Entgeltgrenze beschäftitigt. Ohne Wechsel des Arbeitgebers wäre das ok gewesen, da du am 2.2.2007 bereits privat versichert warst.
Der neue Arbeitgeber muss jedoch auf die drei Jahre abheben, die du nicht nachweisen kannst. Bei Arbeitgeberwechsel gilt der Bestandschutz "2.2.07" leide nicht. Deshalb bei Wechsel seit 1.4. Pflichtversicherung. So will es ulla aller Gesetzgeber nun mal.
Wärst du aber schon seit 2004 über Entgeltgrenze, hätte dir der Monat Arbeitslosigkeit das Genick gebrochen. So gesehen, bist du doppelt ausgebremst worden.
Du warst zuvor nur ca. 1,5 Jahre über Entgeltgrenze beschäftitigt. Ohne Wechsel des Arbeitgebers wäre das ok gewesen, da du am 2.2.2007 bereits privat versichert warst.
Der neue Arbeitgeber muss jedoch auf die drei Jahre abheben, die du nicht nachweisen kannst. Bei Arbeitgeberwechsel gilt der Bestandschutz "2.2.07" leide nicht. Deshalb bei Wechsel seit 1.4. Pflichtversicherung. So will es ulla aller Gesetzgeber nun mal.
Wärst du aber schon seit 2004 über Entgeltgrenze, hätte dir der Monat Arbeitslosigkeit das Genick gebrochen. So gesehen, bist du doppelt ausgebremst worden.
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