Kinder PKV oder GKV; später noch Wechsel möglich?

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CKlein1977
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Kinder PKV oder GKV; später noch Wechsel möglich?

Beitragvon CKlein1977 » 28.04.2012, 18:21

Hallo zusammen,

wir haben folgende Konstellation:

Ich bin PKV versichert und Hauptverdiener. Meine Frau ist zurzeit im Mutterschutz und in der GKV pflichtversichert. Ende Juni werden unsere Zwillinge (Mädchen+Junge) geboren. Nun stellt sich für uns die Frage, wie wir unsere Kinder versichern sollen.

1. PKV über mich. Ich bin bei der DKV (VollmedM4 BR4) versichert und überlege die Kinder einzuschließen. Oder ist dieser Tarif nicht optimal für Kinder? Ich muss allerdings sagen, dass ich bis jetzt sehr zufrieden mit der DKV und meinem Tarif bin.

2. GKV über meine Frau als freiwilliges Mitglied über den Mindestbeitrag.

Wenn wir uns für die PKV entscheiden, besteht für die Kinder später noch die Möglichkeit (vielleicht nach 2 oder 3 Jahren) wieder in die GKV zu wechseln? Die haben ja schließlich noch kein eigenes Einkommen. Da kann der Grundsatz: "einmal PKV, immer PKV" noch nicht greifen. Wir haben die Befürchtung, dass die PKV-Beiträge für die Kinder gerade ab dem Teenager-Alter (besonders für das Mädchen) explodieren. Ab welchem Alter wird in der PKV eigentlich mit dem Erwachsenentarif gerechnet? Oder ist das je Gesellschaft und Tarif unterschiedlich.

Vielen Dank für die Hilfe!

Gruß Christoph

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Beitragvon DKV-Service-Center » 29.04.2012, 20:04

Hallo CKlein1977,
Die Aussage ich bin Hauptverdiener, hilft uns net ;-)
Ihr Einkommen und das Ihrer Frau, Ihr Status(Angestellt , Selbstständig) ?
Die Kinder bei der DKV zu versichern ist kein Problem wenn Sie länger als 8 Monate Versichert sind, zwischen 100-150 Euro je Kind.
Sind die Kinder einmal bei der DKV versichert gibt es in der Regel kein zurück mehr es sei denn Sie hätten Anspruch auf die kostenlose Familienversicherung in der Gesetzlichen.
Gruß

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 29.04.2012, 20:10

DKV-Service-Center hat geschrieben:Die Kinder bei der DKV zu versichern ist kein Problem wenn Sie länger als
8 Monate Versichert sind,...


3 Monate

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Beitragvon CKlein1977 » 29.04.2012, 21:09

DKV-Service-Center hat geschrieben:Hallo CKlein1977,
Die Aussage ich bin Hauptverdiener, hilft uns net ;-)
Ihr Einkommen und das Ihrer Frau, Ihr Status(Angestellt , Selbstständig) ?
Die Kinder bei der DKV zu versichern ist kein Problem wenn Sie länger als 8 Monate Versichert sind, zwischen 100-150 Euro je Kind.
Sind die Kinder einmal bei der DKV versichert gibt es in der Regel kein zurück mehr es sei denn Sie hätten Anspruch auf die kostenlose Familienversicherung in der Gesetzlichen.
Gruß


Ich bin Angestellt und über der JAEG. Meine Frau ist ebenfalls Angestellt und unter der JAEG. Einen Anspruch auf kostenlose Familienversicherung, wird es wohl nicht mehr geben. Daher stellt sich nun für uns die Frage, in welchem Krankenversicherungssystem unsere Kinder am besten aufgehoben sind, und was bezahlbar bleibt. Grundsätzlich wären wir bereit, pro Kind eine Prämie von 180 € zu zahlen. Problematisch ist es nur, wenn ab dem 20. Lebensjahr der PKV-Kindertarif wegfällt und sich die Prämien verdoppeln. Außerdem soll in der GKV die Hilfsmittelkatalog wohl umfassender sein. Des Weiteren beträgt der Mindestbeitrag "nur" ca. 145 € und verdoppelt sich nicht im jungen Erwachsenenalter. Allerdings steht für uns als Eltern, der beste Versicherungsschutz unserer Kinder im Vordergrund. Was wäre in unserem Fall die bessere Lösung?

Gruß Christoph :-k

heinrich
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Beitragvon heinrich » 29.04.2012, 21:36

du schreibst, dass Deine Frau freiwillige in der GKV zum Mindestbeitrag versichert ist.

Wie hoch ist denn, der Deiner Meinung nach gültige , Mindestbeitrag.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Mindestbeitrag zu zahlen ist.

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Beitragvon CKlein1977 » 29.04.2012, 22:36

heinrich hat geschrieben:du schreibst, dass Deine Frau freiwillige in der GKV zum Mindestbeitrag versichert ist.

Wie hoch ist denn, der Deiner Meinung nach gültige , Mindestbeitrag.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Mindestbeitrag zu zahlen ist.



Nööö, dass scheint wohl ein Missverständnis zu sein. Meine Frau ist ganz normal (also nicht zum Mindestbeitrag) als Angestellte pflichtversichert. Wir könnten aber unsere Kinder in ihrer GKV als "freiwillige" (ca. 145 €) mitversichern.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 30.04.2012, 09:17

Hallo CKlein1977
es hört sich so an als ob die Lütten in die GKV sollen und die Entscheidung schon fest steht.
Wenn Sie sogar bereit sind 180 Euro zu löhnen dann machen Sie für die Zwillinge ne private Zusatzversicherung für das Krankenhaus und den Tarif BestCare, unter 10 Euro je Kind.
Gruß
P.s. kleine Anmerkung mit 20 sollten die Lütten
entweder ne eigene Ausbildung haben und damit ne eigene Krankenversicherung oder Sie Studieren
und sind dann in einer Studentischen Versicherung, also nix mit verdoppeln :-)

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 30.04.2012, 09:36

hier zusammenfassend Ihre Möglichkeiten:

1. Versicherung in Ihrer PKV (DKV mit verschiedenen Tarifmöglichkeiten):
Vorteil:
- die Gesellschaft MUSS das Kind versichern, wenn es innerhalb der ersten zwei Monate ab Geburt angemeldet wird, d.h. auch im Falle einer schweren Erkrankung ab Geburt ist die Gesellschaft verpflichtet, das Kind zu versichern.
Nachteil:
- unter Umständen gibt es in den Vertragsbedingungen Ihrer PKV Einschränkungen, so dass z.B. der Versicherungsschutz des Kindes nicht besser sein darf als Ihrer, oder dass die Selbstbeteiligung nicht niedriger sein darf. Das ist bei der DKV der Fall.

Es stellt sich hier auch die Frage, ob der Ihnen gewählte (und unter Umständen nicht verbesserbare) Versicherungsschutz in seiner Ausgestaltung Ihren Vorstellungen für die Kinderversicherung entspricht:
Ergotherapie, Logopädie, Kieferorthopädische Maßnahmen - um jetzt nur mal ein paar Stichworte zu nennen.

2. Auswahl einer anderen privaten Krankenversicherung:
Vorteil:
- mehr Möglichkeiten, was Art und Umfang der tariflichen Ausgestaltung anbelangt. Achtung: Nicht viele Gesellschaften versichern Kinder auch alleine, das schränkt diesen Vorteil natürlich wieder etwas ein.
Nachteil:
- es wird ein "normaler" Antrag gestellt, mit Gesundheitsangaben, d.h. Ergebnisse von U1 und U2 spielen eine Rolle - der Versicherer kann den Antrag logischerweise auch ablehnen, wenn gesundheitliche Probleme bestehen.

3. Freiwillige Versicherung bei einer GKV:
Dies hat möglicher Weise die von Ihnen bereits erwähnten Beitragsvorteile beim Übergang zum Jugendlichen- bzw Erwachsenen-Tarif. Sie sollten dabei aber bedenken, dass sowohl für Lehrlinge als auch Studenten die gestzliche PFlichtversicherung eintritt - von der man sich wiederum als Student befreien lassen kann. Deshalb entfällt die "teure" PKV in diesen Fällen.

Wie sollten Sie weiter vorgehen?
- Lassen Sie sich beraten, damit Sie entscheiden können, welchen Leistungsumfang / welches Bedingungswerk für den PKV Schutz des Kindes gelten sollen oder ob freiwillige Versicherung in der GKV gewählt werden soll. Es gibt übrgens durchaus Versicherer, die die Vorteile der GKV (z.B. offener Hilfsmittelkatalog) beinhalten - allerdings sind nicht ALLE GKV-Leistungen bei der PKV zu haben. Umgekehrt natürlich auch die signifikanten Mehrleistungen der PKV nicht bei der GKV.
- Wenn die Prüfung ergibt, dass Vertragsbedingungen der DKV auch für Ihre Kinder O.K. sind: vom Recht auf Nachversicherung innerhalb der zwei Monate Gebrauch machen.
- Wenn die gewünschten Leistungen nicht bei Ihrer Gesellschaft zu haben sind, abwarten bis U1 und U2 vorliegen, danach Antrag bei der Gesellschaft Ihrer Wahl stellen
- Wenn dieser Antrag abgelehnt werden sollte, vom Recht auf Nachversicherung innerhalb der zwei Monate Gebrauch machen.

Es gibt also an dieser Stelle keinen Grund zur Hektik oder zur Eile:
Sie können ja bereits jetzt (vor der Geburt) den "Check" erledigen, Bedingungen vergleichen (lassen), analysieren, entscheiden.
Danach U1 / U2 abwarten, Antrag stellen.
Wichtige Frist, die zu beachten ist: 2 Monate ab Geburt, um die "Nachversicherungsoption" zu ziehen

Freundliche Grüße
RG

Philipp Mättig
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Beitragvon Philipp Mättig » 30.04.2012, 11:39

Moin,

das Beitragsrisiko hält sich bei Kindern in "Grenzen"
Für Kinder und Jugendliche werden keine Altersrückstellungen gebildet (außer einige VU in manchen Tarifen ab 16). Der Großteil der Steigerungen geht auf die Erhöhung der Zuführung zur Rückstellungen zurück. Eine Absenkung der Höchstrechnungszins, die perspektivisch immer wahrscheinlicher wird, wirkt sich auf die Beiträge der Kinder auch nicht aus.
Die Frage PKV/GKV sollte eine Frage der Leistung sein und keine Frage der finanziellen Besserstellung.
Kinder solo zu versichern, halte ich nur im Ausnahmefall für eine gute Idee.

Die Wahrscheinlichkeit,dass Geburt, U1 und U2 bei zweieigen Zwilligen, die mutmaßlich künstlich erzeugt wurden und per Kaiserschnitt 4 Wochen "zu früh" geholt werden keine risikoerheblichen Diagnosen ergeben halte ich für fast ausgeschlossen. Insofern stellt sich die Frage GKV oder DKV.
Andere Versicherungsunternehmen, auch die, die auch ein V im Namen haben, wollen und sollten nicht mitspielen.

Gruß aus Leipzig
Philipp

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Beitragvon CKlein1977 » 30.04.2012, 18:11

Erst einmal Danke für die schnelle Hilfe! :D

Grundsätzlich kann ich mir auch gut vorstellen, die Kinder im Rahmen der Nachversicherung über die DKV zu versichern. Ist denn mein jetziger Tarif (VollmedM4 BR4 ohne SB) grundsätzlich ungeeignet oder schlecht für Kinder?Ich als Erwachsener kann (zumindest jetzt) nichts negatives über meinen Tarif/DKV sagen. Bin also zufriedener Kunde.

Ob wir jetzt 20 € mehr oder weniger bezahlen, ist für uns sekundär. Wenn allerdings die Deckungslücken zur üblichen GKV zu groß sind, würde ich wirklich über eine freiwillige GKV nachdenken.

Sind denn Ergotherapie, Logopädie und Kieferorthopädische Maßnahmen nicht oder nur unzureichend im VollmedM4 BR4 versichert?

Was ist denn jetzt die bessere Alternative

- DKV VollmedM4 BR4 (und eventuell späterer VR Wechsel) oder
- GKV mit Zusatzversicherung?


Gruß Christoph

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Beitragvon DKV-Service-Center » 02.05.2012, 09:16

Hallo CKlein1977,

Diese Entscheidung müssen Sie treffen.

Eine Pro Contra Liste erstellen, Ihren DKV Berater antanzen lassen auber auch zur Gesetzlichen gehen

Gruß

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Beitragvon CKlein1977 » 04.05.2012, 18:31

Roland Gutsch hat geschrieben:Ergotherapie, Logopädie, Kieferorthopädische Maßnahmen - um jetzt nur mal ein paar Stichworte zu nennen.
RG


Welche Nachteile hätten den der Tarif bei den Kieferorthopädische Maßnahmen gegenüber der GKV?

Gruß Christoph


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