Zuschuss zur Krankenversicherung

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Benutzeravatar
sailor1
Postrank3
Postrank3
Beiträge: 26
Registriert: 14.08.2007, 12:08
Wohnort: Koblenz

Beitragvon sailor1 » 24.08.2007, 09:39

Nein gekündigt habe ich nicht, brauche ich auch nicht, glaube ich zumindest.
Meine Versicherung lief nur ein halbes Jahr uns ist zum 31.07. ausgelaufen. Das hatten die so festgelegt.
Die Versicherung hat mich nun aufgefordert bis zum 31.08, einen neuen Antrag zu stellen, und den will ich nun als Antrag auf Familienversicherung stellen.
Dass das alles so kompliziert ist hätte ich nie gedacht :shock:

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 24.08.2007, 12:29

Hää, Du bist doch bislang freiwillig in der gesetzlichen KV, oder?!?

Also mein SGB V sieht keine Möglichkeit vor, die freiwillige KV für einen befristeten Zeitraum zu beantragen. Sie besteht bis auf weiteres bzw. bis zur Kündigung, oder anderen Tatbeständen (Pflichtversicherung etc.)

Benutzeravatar
sailor1
Postrank3
Postrank3
Beiträge: 26
Registriert: 14.08.2007, 12:08
Wohnort: Koblenz

Beitragvon sailor1 » 24.08.2007, 12:53

Nanu?? habe ich da was falsch verstanden??

Wörtlich steht da:

"Ihre einkommensabhängige Beitragsbemessung war bis zum 31.07.07 befristet.. Bitte stellen Sie einen neuen Antrag........."

Also ich verstand das so, dass die KV nur bis zum 31.07. geht und nun neu beantragt werden muß.

Sehe ich das falsch?? Was soll ich denn jetzt machen damit ich nichts falsch mache?? - Danke -

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 24.08.2007, 14:28

Okay, jetzt geht ein Lichtlein auf.

Wenn Du mich fragst, bist Du auch weiterhin freiwillig Versichert.

Der zu zahlende Beitrag hängt von einer sog. Beitragsbemessung ab, hierfür ist Dein Einkommen massgebend.

Grundlage für die Beitragsbemessung ist § 240 SGB V.

Im Bereich der freiwilligen KV gibt es allerdings eine Mindestbemessungsgrundlage. Diese beträgt derzeit 816,97 Euro. Da liegst noch klar drunter. Will heissen, wenn Dein Einkommen mal höher sein sollte als 816,97 Euro, dann musst Du einen höheren Beitrag zahlen. Bleibt es immer drunter, dann zahlst Du auch immer diesen Mindestbeitrag, es sei denn, Du bist hauptberuflich selbständig, dann ist gilt eine höher Mindestbemessungsgrundlage. Die ist fast doppelt so hoch!!!

Also ich würde der Krankenkasse jetzt Dein Einkommen mitteilen und die Verzichtserklärung anfügen.

Frage: Ist Deine Holde bei der gleichen KV versichert, oder ist sie bei einer anderen KV versichert?

Benutzeravatar
sailor1
Postrank3
Postrank3
Beiträge: 26
Registriert: 14.08.2007, 12:08
Wohnort: Koblenz

Beitragvon sailor1 » 24.08.2007, 15:07

jetzt ist das Lichtlein übergesprungen. Ich habe meinen Fehler kapiert.

Ja, meine Herzallerliebste ist beim gleichen Verein versichert. Dort war ich auch bis zu meiner Rente familienversichert.

Werde jetzt wie von Dir geraten vorgehen und mich melden wenn es etwas neues gibt. Vielleicht kann ein anderer daraus auch etwas für sich lernen.

Ich danke Dir für Deine Geduld mit mir

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 25.08.2007, 00:16

Also - Sailor1 - Deine Geschichte interessiert mich immer mehr.

Es gab mal so ein Idiot der gegen eine Windmühle mit einer Ritterrüstung kämpfte. Der hatte auch noch ein Pferd; es hiess glaube ich Esmeralda.

Du kämpfst gegen die Behördenmühle, allerdings mit der kleinen Einschränkung - zumindestens nach meiner Einschätzung - dass hier eine kleine Aussicht auf Erfolg besteht.

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 12.09.2007, 22:45

Hey Sailor 1, wie schaut es aus?

Plant die bayrische Architektenversorgung aufgrund Deines Verzichts schon das nächtste Betriebsfest oder muss der hochbezahlte Jurist des Ladens erst einmal ein Seminar diesbezüglich besuchen!?!? #-o

Benutzeravatar
sailor1
Postrank3
Postrank3
Beiträge: 26
Registriert: 14.08.2007, 12:08
Wohnort: Koblenz

Beitragvon sailor1 » 13.09.2007, 09:12

Hallo und moin moin,

von der Bayerischen Architektenversorgung habe ich immer noch nix gehört. Die wissen sicher noch nicht genau was sie mit dem Geldsegen anfangen sollen. :roll:

Aber die Krankenkasse hat sich gemeldet und der freundliche Mitarbeiter hat mir zugesagt, dass sie mich wieder in die Familienversicherung aufnehmen werden wenn ich den neuen Bescheid der BAV vorlege, und zwar rückwirkend =D>
Der hat mir sogar geraten, bis dahin auf die Überweisungen meines Beitrages "unter Vorbehalt" zu schreiben, was ich aber seit Februar schon tue.

Letzte Woche habe ich die BAV noch einmal angeschrieben.

Ich werde hier berichten sobald sich etwas tut.

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 13.09.2007, 11:02

Na - Sailor1 - das hört sich doch hinsichtlich der KV/PV sehr gut an, gelle?!?

Es grüsst der Rossi

Benutzeravatar
sailor1
Postrank3
Postrank3
Beiträge: 26
Registriert: 14.08.2007, 12:08
Wohnort: Koblenz

Beitragvon sailor1 » 22.10.2007, 11:56

Hallo und moin moin,

da bin ich wieder! Die Bayerische Architektenversorgung hat tatsächlich geantwortet. Hier der Text:


....... Die Bayerische Architektenversorgung ist die Pflichtversorgungseinrichtung für alle nicht berufsunfähigen Mitglieder der Bayerischen Architektenkammer und der Architektenkammern der durch Staatsverträge angeschlossenenen Länder. Sie hat die Aufgabe ihre Mitglieder und deren Hinterbliebene nach den Bestimmungen ihrer Satzung zu versorgen ( §1 Abs. der Satzung)

Das Mitglied hat für die Dauer seiner Mitgliedschaft Pflichtbeiträge zu entrichten. Umgekehrt hat die Architektenversorgung die Verpflichtung, entsprechend der Beitragszahlungen dem Mitglied Versorgungsleistungen (§29 der Satzung) zu zahlen. Die Höhe des Altersruhegeldes richtet sich nach den Bestimmungen des § 34 i.V.m. § 53 der Satzung.

Wie bereits telefonisch besprochen, können wir Ihrem Wunsch nicht entsprechen. Sie haben Anspruch auf die Zahlung des Ruhegeldes in voller Höhe. Ein Verzicht auf einen Teil der zustehenden Leistung, die allein der Vermeidung der Beitragszahlung zur Krankenversicherung der Rentner bezweckt, wäre rechtswidrig und ist daher nicht zulässig.


Das war's, keine weitere Begründung, kein § weshalb, nichts anderes als die Antwort telefonisch damals. :evil:

Und darauf habe ich zwei Monate warten müssen. Was jetzt :?:

erst mal herzl. Grüße

Sailor1

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 22.10.2007, 23:29

Also dann versuche ich mal ne Zusammenfassung des Krempel´s.



Die Höhe des Altersruhegeldes richtet sich nach den Bestimmungen des § 34 i.V.m. § 53 der Satzung.


Okay, was steht denn genau in der Satzung?!

Ein Verzicht auf einen Teil der zustehenden Leistung, die allein der Vermeidung der Beitragszahlung zur Krankenversicherung der Rentner bezweckt, wäre rechtswidrig und ist daher nicht zulässig.


Steht dieses denn explizit in der Satzung? Ich möchte meinen Hintern verwetten, dass dieses dort nicht drinne steht.

Tja Sailor, was soll ich Dir jetzt raten!?!?

So wie es aussieht, wirst Du ohne fachanwaltliche Vertretung nicht weiterkommen.

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 22.10.2007, 23:33

Ach ja, um solche Fallkonstellationen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung zu vermeiden, hat der Gesetzgeber § 46 SGB I eingebaut. Er wollte solche Verzichten eben vermeiden.

Aber das schöne an der Klamotte ist doch, dass das SGB I für die Arichtektenvorsorgung nicht gilt.

Was ist denn hier rechtswidrig?

Ist der Unterzeichner des Schreibens etwa Mitglied der Solidargemeinschaft und kann es persönlich nicht verkraften!?!?

Benutzeravatar
sailor1
Postrank3
Postrank3
Beiträge: 26
Registriert: 14.08.2007, 12:08
Wohnort: Koblenz

Beitragvon sailor1 » 23.10.2007, 17:13

Hi,

danke für die Rückmeldung.

Ich werde jetzt noch einmal schreiben und Frist setzen und dann den Klageweg bestreiten. Immerhin fehlen mir rund 1200 Eronen im Jahr, bei 380 € Rente ist das schon was.

Gruß
Sailor1

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 23.10.2007, 21:23

Hallo Sailor1,

nach welcher Rechtsgrundlage wird dann die Architektenversorgung gezahlt?

Oder kannst Du hier einen Link einstellen, wo das Gesetzes evtl. eingestellt ist.

Es stellt sich nämlich die Frage, welche Verfahrensvorschriften Anwendung finden? In der Regel wird dieses immer in den Schlussbestimmungen des jeweiligen Gesetzes geregelt.

Es grüsst der Rossi

Benutzeravatar
sailor1
Postrank3
Postrank3
Beiträge: 26
Registriert: 14.08.2007, 12:08
Wohnort: Koblenz

Beitragvon sailor1 » 24.10.2007, 11:37

Hi rossi,

ich habe mal geGoogled und den Staatsvertrag gefunden der die Rechtsgrundlage bildet. Hier der Link:
http://www.versorgungskammer.de/pls/por ... taatsv.pdf

und hier noch einige weitere Gestzestexte dazu:

http://rlp.juris.de/rlp/BayArchVersStVtrG_RP_rahmen.htm

Sorry, das ist schon etwas viel, =P~ aber Du hattest mich gefragt und ich bin froh dass Du mir hilfst.

Gruß

Sailor1


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 22 Gäste