Keine Krankenverischerung mehr.

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Rockz2012
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Keine Krankenverischerung mehr.

Beitragvon Rockz2012 » 10.05.2012, 14:39

Hallo,
ich habe ein ziemlich großes problem ich bin selbstständig und freiwillig bei der bkk vor ort versichert mein beitrag beträgt 422€. Ich habe in den letzten monaten realtiv wenig verdient knapp über 1000 brutto. Dies teilte ich auch der versicherung. Mir wurde ein antrag auf beitragsentlastung zugeschickt. Allerdings erst für den nächsten Monat mit einen neuen betrag von 220.
Ich teilte auch der krankenkasse mit das ich auf grund meiner finanziellen lage meine letzten 2 beträge nicht zahlen kann max 200€ pro Monat. drauf einlassen wollten sie sich nicht und trotzdem den vollen betrag sprich meine 844€. Weiter geleitet wurde das ganze zur zwangsvollstreckung. Nun bin ich leider nicht mehr krankenversichert. Und erst dann wieder wenn ich den Gerichtsvollzieher komplette bezahlt habe. Da ich im Monat aber nur noch 250€ max bezahlen kann würde das noch über 3 Monate dauern. Was kann ich jetzt tun ? Ich habe momentan noch eine offene Wurzelbehandlung bei Zahnarzt müsste das aber jetzt alles selbst bezahlen wofür ich nicht das geld habe. Ich brauche drigend hilfe...

Czauderna
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Re: Keine Krankenverischerung mehr.

Beitragvon Czauderna » 10.05.2012, 15:33

Rockz2012 hat geschrieben:Hallo,
ich habe ein ziemlich großes problem ich bin selbstständig und freiwillig bei der bkk vor ort versichert mein beitrag beträgt 422€. Ich habe in den letzten monaten realtiv wenig verdient knapp über 1000 brutto. Dies teilte ich auch der versicherung. Mir wurde ein antrag auf beitragsentlastung zugeschickt. Allerdings erst für den nächsten Monat mit einen neuen betrag von 220.
Ich teilte auch der krankenkasse mit das ich auf grund meiner finanziellen lage meine letzten 2 beträge nicht zahlen kann max 200€ pro Monat. drauf einlassen wollten sie sich nicht und trotzdem den vollen betrag sprich meine 844€. Weiter geleitet wurde das ganze zur zwangsvollstreckung. Nun bin ich leider nicht mehr krankenversichert. Und erst dann wieder wenn ich den Gerichtsvollzieher komplette bezahlt habe. Da ich im Monat aber nur noch 250€ max bezahlen kann würde das noch über 3 Monate dauern. Was kann ich jetzt tun ? Ich habe momentan noch eine offene Wurzelbehandlung bei Zahnarzt müsste das aber jetzt alles selbst bezahlen wofür ich nicht das geld habe. Ich brauche drigend hilfe...


Hallo,

doch, du bist noch weiter krankenversichert, nur zahlt die Kasse ausschliesslich die Notfallbehandlung. Vereinbare mit der Kasse einen Ratenzahlplan, dann klappt das auch wieder mit dem vollen Leistungsanspruch.
Gruss
Czauderna

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So leicht ist es nicht

Beitragvon Rockz2012 » 10.05.2012, 15:53

Leider wollen sie mit mir keine ratenzahlung eingehen. Und da es schon an den gerichtsvollzieher gegeben wurde muss dort eine Ratenzahlung vereinbart werden. Die krankenkasse nimmt mich aber erst wieder auf wenn der komplette rückstand bezahlt wurde. Und mir wurde gesagt solange bin ich nicht versichert.

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Beitragvon Czauderna » 10.05.2012, 17:04

Hallo,
natuerlich koennte die Kasse die Vollstreckung
zurueck nehmen und dann die Ratenzahlung mit
dir vereinbaren - kein Muss , aber dennoch möglich.
Die Aussage, du wärst nicht versichert, ist definitiv
falsch.
Hast du denn kein Schreiben bekommen,
mit sem dir die Keistungseinschraenkung
mitgeteilt wurde - dort muss das mit dem
Versicherungsschutz bei Notfaellen ebebfalls
drinnen stehen.
Gruss
Czauderna

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kein brief bekommen.

Beitragvon Rockz2012 » 10.05.2012, 17:28

Nein ich habe kein schreiben bekommen. Nur einen Brief mit der Mahnung und das mein Leistungsanspruch ruht wenn ich mit 2 Beiträgen im Rückstand bin. Und es eben dann in die Vollstreckung geht. Am Telefon wurde mir gesagt man könnte nichts mehr machen. Und ich kann zurzeit zu keinen Arzt gehen außer ich bezahle ihn per Vorkasse selber. Oder eben den Rückstand und die Kosten der Vollstreckung auf einen schlag.

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Re: kein brief bekommen.

Beitragvon Czauderna » 10.05.2012, 19:44

Rockz2012 hat geschrieben:Nein ich habe kein schreiben bekommen. Nur einen Brief mit der Mahnung und das mein Leistungsanspruch ruht wenn ich mit 2 Beiträgen im Rückstand bin. Und es eben dann in die Vollstreckung geht. Am Telefon wurde mir gesagt man könnte nichts mehr machen. Und ich kann zurzeit zu keinen Arzt gehen außer ich bezahle ihn per Vorkasse selber. Oder eben den Rückstand und die Kosten der Vollstreckung auf einen schlag.


Hallo,
sofort Widerspruch einlegen, denn das Schreiben war nur die Ankündigung für den Fall,das es so kommt. Das Ruhen muss dir gesondert mitgeteilt werden, da muss auch der Hinbweis stehen, dass du deine Karte nicht benutzen darfst. Einige Kassen verschicken gleichzeitig eine Bescheinigung zur Vorlage beim Arzt, wegen eben der Kostenabrechnung bei Notfällen.
Nachhaken, sofort - kann ich dir nur raten.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Rossi » 10.05.2012, 20:56

Sorry Günter, wo gegen denn Widerspruch einlegen?

Es gibt offensichtlich keinen formellen Ruhensbescheid; somit ruht auch gar nichts!

Am besten sofort zur Kasse und um Ausstellung eines Krankenscheines für die Wurzelbehandlung bitten. Wenn man dort nicht will - ohne Ruhensbescheid - dann sofort mit einer einstweiligen Anordnung beim zuständigen Sozialgericht drohen. Sind wir hier im wilden Westen?

Darüber hinaus einen schrifltichen Antrag auf Stundung und Ratenzahlung stellen. Bitte nicht immer mündlich oder am Telefon, denn dort wird man leider sehr häufig nur abgewiesen.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 10.05.2012, 23:55

Ups, Günter, da fällt mir noch etwas ein.

Wenn der Poster noch ein KV-Karte hat, dann dackelt er einfach zum Zahnarzt und legt die Karte vor. Er lässt sich schön behandeln und die Kasse bekommt die Rechnung.

Wenn die Kasse dann meint, dass hier ein Kartenmißbrauch vorgenommen wurde, dann fällt der Rossi rückwärts vom Stuhl.

Das sog. Ruhen wurde formell nicht festgestellt. Es gibt kein Ruhensbescheid. Somit kann der Kunde frohlustig die Karte weiter benutzen.

Alles andere wäre die größte Lachnummer, oder was meinst Du?!

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Beitragvon Czauderna » 11.05.2012, 08:45

Hallo Rossi,
nichts anderes wollte ich mit meinem
Beitrag sagen, solange das nicht schriftlich
bestaetigt wurde und der Versichter nicht weiss
ab wann genau nun seine Leistung eingeschraenkt
wurden, solange kann er die Karte einsetzen.
Mit Widerspruch einlegen bin ich auf die
muendliche Form der Mitteilung durch die Kasse
eingegangen. Damit wuerde verhindert dass es
Streitfall zu Problemen mit der Kasse kommt
hinsichtlich der Frage ob ein belastender Verwaltungsakt
in muendlicher Form erteilt werden kann bzw. darf.
Natuerlich kann er es auch einfach so laufen lassen,
mir geht es eben auch darum , dass er sich u. U.
noch mehr Aerger einhandelt.
Insgesamt bin ich auch deiner Meinung.
Gruss
Guenter


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