Hallo zusammen,
ich bin Student und über meinen Vater bei der PBeaKK familienversichert.
Ich war von Oktober bis Ende März Werkstudent mit 8 Wochenstunden. Im Februar und März habe ich mehr gearbeitet gearbeitet, woraus ich jetzt nachträglich noch Zahlungen erhalte, womit ich für Februar auf ungefähr 700 Eur und für März auf ca. 1100 Eur komme. Dabei handelt es sich aber größtenteils um vorlesungsfreie Zeit (30.01.2012 bis 19.03.2012)
Jetzt kam die Personalabteilung auf mich zu und meinte ich muss mich für diese beiden Monate selbst versichern. Hab schon wie verrückt gegoogelt, aber werde einfach nicht schlau draus. Auf grund des "Werkstudentenprivilegs" dürfte ich doch nicht unter die studentische Pflichtversicherung fallen, da ich während des Semesters unter 20 Stunden sowie 400 Eur und nur in den Semesterferien drüber war.
Wenn ich das richtig verstehe, dann hat das jedoch nichts mit der Familienversicherung zu tun? Da zählt allein der Maximalbetrag von 400 Eur? Das würde dann bedeuten, ich könnte daher nicht mehr familienversichert bleiben, was dann der eigentliche Grund wäre, dass ich mich selbst versichern muss. Beziehungsweise ich nehme an, so ist der Gedankengang der Personalabteilung.
In der Satzung der PBeaKK finde ich aber keine Angaben über eine solche Grenze. Dort steht nur "im Kindergeld berücksichtigte Kinder können [...] mitversichert werden". Auf eine Nachfrage bei der PBeaKK erhielt mein Vater als Antwort: "Sollte ihr Kind sozialversicherungspflichtig sein, was der Arbeitgeber entscheidet, dann endet laut Satzung die Mitversicherung [..] Eine studentische Pflichtversicherung bietet die PBeaKK nicht an".
Bin völlig verwirrt und hoffe mir kann hier jemand helfen. Liegt die Personalabteilung denn nun falsch in der Annahme ich müsste mich selbst versichern?
Viele Grüße
Kypoci
studentische Pflichtversicherung Werkstudent PBeaKK
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo,
wir reden hier von zwei Sachverhalten. Zum einen die Frage ob es sich hier um den Status eines Arbeitnehmers handelt (überwiegend) oder um den Status des Studenten. Der andere Sachverhalt ist die Frage der Familienversicherung, welche in der GKV. Einkommens abhängig ist.
Entscheidungsstelle in deinem Fakk ist meiner meinung nach die Postbeamtenkrankenkasse, die hinsichtlich der Familienversicherung etwas anders behandelt wird - bitte dort nachfragen.
Ansonsten würde gelten - Überschreitung der Einkommensgrenzen und trotzdem Status Student - Ende der Familienversicherung und Pflichtversicherung als Student.
Gruss
Czauderna
wir reden hier von zwei Sachverhalten. Zum einen die Frage ob es sich hier um den Status eines Arbeitnehmers handelt (überwiegend) oder um den Status des Studenten. Der andere Sachverhalt ist die Frage der Familienversicherung, welche in der GKV. Einkommens abhängig ist.
Entscheidungsstelle in deinem Fakk ist meiner meinung nach die Postbeamtenkrankenkasse, die hinsichtlich der Familienversicherung etwas anders behandelt wird - bitte dort nachfragen.
Ansonsten würde gelten - Überschreitung der Einkommensgrenzen und trotzdem Status Student - Ende der Familienversicherung und Pflichtversicherung als Student.
Gruss
Czauderna
Die Mitversicherung als Kind in der PostbeaK hängt in der Tat vom Kindergeld ab.
Die Personabteilung begeht - meines Erachtens - auch einen Denkfehler.
Denn, solange wie Du noch als Stundent ordentlich eingetragen bist, löst eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt - auch wenn es über 400 € ist - keine SV-Pflicht in der GKV aus.
Dies ergibt sich aus § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V.
Zitat:
(1) Versicherungsfrei sind
....
3. Personen, die während der Dauer ihres Studiums als ordentliche Studierende einer Hochschule oder einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind,
Lege dem Sachbearbeiter der PostbeaK einfach diese gesetzliche Grundlage vor. Du wirst nicht GKV-pflichtig durch die Arbeit. Wenn das Kindergeld weitergezahlt wird (davon gehe ich auch aus), bleibst Du weiterhin kostenlos in der PostbeaK.
Die Personabteilung begeht - meines Erachtens - auch einen Denkfehler.
Denn, solange wie Du noch als Stundent ordentlich eingetragen bist, löst eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt - auch wenn es über 400 € ist - keine SV-Pflicht in der GKV aus.
Dies ergibt sich aus § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V.
Zitat:
(1) Versicherungsfrei sind
....
3. Personen, die während der Dauer ihres Studiums als ordentliche Studierende einer Hochschule oder einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind,
Lege dem Sachbearbeiter der PostbeaK einfach diese gesetzliche Grundlage vor. Du wirst nicht GKV-pflichtig durch die Arbeit. Wenn das Kindergeld weitergezahlt wird (davon gehe ich auch aus), bleibst Du weiterhin kostenlos in der PostbeaK.
Hallo,
erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten.
Das Problem ist eher nicht die PBeakk. Die sagt einfach, wenn ich sozialversicherungspflichtig bin, was der Arbeitgeber entscheiden würde, soll ich eine Änderungsmeldung machen. Wenn nicht, einfach formlos mitteilen.
Mein Problem ist eher die Personalabteilung. War heute nochmal dort und die beharrt darauf ich müsse mich selbst versichern, da ich über 400 Euro bin. Habe ihr zwar erklärt, dass die Pbeakk die Sache mit der Familienversicherung anders handhabt, aber diskutieren lässt sie mit sich nicht.
Mir ist jetzt immer noch nicht klar, ob ich sozialversicherungspflichtig bin oder nicht bzw. ob das der Arbeitgeber das entscheiden kann, wie es die Pbeakk mir mitgeteilt hat.
Ich wär ja jetzt schon so weit und würde einfach den Studentenbeitrag für zwei Monate zahlen, wenn ich nicht in den beiden Monaten Leistungen in Anspruch genommen hätte, die die gesetzliche Krankenkasse so nicht zahlen würde.
Jemand ne Idee, wie ich das der Personalabteilung am besten klarmachen kann? Möchte mich halt auch nur ungern mit denen Anlegen....
erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten.
Das Problem ist eher nicht die PBeakk. Die sagt einfach, wenn ich sozialversicherungspflichtig bin, was der Arbeitgeber entscheiden würde, soll ich eine Änderungsmeldung machen. Wenn nicht, einfach formlos mitteilen.
Mein Problem ist eher die Personalabteilung. War heute nochmal dort und die beharrt darauf ich müsse mich selbst versichern, da ich über 400 Euro bin. Habe ihr zwar erklärt, dass die Pbeakk die Sache mit der Familienversicherung anders handhabt, aber diskutieren lässt sie mit sich nicht.
Mir ist jetzt immer noch nicht klar, ob ich sozialversicherungspflichtig bin oder nicht bzw. ob das der Arbeitgeber das entscheiden kann, wie es die Pbeakk mir mitgeteilt hat.
Ich wär ja jetzt schon so weit und würde einfach den Studentenbeitrag für zwei Monate zahlen, wenn ich nicht in den beiden Monaten Leistungen in Anspruch genommen hätte, die die gesetzliche Krankenkasse so nicht zahlen würde.
Jemand ne Idee, wie ich das der Personalabteilung am besten klarmachen kann? Möchte mich halt auch nur ungern mit denen Anlegen....
Tja, wunderbarer Sachbearbeiter bei der Personalabteilung.
Du musst ja grundsätzlich der Personalabteilung eine Mitgliedsbescheinigung einer GKV vorlegen. Die GKV kannst Du frei wählen.
Vielleicht sprichst Du beim Arbeitgeberservice einer GKV mal vor und schilderst dort den Sachverhalt. Wenn der Arbeitgeberservice lieb und nett ist, stellst er Dir vielleicht ne Bescheinigung aus, dass Du als Student gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V versicherungsfrei bist und deswegen keine Anmeldung zu erfolgen hat.
In die studentische Pflichtversicherung kommst Du eh nicht; denn Du hast mit Sicherheit zum Beginn des Studiums einen Antrag auf Befreiung hiervon gestellt. Du wolltest doch weiter in der PostbeaK bleiben.
Du musst ja grundsätzlich der Personalabteilung eine Mitgliedsbescheinigung einer GKV vorlegen. Die GKV kannst Du frei wählen.
Vielleicht sprichst Du beim Arbeitgeberservice einer GKV mal vor und schilderst dort den Sachverhalt. Wenn der Arbeitgeberservice lieb und nett ist, stellst er Dir vielleicht ne Bescheinigung aus, dass Du als Student gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V versicherungsfrei bist und deswegen keine Anmeldung zu erfolgen hat.
In die studentische Pflichtversicherung kommst Du eh nicht; denn Du hast mit Sicherheit zum Beginn des Studiums einen Antrag auf Befreiung hiervon gestellt. Du wolltest doch weiter in der PostbeaK bleiben.
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