ich hab keine Ahnung, ob das hier reinpasst... wenn nicht, bin ich für Hinweise dankbar, wo man ansonsten nachfragen kann. Aber es hat immerhin mit der PKV zu tun

Die Frage ist: Kann man die betriebliche Wiedereingliederung nach mehr als 6 Wochen Krankheit auch bei einem Vorstand einer kleinen AG anwenden?
Soweit ich weiß, gilt in dieser Zeit ein mit dem Arzt erarbeiteter Genesungsplan, der den "Beschäftigten" wieder an 100% Arbeitseinsatz heranführen soll. Während dieser Zeit ist der Beschäftigte weiterhin "krank geschrieben" und bezieht demzufolge Geld über die KV (sofern sein Tarif das hergibt, aber das unterstellen wir mal).
Ist das jetzt auch auf Vorstände anwendbar? Sind das "Beschäftigte" im Sinn des §84 Abs. 2 SGB IX? Oder müssen die einfach wieder voll einsteigen?
Erhält er während der Tätigkeiten nach Genesungsplan dann gar keinen Lohn vom AG? Oder anteilig nach den gearbeiteten Stunden? Oder kann das individuell vereinbart werden (und muss dann der KV gemeldet werden)?
Wäre für Auskünfte und Hinweise dankbar. Googlen hat bisher keine befriedigenden Erkenntnisse gebracht.
Gruß,
JD