Krankenkassen wechsel geht nicht!

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m.10
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Krankenkassen wechsel geht nicht!

Beitragvon m.10 » 29.06.2012, 16:55

Hallo,

ich habe ein problem,ich kann meine krankenkasse nicht wechseln.Ich bin derzeit bei der DAK mitglied.Ich würde aber gerne zur BKK wechseln.Ich war vom 1.1.2012 bis zum 2.4.2012 arbeitslos.Jetzt erzählen die mir von der DAK das ich einen Tag ,der 1.4.2012, nicht versichert war und das dann ab dem 2.4.2012 ein neues Versicherungsverhältniss begonnen hat und ich jetzt erst wieder 18monate mitglied bleiben muss.Der hammer ist das die das schonmal gemacht haben.damals war ich auch mal 2 monate arbeitslos und da war dann angeblich auch wieder ein tag dazwischen an dem ich nicht versichert war.
Ich habe das gefühl das sind faule tricks von denen.Kann ich da irgendwie raus komen bei der DAK?ich würde mich sehr über eine antwort freuen.
MfG
-andy-

heinrich
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Beitragvon heinrich » 29.06.2012, 18:29

1.

erst einmal ist die Aussage der KK richtig.

Nach einer Unterbrechung der Mitgliedschaft , und sei es nur ein einziger Tag, beginnt mit der danach beginnenden Mitgliedschaft, was bei Dir dann am 02.04.2012 der Fall war eine neue 18monatige Mitgliedschaft

2.
nach einer Unterbrechung der Mitgliedschaft (wie gesagt: von EINEM Tag) besteht jedoch SOFORT ein Wahlrecht zu einer anderen KK.
Du hättest also am 02.04.2012 eine NEUE KK wählen können.
Dieses Recht besteht 14 Tage. Die 14 Tage sind vorbei.

3.
Jedoch gibt es noch einen Weg, dass am 02.04.2012 NICHT NEU eine 18monatge Bindungsfrist beginnt.

NÄMLICH: Du beantragst für den 01.04.2012 eine freiwillige Mitgliedschaft.
Monatsbeitrag, wenn Du ohne Einkkünfte in der Zeit (also am 01.04.20129 warst wäre bei knapp 150 EUR.
Für den einen lächerlichen Tag wäre dies ein Beitrag von 5 EUR lächerlichen EUR.

PROBLEM: Diese freiwillige Versicherung muss innerhalb von 3 Monaten beantragt werden (schriftlicher Eingang bei der KK).
Diese 3 Monate LAUFEN aus am 30.06.2012, also morgen.

Weil morgen aber ein Samstag ist, verlängert sich die Frist auf den nächsten Montag:
ALSO: auf den 02.07.2012
FAZIT: wenn am 02.07.2012 der Antrag auf freiw. Versicherung für den 01.04.2012 eingeht, DANN ist die Lücke des 01.04.2012 geschlossen
UND es hat damit ab 02.04.2012 KEINE NEUE Bindungsfrist von 18 Monaten begonnen.

Du musst dies jetzt nur verstanden haben und schnell handeln.

bruderherz
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Beitragvon bruderherz » 29.06.2012, 20:32

???? Wenn es so einfach ist, warum wählen so viele keine neue Krankenversicherung nach einer Unterbrechung, zu blöd?? Das habe ich noch immer nicht verstanden. Bei mir hat es auch geklappt.

CTG
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Beitragvon CTG » 29.06.2012, 21:18

bruderherz hat geschrieben:???? Wenn es so einfach ist, warum wählen so viele keine neue Krankenversicherung nach einer Unterbrechung, zu blöd??


Die meißten wissen einfach nicht
1. Wann genau eine Unterbrechung vorliegt. Denn die Kassen gehen nicht hin und sagen Ihre Mitgliedschaft ist unterbrochen sie haben ein neues Wahlrecht.
2. Kennen sich die wenigsten mit den Gesetzen zum Kassenwahlrecht aus.

heinrich
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Beitragvon heinrich » 29.06.2012, 21:58

zu der Aussage, dass die KK nicht informieren.
Ein Abmeldung zum 31.03.2012, ob durch Arbeitgeber oder Arbeitsamt
oder sonstwen kommt erst Wochen später bei der KK an.

Die neue Anmeldung manchmal früher als die Abmeldung: dann bestehen optisch zwei offenen Zeiten. Manchmal aber noch einen Monat später.

Egal wie: die 14 Tage sind immer vorbei.

Die deutschen Gesetze:
es gibt keine bescheuerten und komplizierteren als die deutschen Gesetze.
ICh habe mal gehört, dass 66% der Weltliteratur vo Sozialrecht und Steuerrecht das deutsche Recht betrifft.

Und dann kommt auch noch das Bundessozialgericht, was dann die Entscheidung getroffen hatte, dass 1 Tag Unterbrechung wieder ein neues Wahlrecht bewirkte

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Beitragvon m.10 » 29.06.2012, 22:47

Hallo Leute,

vielen,vielen dank für die schnellen und sehr hilfreichen antworten.besonderen dank an das mitglied heinrich.ich hab soeben einen antrag auf freiwillige versicherung gestellt bei der dak.ich habe allerdings kein richtiges formular dafür gefunden.ich habe meinem berater bei der dak einen schriftlichen und von mir unterschriebenen und wieder eingescanten antrag per email zugeschickt.ich hoffe das reicht aus.

MfG
-andy-

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Beitragvon m.10 » 03.07.2012, 12:28

Ich habe den rat von heinrich befolgt und habe am 02.07.2012 der Antrag auf freiw. Versicherung für den 01.04.2012 gestellt und es hat tatsächlich alles geklappt!!
-besten dank für die info!


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