Hallo Zusammen,
ich plane demnächst aufgrund der Geburt meines Kindes für 2 Monate Elternzeit zu nehmen, die durch das Elterngeld vom Staat gefördert wird. Nun die Frage, da ich schon immer ziemlich knapp über der Versicherungspflichtgrenze 50.850,00 € verdiene, komme ich ja nun durch die 2 Monate massiv unter diese Grenze. Ich bin Angestellter. Wie verhält es sich nun mit meiner PKV, in der ich schon 7 Jahre bin? Kann ich nun in die GKV zurück? Wenn ja, was muss ich dazu tun?
Viele Grüsse und Danke
2 Mon Elterngeld Versicherungpflichtgrenze unterschritten
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
-
- Beiträge: 3
- Registriert: 29.06.2012, 20:39
-
- Beiträge: 3
- Registriert: 29.06.2012, 20:39
Hallo Forumler,
kennt sich jemand besser in dem Thema aus als ich?
Ich habe schon stundenlang gegoogelt, aber für mich nix plausibles herausfinden können, da wir immer von irgendwelche § geschrieben wird. Diese kann ich leider nicht ganz verstehen, "Beamtendeutsch".
Ich vermute, dadurch das mein Brutto durch die 2 Monate Elternrzeit unter die Grenze von 50850€ fällt, müsste mich meine Firma darauf hinweisen das ich doch nun wieder in die GKV soll! Ist das so? Wie kann man das umgehen? Muss ich mich um den Wechsle kümmern? Wechseln ist doch Pflicht? Wann werden die auf mich zukommen? Erst am Jahresende. Geplante Elternzeit ist im September und Oktober.
Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte
Ich danke
kennt sich jemand besser in dem Thema aus als ich?

Ich habe schon stundenlang gegoogelt, aber für mich nix plausibles herausfinden können, da wir immer von irgendwelche § geschrieben wird. Diese kann ich leider nicht ganz verstehen, "Beamtendeutsch".
](./images/smilies/eusa_wall.gif)
Ich vermute, dadurch das mein Brutto durch die 2 Monate Elternrzeit unter die Grenze von 50850€ fällt, müsste mich meine Firma darauf hinweisen das ich doch nun wieder in die GKV soll! Ist das so? Wie kann man das umgehen? Muss ich mich um den Wechsle kümmern? Wechseln ist doch Pflicht? Wann werden die auf mich zukommen? Erst am Jahresende. Geplante Elternzeit ist im September und Oktober.
Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte
Ich danke
Eine Möglichkeit könnte es sein das du dich nach §8 SGB V von der Versicherungspflicht befreien lässt.
Da könnte was bei sein, was dir hilft.
Am einfachsten ist es aber einfach bei deiner PKV nach zu fragen. Die können dir sagen wies läuft.
Im Zweifel fragst du dann auch einfach nochmal bei einer gesetzlichen Kasse nach.
Da könnte was bei sein, was dir hilft.
Am einfachsten ist es aber einfach bei deiner PKV nach zu fragen. Die können dir sagen wies läuft.
Im Zweifel fragst du dann auch einfach nochmal bei einer gesetzlichen Kasse nach.
-
- Beiträge: 3
- Registriert: 29.06.2012, 20:39
Was ist zu tun?
dr.kuwano hat geschrieben:ich meine das bei Elternzeit "angenommen" wird das das Brutto so bleibt wenn man nach der Elternzeit entsprechend weiterarbeitet.
Also Elternzeit loest keine Pflichtversicherung in der GKV aus.
mann muss dazu die Stunden so reduzieren das man quasi dadurch Pflichtversichert wird.
Ich bekomme doch die 2 Monate kein Arbeitsentgeld, somit ist mein Brutto ja unter der JAEG. Da ja das ganze Jahr zählt und ich nur bsw. 48000€ in diesem Jahr verdiene, muss ich zwangsläufig in die GKV, außer ich mache es über §8 SGB V und lasse mich von der Pflicht befreien. Richtig?
Zu Max80:
Bei der Möglichkeit in die GKV zu wechseln, wird ja die GKV nicht den Arbeitsvertrag sehen wollen, sondern meine letzten Bezügemitteilungen. Auf diesen steht ja dann; Verdienst bsw. 48000€ für 2012. Somit müssten die mich ja nehmen? Ist das so?

Für mich stellt sich also die Frage, soll ich wieder in die GKV zurück, da ja die Grenze unterschritten wurde? (Es muss ja einen Grund geben warum es diese Grenze gibt) Oder bleibe ich für immer in der PKV?
Falls Wir noch ein Kind bekommen, komme ich dann über den Beitrag den ich in der GKV zahlen müsste. Das muss man sich gut überlegen, ob einen die Leistungen der PKV so viel wert sind. Bisher bin ich immer gut mit der PKV gefahren.
Okay... dann nochmal:
Du unterschreitest kurzfristig die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) auf Grund von §6 Abs 4 S. 5 SGB V, wird ein angenommenes Gehalt in der bisherigen Gehaltshöhe unterstellt, solange du Elterngeld beziehst. Ein typischer Fall wäre auch Kurzarbeitergeld oder Krankengeld.
Du kannst auch bei deiner Krankenversicherung nachfragen, aber ich sehe da kein Problem.
Du unterschreitest kurzfristig die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) auf Grund von §6 Abs 4 S. 5 SGB V, wird ein angenommenes Gehalt in der bisherigen Gehaltshöhe unterstellt, solange du Elterngeld beziehst. Ein typischer Fall wäre auch Kurzarbeitergeld oder Krankengeld.
Du kannst auch bei deiner Krankenversicherung nachfragen, aber ich sehe da kein Problem.
In der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis. Dementsprechend spielt die JAEG keine Rolle. Eine Versicherungspflicht kann mangels Arbeitsverhältnis hier nicht begründet werden.
Es gibt in der Elternzeit folgende Varianten:
a) Man war vorher in der PKV. Da muss man dann auch bleiben. Die GKV wird einen mangels Versicherungspflicht und mangels Voraussetzungen für freiwillige Mitgliedschaft nicht nehmen. Theoretisch wäre Familienversicherung möglich, aber das ist explizit für Arbeitnehmer in Elternzeit ausgeschlossen die vorher in der PKV waren (§10 SGB V)
b) Man war vorher pflichtversichert in der GKV. Die Pflichtversicherung wird dann kostenfrei fortgeführt (§192 SGB V)
c) Man war vorher freiwillig versichert in der GKV. Die Mitgliedschaft kann dann fortgeführt werden (kostenpflichtig). Alternativ wäre aber auch eine kostenfreie Familienversicherung beim Partner möglich, sofern er in der GKV ist.
Also, Elternzeit löst keine Versicherungspflicht aus. Was anderes ist es wenn man während der Elternzeit in Teilzeit arbeitet und dann unter die JAEG rutscht. Das war hier aber nicht die Frage.
Es gibt in der Elternzeit folgende Varianten:
a) Man war vorher in der PKV. Da muss man dann auch bleiben. Die GKV wird einen mangels Versicherungspflicht und mangels Voraussetzungen für freiwillige Mitgliedschaft nicht nehmen. Theoretisch wäre Familienversicherung möglich, aber das ist explizit für Arbeitnehmer in Elternzeit ausgeschlossen die vorher in der PKV waren (§10 SGB V)
b) Man war vorher pflichtversichert in der GKV. Die Pflichtversicherung wird dann kostenfrei fortgeführt (§192 SGB V)
c) Man war vorher freiwillig versichert in der GKV. Die Mitgliedschaft kann dann fortgeführt werden (kostenpflichtig). Alternativ wäre aber auch eine kostenfreie Familienversicherung beim Partner möglich, sofern er in der GKV ist.
Also, Elternzeit löst keine Versicherungspflicht aus. Was anderes ist es wenn man während der Elternzeit in Teilzeit arbeitet und dann unter die JAEG rutscht. Das war hier aber nicht die Frage.
Ähnliche Frage
Hallo, bei mir stellt sich eine ähnliche Frage. Meine Frau ist pflichtversichert in der GKV und derzeit in Elternzeit mit unserem Mini, 5 Monate. Ab Janaur 2013 wird sie wieder arbeiten und pflichtversichert bleiben.
Ich bin versichert in der PKV.
Nun ist es bei uns ein Riesentheater mit den Kitaplätzen; wenn überhaupt, dann klappt es voraussichtlich erst im August 2013. Wir müssen also mit Oma, Opa und Teilzeitarbeit die Zeit überbrücken: Daher werde ich für die Zeit von Januar 2013 bis August 2013 in Teilzeit (50%) arbeiten und mir das halbierte Elterngeld über diesen Zeitraum von acht Monaten auszahlen lassen.
Nach diesen acht Monaten möchte ich aber wieder voll arbeiten und beziehe dann für die restlichen 4 Monate ein Gehalt, das - wenn man es so aufs Jahr hochrechnen würde - wieder obhalb der magischen JAEG liegt.
Frage:
1. Stimmt es, dass meine Teilzeitbeschäftigung von Januar bis August eine Pflichtversicherung in der GKV begründet?? Anders als der erste Fragesteller arbeite ich ja und bin nicht vollständig zuhause., auch der Zeitraum ist länger.
2. Wie werden die dann folgenden 4 Monate bewertet? Insgesamt ergibt sich die Rechnung:
8 Monate Teilzeit + 4 Monate Vollzeit = Gesamtjahresgehalt 2013 unter JAEG
Folgt daraus, dass ich weiter , d.h. für das ganze Jahr 2013 pflichtversichert bin? Erfolgt eine Anrechnung des Elterngeldes auf das JAEG? Oder
3. Wird aufgrund der Vollzeitbeschäftigung ab August 2013 wieder angenommen, dass ich fortan NICHT pflichtversichert bin und wieder zur PKV wechseln kann / muss? Und wenn ja, wann? Nach meinem Verständnis würde die Pflichtversicherung bis Ende 2013 fortbestehen. Ab 2014 wäre ich wieder "frei", könnte dann aber überlegen, ob ich freiwillig in der GKV bleibe, weil ja dann 12 Monate rum sind?? Oder nicht? Oder müsste ich, falls ich wieder in die PKV will (weiß ich noch net) erstmal Komplett-2014 in vollzeit arbeiten, um wieder 1 Jahr über der JAEG zu liegen?
Gruß und Dank , wobble
Ich bin versichert in der PKV.
Nun ist es bei uns ein Riesentheater mit den Kitaplätzen; wenn überhaupt, dann klappt es voraussichtlich erst im August 2013. Wir müssen also mit Oma, Opa und Teilzeitarbeit die Zeit überbrücken: Daher werde ich für die Zeit von Januar 2013 bis August 2013 in Teilzeit (50%) arbeiten und mir das halbierte Elterngeld über diesen Zeitraum von acht Monaten auszahlen lassen.
Nach diesen acht Monaten möchte ich aber wieder voll arbeiten und beziehe dann für die restlichen 4 Monate ein Gehalt, das - wenn man es so aufs Jahr hochrechnen würde - wieder obhalb der magischen JAEG liegt.
Frage:
1. Stimmt es, dass meine Teilzeitbeschäftigung von Januar bis August eine Pflichtversicherung in der GKV begründet?? Anders als der erste Fragesteller arbeite ich ja und bin nicht vollständig zuhause., auch der Zeitraum ist länger.
2. Wie werden die dann folgenden 4 Monate bewertet? Insgesamt ergibt sich die Rechnung:
8 Monate Teilzeit + 4 Monate Vollzeit = Gesamtjahresgehalt 2013 unter JAEG
Folgt daraus, dass ich weiter , d.h. für das ganze Jahr 2013 pflichtversichert bin? Erfolgt eine Anrechnung des Elterngeldes auf das JAEG? Oder
3. Wird aufgrund der Vollzeitbeschäftigung ab August 2013 wieder angenommen, dass ich fortan NICHT pflichtversichert bin und wieder zur PKV wechseln kann / muss? Und wenn ja, wann? Nach meinem Verständnis würde die Pflichtversicherung bis Ende 2013 fortbestehen. Ab 2014 wäre ich wieder "frei", könnte dann aber überlegen, ob ich freiwillig in der GKV bleibe, weil ja dann 12 Monate rum sind?? Oder nicht? Oder müsste ich, falls ich wieder in die PKV will (weiß ich noch net) erstmal Komplett-2014 in vollzeit arbeiten, um wieder 1 Jahr über der JAEG zu liegen?
Gruß und Dank , wobble
@wobbie
Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit unter JAEG löst sofort Versicherungspflicht aus. Egal ob in Jahressumme noch über JAEG. Von dieser Versicherungspflicht kann man sich aber (speziell für die Dauer der Elternzeit) befreien lassen. Dann bleibt man in der PKV. Das wäre der einfache Fall.
Falls man sich jedoch nicht befreien lässt, ist es in der Tat spannend was bei Änderung der Arbeitszeit zurück auf Vollzeit passiert. Meiner Meinung nach müsste man in der Tat erstmal auch in der Vollzeit bis zum Jahresende versicherungspflichtig bleiben. Unabhängig von irgendwelchen Summen und JAEG. Denn die Beurteilung bzgl. Überschreitung der JAEG wird eigentlich immer erst zum 1.1. gemacht. Erst zum 1.1. wäre man also wieder versicherungsfrei und könnte sich dann auch freiwillig weiterversichern (da 12 Monate Vorversicherungszeit erfüllt).
Das ist die Theorie. Ich würde mich aber nicht drauf verlassen, dass es so funktioniert. Du bist zum einen stark davon abhängig was dein Arbeitgeber für SV-Meldungen abgibt und zum anderen könnte auch die Krankenkasse Probleme machen und deinen Arbeitgeber dazu bringen die SV-Meldungen zu "korrigieren". Mein Arbeitgeber führt für die Konstellation beispielsweise zwei getrennte Personalnummern. Die Personalnummer für Teilzeit ist versicherungspflichtig die andere bleibt versicherungsfrei und ruht lediglich.
Falls du also vorhast mit Hilfe von 8 Monaten Teilzeitarbeit dauerhaft in die GKV zu wechseln, solltest du mindestens deinen Arbeitgeber ins Boot holen. Auf der ganz sicheren Seite bist du wohl nur bei 12 Monaten Teilzeitarbeit.
Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit unter JAEG löst sofort Versicherungspflicht aus. Egal ob in Jahressumme noch über JAEG. Von dieser Versicherungspflicht kann man sich aber (speziell für die Dauer der Elternzeit) befreien lassen. Dann bleibt man in der PKV. Das wäre der einfache Fall.
Falls man sich jedoch nicht befreien lässt, ist es in der Tat spannend was bei Änderung der Arbeitszeit zurück auf Vollzeit passiert. Meiner Meinung nach müsste man in der Tat erstmal auch in der Vollzeit bis zum Jahresende versicherungspflichtig bleiben. Unabhängig von irgendwelchen Summen und JAEG. Denn die Beurteilung bzgl. Überschreitung der JAEG wird eigentlich immer erst zum 1.1. gemacht. Erst zum 1.1. wäre man also wieder versicherungsfrei und könnte sich dann auch freiwillig weiterversichern (da 12 Monate Vorversicherungszeit erfüllt).
Das ist die Theorie. Ich würde mich aber nicht drauf verlassen, dass es so funktioniert. Du bist zum einen stark davon abhängig was dein Arbeitgeber für SV-Meldungen abgibt und zum anderen könnte auch die Krankenkasse Probleme machen und deinen Arbeitgeber dazu bringen die SV-Meldungen zu "korrigieren". Mein Arbeitgeber führt für die Konstellation beispielsweise zwei getrennte Personalnummern. Die Personalnummer für Teilzeit ist versicherungspflichtig die andere bleibt versicherungsfrei und ruht lediglich.
Falls du also vorhast mit Hilfe von 8 Monaten Teilzeitarbeit dauerhaft in die GKV zu wechseln, solltest du mindestens deinen Arbeitgeber ins Boot holen. Auf der ganz sicheren Seite bist du wohl nur bei 12 Monaten Teilzeitarbeit.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 14 Gäste