Ausschluss aus PKV mit fadenscheiniger Begründung
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Ausschluss aus PKV mit fadenscheiniger Begründung
Hallo,
die Tochter (18 ) meiner Lebensgefährtin war über ihren Vater privat versichert. Der in 2011 geschlossene Vertrag wurde nun seitens der PKV (Signal Iduna) gekündigt. Begründung: Sie (bzw. der Vater) hätte bei Vertragsabschluss nicht angegeben, dass die Tochter in Behandlung zu folgenden Dingen war: Kopfschmerzen, Schmerzen im Bein (Wachstum) , Eisenmangelanämie und allergischer Beschwerden. Allesamt waren aktuell abgeschlossene und z.T. singuläre Beschwerden, die seit längerem nicht mehr behandelt werden. Außerdem, so die Begründung, wurde in 2007 eine Überweisung zur neurologischen Diagnostik erstellt und mit der Diagnose "keine Migräneanfälligkeit" abgeschlossen.
Das Kündigungsschreiben der KK datiert vom 21. Mai und weißt auf § 19 Abs 2 VVG hin und führt zum sofortigen Rücktritt der KK (mit Wirkung zum 22. Mai 2012).
Einige Tage nach dieser Kündigung wurde die Tochter mit Verdacht auf Schlaganfall bzw. späterer Diagnose Migräneanfall ins Krankenhaus eingeliefert. Nun weigert sich die KK, die Kosten zu übernehmen.
Meine Fragen: - Kann die KK bei m.E. bei völlig "normalen" Diagnosen eines Teenagers vom Vertrag zurücktreten? Ich kann ja bei Vertragsabschluss nicht jede Kleinigkeit angeben - im Übrigen wurde das auch nicht abgefragt...
- Muss die KK nicht die Möglichkeit / Frist einräumen, eine andere KV abschließen zu können und gilt solange nicht der Basistarif (der damit die Krankenhauskosten übernehmen würde - nur Basisleistungen wurden beim Aufenthalt in Anspruch genommen)
- Gibt es nicht seit Neuestem eine "Krankenversicherungspflicht"? D.h. muss die KK nicht sicherstellen, dass jemand versichert ist und nicht in ein "Versicherungsloch" fällt? Auf diese Plicht wird im Schreiben hingewiesen, wie soll man aber eine neue Versicherung abschließen, wenn mit sofortiger Wirkung gekündigt wird?
Vielen Dank vorab für eure Inputs!!!
die Tochter (18 ) meiner Lebensgefährtin war über ihren Vater privat versichert. Der in 2011 geschlossene Vertrag wurde nun seitens der PKV (Signal Iduna) gekündigt. Begründung: Sie (bzw. der Vater) hätte bei Vertragsabschluss nicht angegeben, dass die Tochter in Behandlung zu folgenden Dingen war: Kopfschmerzen, Schmerzen im Bein (Wachstum) , Eisenmangelanämie und allergischer Beschwerden. Allesamt waren aktuell abgeschlossene und z.T. singuläre Beschwerden, die seit längerem nicht mehr behandelt werden. Außerdem, so die Begründung, wurde in 2007 eine Überweisung zur neurologischen Diagnostik erstellt und mit der Diagnose "keine Migräneanfälligkeit" abgeschlossen.
Das Kündigungsschreiben der KK datiert vom 21. Mai und weißt auf § 19 Abs 2 VVG hin und führt zum sofortigen Rücktritt der KK (mit Wirkung zum 22. Mai 2012).
Einige Tage nach dieser Kündigung wurde die Tochter mit Verdacht auf Schlaganfall bzw. späterer Diagnose Migräneanfall ins Krankenhaus eingeliefert. Nun weigert sich die KK, die Kosten zu übernehmen.
Meine Fragen: - Kann die KK bei m.E. bei völlig "normalen" Diagnosen eines Teenagers vom Vertrag zurücktreten? Ich kann ja bei Vertragsabschluss nicht jede Kleinigkeit angeben - im Übrigen wurde das auch nicht abgefragt...
- Muss die KK nicht die Möglichkeit / Frist einräumen, eine andere KV abschließen zu können und gilt solange nicht der Basistarif (der damit die Krankenhauskosten übernehmen würde - nur Basisleistungen wurden beim Aufenthalt in Anspruch genommen)
- Gibt es nicht seit Neuestem eine "Krankenversicherungspflicht"? D.h. muss die KK nicht sicherstellen, dass jemand versichert ist und nicht in ein "Versicherungsloch" fällt? Auf diese Plicht wird im Schreiben hingewiesen, wie soll man aber eine neue Versicherung abschließen, wenn mit sofortiger Wirkung gekündigt wird?
Vielen Dank vorab für eure Inputs!!!
Hallo,
es gibt keine "normalen" Diagnosen. Der Versicherer wird wahrscheinlich Auskünfte bei behandelnden Ärzten eingeholt haben. Was in diesen Auskünften mitgeteilt wurde, wissen wir nicht. Von leichten Kopfschmerzen bis zu Migräneanfällen gibt es schon feine Unterschiede. Auch Allergien können zu schweren Erkrankungen führen.
Dass der Versicherer kein Angebot mit Risikozuschlag unterbreitet hat sondern den Rücktritt erklärt, lässt schon erhebliche Vorerkrankungen vermuten.
Im Antrag, den der Vater und die Tochter unterschrieben haben müssen, wurden schon ausführliche Fragen zur Gesundheit gestellt, die diese Erkrankungen abfragen.
Die Tochter kann sich jetzt in einem Basistarif einer anderen PKV versichern. Die SIGNAL muss sie nicht weiter versichern.
es gibt keine "normalen" Diagnosen. Der Versicherer wird wahrscheinlich Auskünfte bei behandelnden Ärzten eingeholt haben. Was in diesen Auskünften mitgeteilt wurde, wissen wir nicht. Von leichten Kopfschmerzen bis zu Migräneanfällen gibt es schon feine Unterschiede. Auch Allergien können zu schweren Erkrankungen führen.
Dass der Versicherer kein Angebot mit Risikozuschlag unterbreitet hat sondern den Rücktritt erklärt, lässt schon erhebliche Vorerkrankungen vermuten.
Im Antrag, den der Vater und die Tochter unterschrieben haben müssen, wurden schon ausführliche Fragen zur Gesundheit gestellt, die diese Erkrankungen abfragen.
Die Tochter kann sich jetzt in einem Basistarif einer anderen PKV versichern. Die SIGNAL muss sie nicht weiter versichern.
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- Postrank7
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Re: Ausschluss aus PKV mit fadenscheiniger Begründung
hallo lufi, Sie sollten anders herrum fragen,
dürfen Personen welche in 2011 einen Antrag für
die PKV stellen; lügen und die Unwahrheit sagen ?
Im Antrag hätte angegeben werden müssen:
Kopfschmerzen, Schmerzen im Bein (Wachstum) , Eisenmangelanämie und allergischer Beschwerden. Allesamt waren aktuell abgeschlossene und z.T. singuläre Beschwerden, die seit längerem nicht mehr behandelt werden. Außerdem, so die Begründung, wurde in 2007 eine Überweisung zur neurologischen Diagnostik erstellt und mit der Diagnose "keine Migräneanfälligkeit" abgeschlossen.
all das wurde der Versicherung verschwiegen, wäre es angegeben worden
, wäre es zu keinem Vertrag gekommen.
Ich nehme an das das Mädchen vor 2011 auch schon privat versichert war und dann die Gesellschaft gewechselt hat. Der jenige welcher den Wechsel betrieben hat ist der wahre Schuldige nur um einen zu nennen.
Mutter, Vater und Tochter tragen eine Mitschuld, da Sie ja alle drei den Antrag unterschrieben haben. Haben Sie doch oder ?
Thema Versicherungspflicht: wird keine Versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen, dann kommt nur der Basistarif bei einer anderen Gesellschaft in Frage.
Gruß
dürfen Personen welche in 2011 einen Antrag für
die PKV stellen; lügen und die Unwahrheit sagen ?
Im Antrag hätte angegeben werden müssen:
Kopfschmerzen, Schmerzen im Bein (Wachstum) , Eisenmangelanämie und allergischer Beschwerden. Allesamt waren aktuell abgeschlossene und z.T. singuläre Beschwerden, die seit längerem nicht mehr behandelt werden. Außerdem, so die Begründung, wurde in 2007 eine Überweisung zur neurologischen Diagnostik erstellt und mit der Diagnose "keine Migräneanfälligkeit" abgeschlossen.
all das wurde der Versicherung verschwiegen, wäre es angegeben worden
, wäre es zu keinem Vertrag gekommen.
Ich nehme an das das Mädchen vor 2011 auch schon privat versichert war und dann die Gesellschaft gewechselt hat. Der jenige welcher den Wechsel betrieben hat ist der wahre Schuldige nur um einen zu nennen.
Mutter, Vater und Tochter tragen eine Mitschuld, da Sie ja alle drei den Antrag unterschrieben haben. Haben Sie doch oder ?
Thema Versicherungspflicht: wird keine Versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen, dann kommt nur der Basistarif bei einer anderen Gesellschaft in Frage.
Gruß
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Re: Ausschluss aus PKV mit fadenscheiniger Begründung
lufi hat geschrieben:... im Übrigen wurde das auch nicht abgefragt...
Schreiben Sie uns mal die konkreten Antragsfragen.
Hallo und danke schon einmal für die Antworten!
Die Antragsfragen liegen uns (der Mutter und mir als Partner) leider nicht vor, können aber sicher mal eingesehen werden.
Unterschrieben wurde der Vertrag vom Vater allein, das die Tochter zu dem Zeitpunkt noch nicht volljährig und die Mutter getrennt lebend war.
Dass der Versicherung bei Abschluss des Vertrags Angaben (aus Unwissenheit durch den getrennt lebenden Vater) verschwiegen wurden ist unbestritten. Genauso, dass dadurch ein besonderes Kündigungs- / Rücktrittsrecht besteht!
Ich versuche meine Frage nochmal zu präzisieren:
Kann die Versicherung von heute auf morgen vom Vertrag zurücktreten, ohne dem Versicherungsnehmer eine Frist für die Suche nach einer neuen Versicherung zu setzen?
Die Antragsfragen liegen uns (der Mutter und mir als Partner) leider nicht vor, können aber sicher mal eingesehen werden.
Unterschrieben wurde der Vertrag vom Vater allein, das die Tochter zu dem Zeitpunkt noch nicht volljährig und die Mutter getrennt lebend war.
Dass der Versicherung bei Abschluss des Vertrags Angaben (aus Unwissenheit durch den getrennt lebenden Vater) verschwiegen wurden ist unbestritten. Genauso, dass dadurch ein besonderes Kündigungs- / Rücktrittsrecht besteht!
Ich versuche meine Frage nochmal zu präzisieren:
Kann die Versicherung von heute auf morgen vom Vertrag zurücktreten, ohne dem Versicherungsnehmer eine Frist für die Suche nach einer neuen Versicherung zu setzen?
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Ja, kann sie!
Da das Kind nun symbolisch im Brunnen liegt muss man schauen wie es weitergeht.
Was macht die Tochter schulisch/beruflich? Wie ist deren Mutter versichert? Ist diese noch verheiratet mit dem Vater der Tochter? Wie sind Sie versichert? Was zahlt der leibliche Vater an Unterhalt, was verdienen Sie und die Mutter?
Da das Kind nun symbolisch im Brunnen liegt muss man schauen wie es weitergeht.
Was macht die Tochter schulisch/beruflich? Wie ist deren Mutter versichert? Ist diese noch verheiratet mit dem Vater der Tochter? Wie sind Sie versichert? Was zahlt der leibliche Vater an Unterhalt, was verdienen Sie und die Mutter?
Hallo Cassiesmann,
die Tochter geht noch zur Schule bzw. fängt Ihre Ausbildung an.
Die Mutter ist freiwillig gesetzl. versichert und da vor einigen Tagen die Scheidung von Vater & Mutter rechtskräftig wurde, ist die Tochter seit 14 Tagen familienversichert.
Die Fragen zu meinem Verdienst und dem Unterhalt überlese ich mal
Es geht also nur um die Kosten der Krankenhausbehandlung bzw. um den Schutz davor, dass die PKV noch bereits gezahlte Kosten nachfordert - es kommen nämlich einige Schreiben mit Bitte um Entbindung der Schweigepflicht der damals behandelnden Ärzte...
Frank - der Antrag ist definitiv NICHT von der Mutter unterschrieben worden.
die Tochter geht noch zur Schule bzw. fängt Ihre Ausbildung an.
Die Mutter ist freiwillig gesetzl. versichert und da vor einigen Tagen die Scheidung von Vater & Mutter rechtskräftig wurde, ist die Tochter seit 14 Tagen familienversichert.
Die Fragen zu meinem Verdienst und dem Unterhalt überlese ich mal


Es geht also nur um die Kosten der Krankenhausbehandlung bzw. um den Schutz davor, dass die PKV noch bereits gezahlte Kosten nachfordert - es kommen nämlich einige Schreiben mit Bitte um Entbindung der Schweigepflicht der damals behandelnden Ärzte...
Frank - der Antrag ist definitiv NICHT von der Mutter unterschrieben worden.
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lufi hat geschrieben:... ist die Tochter seit 14 Tagen familienversichert.
Dann ist das Hauptproblem gelöst!
Es geht also nur um die Kosten der Krankenhausbehandlung bzw. um den Schutz davor, dass die PKV noch bereits gezahlte Kosten nachfordert - es kommen nämlich einige Schreiben mit Bitte um Entbindung der Schweigepflicht der damals behandelnden Ärzte...
Keine Chance da im Antrag schwerwiegende Gesundheitsangaben verschwiegen wurden. Ggf. ist das Krankenhaus bereit die Rechnung zu kürzen wenn man diesem erklärt das man nun doch Selbstzahler ohne Versicherungsschutz ist.
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lufi hat geschrieben:Um, hört sich nicht gut an und ich befürchte auf den Kosten wohl sitzen zu bleiben
Wird wohl sein. Hier gibt's auch wenig Spielraum. Zum Zeitpunkt des Rücktritts, hätte man mutmaßlich was verhandeln können! Wer hat das versäumt?
Ist man denn gezwungen, der Schweigepflichtentbindung zuzustimmen?
Nein
Kann die KV Nachforderungen stellen?
Wenn alle Beiträge bis zum Rücktritt bezahlt sind? Nein!
Grüße
Lufi
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