PKV nach dem Referendariat (Lehrer)

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klede
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PKV nach dem Referendariat (Lehrer)

Beitragvon klede » 06.07.2012, 22:47

Hallo, vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen!
Ich bin offiziell noch bis zum 31.07 im Referendariat (Beamtin auf Widerruf) und bin seit Beginn des Referendariats bei der Debeka versichert. Aufgrund meines Asthmas habe ich einen Risikozuschlag erhalten. Nun da meine Ausbildung endet und ich anschließend eine Planstelle (Beamtin auf Probe) annehme, ändert sich der Tarif in einen Volltarif. Nun hat sich aber in den letzten Wochen in diversen Untersuchungen herausgestellt, dass ich wohl auf natürlichem Wege keine Kinder bekommen kann (Eileiter verwachsen) und somit in naher Zukunft eine künstliche Befruchtung ansteht. Nun habe ich wwahnsinnige Angst, dass mich die Debeka ablehnt bzw. den Zuschlag erhöht oder gar die Behandlung aus den Vertragleistungen streicht. Weiß jemand, ob ich da ich von der Beamtin auf Widerruf zur Beamtin auf Probe übergehe, noch einmal einer Gesundheitsprüfung unterzogen werde oder wie dies abläuft?
Ich bin ja schon Mitglied in der Debeka und es hat sich ja erst jetzt herausgestellt, dass da wohl etwas nicht in Ordnung ist, es handelt sich auch um keine Vorerkrankung, die ich verschwiegen habe.
Vielen Dank für Eur Hilfe

CTG
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Beitragvon CTG » 07.07.2012, 00:09

Also soweit ich es mitbekommen habe machen die PKVs eine Gesundheitsprüfung bei Eintritt in die PKV.

Ob sich danach dein Job verändert spielt keine Rolle, denke ich.

Aber da gibt es hier eingefleischte PKV Profis die dir das sicher besser beantworten können als ich mit meinem halbwissen über die PKV. ;)

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Beitragvon DKV-Service-Center » 07.07.2012, 01:35

:-) es spielt eine Rolle :-)
aber da die Versicherung bereits besteht, wird der festgelegte Zuschlag für die Zukunft übernommen.
Der DeBeKa anzeigen das ein Beamtenverhältnis besteht und die Versicherung wird mit dem vorher festgelegten Zuschlag weiter geführt.
Sollte der zuschlag über 30 % sein ist eine erneute Beratung ratsam.
Gruß

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 07.07.2012, 08:44

Hallo,

es findet keine erneute Gesundheitsprüfung statt beim Wegfall der Besonderen Bedingungen Ausbildung (BBA). Problematisch könnte es nur werden, wenn vor Vertragsabschluss nicht alles wahrheitsgemäß angegeben wurde. Aber das ist eine andere Baustelle.

Grüße
CM


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