Hallo,
ich lebe von meinem Mann dauerhaft getrennt, um einen Steuervorteil zu haben hat er für das Jahr 2011 Realsplitting in Anspruch genommen.
Ich war bis September 2011 über meinen AG versichert, da ich in Elternzeit war. Danach sollte mein Noch-Mann mich bei seiner KV versichern, was er allerdings nicht gemacht hat, da der Unterhalt durch das Realsplitting ja einkommenssteuerpflichtig ist und er mich somit nicht Kostenlos familienversichern konnte. Im Grunde bin ich also seit Oktober 2011 nicht mehr krankenversichert.
Da es ja aber die KV-Pflicht gibt "lief" ja meine alte Krankenversicherung weiter, allerdings ohne dass jemand Beiträge gezahlt hätte. Wenn ich jetzt zum Arzt gehe, wird die AoK wohl die Nachzahlung der Beiträge ab 10/2011 verlangen. Muss ich die zahlen oder geht das zu Lasten meines Mannes?
Und wie ist das wenn ich die KK jetzt wechsel? Muss ich dann trotzdem nachzahlen?
Vielen dank schon mal fürs antworten.
Krankenversicherung nach Trennung und Realsplitting
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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- Postrank7
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Hä? Inwiefern hat denn der Unterhalt deines Mannes etwas mit der Familienversicherung zutun? Da wird erst denn nötig auf deine Einnahmen zusehen wenn du geschieden bist. Am besten das ganze mal über einen Anwalt laufen lassen und prüfen lassen, wenndein Mann dich nicht versichern will müßtest du dich mit der Kasse deines Mannes in Verbindung setzten.
Zuletzt geändert von Vergil09owl am 10.07.2012, 21:19, insgesamt 1-mal geändert.
Nun ja, vergil, dann werfe doch mal einen Blick in die sog. Gesamteinkommensliste.
Der Familienversicherung ist ja bekanntlich ausgeschlossen, wenn das Gesamteinkommen oberhalb von 375,00 € mtl. liegt.
Unterhalt im Falle des Realsplittings zählt zum Gesamteinkommen und deswegen liegen die Voraussetzungen nicht mehr vor, oder?!
Der Familienversicherung ist ja bekanntlich ausgeschlossen, wenn das Gesamteinkommen oberhalb von 375,00 € mtl. liegt.
Unterhalt im Falle des Realsplittings zählt zum Gesamteinkommen und deswegen liegen die Voraussetzungen nicht mehr vor, oder?!
Elsee hat geschrieben:Guten Morgen,
erstmal danke für die antworten![]()
Rossi hat es schon erklärt. Durch das Realsplitting zählt der Unterhalt als einkommenssteuerpflichtiges Einkommen. Und ja es übersteigt die 375,- €
Mein Problem ist jetzt halt einfach, wer für die Nachzahlung aufkommen muss?
Hallo,
wie hat denn die Kasse vom "Real-Splitting" erfahren ?
In der Praxis prüfen wir die Voraussetzung für die Familienversicherung, d.h.
dort wird nicht einmal danach gefragt ob die Ehegatten getrennt leben, geschweige denn nach dem "Real-Splittung", insofern spielt auch eine "Unterhaltszahlung" da keine Rolle. Erst wenn man uns offiziell davon in Kenntnis setzt, wird eine weitergehende Prüfung der Fahi-Voraussetzungen
vorgenommen - dies nur mal, um aus der Praxis zu berichten, alles übrige wurde ja schon geschrieben.
Gruss
Czauderna
Na ja, der sog. Rosenkrieg!
Aber nun zum Thema.
Wenn die Familienversicherung im September 2011 endete, dann bist Du schon mal von der sog. Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V erwischt worden. Jeder soll in Deutschland im Krankheitsfall versichert sein. Diese Versicherung beginnt rückwirkend und es ist die alte Kasse zuständig.
Damit natürlich auch ein Beitraganspruch ab 10/2011 in Höhe von min. 145,00 Euro. Vorausgesetzt der Unterhalt des Ehemannes ist unterhalb von 875,00 Euro monatlich. Ist der Unterhaltsanspruch drüber bzw. wenn Du noch andere Einkünfte hast, dann wird es mehr.
Aber nun zum Thema.
Wenn die Familienversicherung im September 2011 endete, dann bist Du schon mal von der sog. Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V erwischt worden. Jeder soll in Deutschland im Krankheitsfall versichert sein. Diese Versicherung beginnt rückwirkend und es ist die alte Kasse zuständig.
Damit natürlich auch ein Beitraganspruch ab 10/2011 in Höhe von min. 145,00 Euro. Vorausgesetzt der Unterhalt des Ehemannes ist unterhalb von 875,00 Euro monatlich. Ist der Unterhaltsanspruch drüber bzw. wenn Du noch andere Einkünfte hast, dann wird es mehr.
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- Postrank7
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Wann hat die Kasse von dem Realsplitting erfahren? Das ist hier die fRage, wenn das Ganze im Rahmen des Meldeverfahrens oder durch die Mitteilung des mitgliedes erfolgte ist dies mit dem Zeipunkt des Bekanntwerdens so das die Familienversicherung zu beenden pst, bzw wer hat denn für den atrag auf Familienversicherung ausgefüllt ?
Nun wirfst Du aber völlig neue Dinge in den Ring, Jochen.
Hast Du für Dein Posting auch rechtliche Grundlagen, die Du hier evtl. einstellen kannst?
Können wir zunächst festhalten, dass die Familienversicherung "kraft Gesetz" endet, wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen?
Dies ist unweigerlich der Fall, wenn das Gesamteinkommen oberhalb der Grenze von 375,00 Euro liegt.
Die Möglichkeit eines Realsplittings hat der Gesetzgeber diesem Personenkreis rechtlich eingeräumt und ergibt sich aus § 1361 As. 4 bzw. aus § 1585 Abs. 1 BGB.
Wenn man von diesem Recht Gebrauch nimmt und den Unterhalt als "Geldrente" gewährt, dann aber bitte schön mit allen Konsequenzen.
Wenn jemand eine Geldrente bekommt, dann ist diese Geldrente zum Gesamteinkommen zu werten.
Und - nach meiner Aufffassung - natürlich ab dem Zeitpunkt, wo es auf die Geldrente umgestellt wurde.
Hast Du dort andere Informationen, dass dies nicht rückwirkend zu beurteilen ist. Dann mal her mit den Infos!
Hast Du für Dein Posting auch rechtliche Grundlagen, die Du hier evtl. einstellen kannst?
Können wir zunächst festhalten, dass die Familienversicherung "kraft Gesetz" endet, wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen?
Dies ist unweigerlich der Fall, wenn das Gesamteinkommen oberhalb der Grenze von 375,00 Euro liegt.
Die Möglichkeit eines Realsplittings hat der Gesetzgeber diesem Personenkreis rechtlich eingeräumt und ergibt sich aus § 1361 As. 4 bzw. aus § 1585 Abs. 1 BGB.
Wenn man von diesem Recht Gebrauch nimmt und den Unterhalt als "Geldrente" gewährt, dann aber bitte schön mit allen Konsequenzen.
Wenn jemand eine Geldrente bekommt, dann ist diese Geldrente zum Gesamteinkommen zu werten.
Und - nach meiner Aufffassung - natürlich ab dem Zeitpunkt, wo es auf die Geldrente umgestellt wurde.
Hast Du dort andere Informationen, dass dies nicht rückwirkend zu beurteilen ist. Dann mal her mit den Infos!
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- Postrank7
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Moin rossi, ich bziehe michhier auf das BSP des spibu und der entsprechenden BSG Rechtsprechung im Bezug zur Fesstellung des GE duch einen Steuerbescheid. Gleiches gilt meiner Ansicht nach denn auch für dieFesstellung ein jeglichen GE. Allerdings muss man denn auch berücksichtigen das denn nicht jeder weiss was dazu gehört. Vom Grundsatz her wird den ja auch immer bei Eintrittt der familienversicherung geprüft ob denn die Vorrausetzungen vorliegen. Wenn ich mir jetzt denn den Eingangsthread nochmal genauer ansehe stelle ich fest das der Ehegatte dennwohl den Famabogen bekommen hat udn denn selbstverständlich auch ensprechend sohl die angaben zum Gesamteinkommen gemacht hat. Wüde denn heißen, gleich zu Beginn der Möglichkeit der Familienvversicherung, wurde festgestellt, das die Vorrausetzungen nicht gegeben sind. Sela guerre, eine Schlacht wurde verloren und der Krieg entwickelt sich zum Drôle de guerre. Was mich jetzt nur wundert ist, das kein angebot für eine freiwillige Versicherung gemacht wurde gleich nach der Feststellung das keine Familenversicherung möglich ist. Oder hat da etwa jemand versucht sich vor Zahlungen zudrücken?
Hallo,
ich bin da bei Rossi, wenn er sagt, dass ab dem Tag, an dem das Geld geflossen ist auch die Familienversicherung endet und dies dann auch rückwirkend, wenn es denn so ist.
In dem vorliegenden Fall kann es eigentlich nur so so gewesen sein, dass der Ehemann den Prüfbogen entsprechend ausgefüllt hat und dort angegeben hat, dass seine Ehefrau im Rahmen des "Real-Splittungs" mtl. die Summe X von ihm erhält, denkbar ist aber auch, dass er es explizit der Kasse (rückwirkend)
mitgeteilt hat. Normalerweise hat dies zur Folge, dass die Kasse von sich aus auf die Ehefrau zugeht und Ihr im Rahmen der gesetzlich auferlegten Auskunfts- und Beratungspflicht die Möglichkeiten der eigenen, freiwilligen Versicherung
aufzeigt - so die Praxis.
Beitragsschuldner für die Kasse ist bei Begründung der Mitgliedschaft die Ehefrau.
Gruss
Czauderna
ich bin da bei Rossi, wenn er sagt, dass ab dem Tag, an dem das Geld geflossen ist auch die Familienversicherung endet und dies dann auch rückwirkend, wenn es denn so ist.
In dem vorliegenden Fall kann es eigentlich nur so so gewesen sein, dass der Ehemann den Prüfbogen entsprechend ausgefüllt hat und dort angegeben hat, dass seine Ehefrau im Rahmen des "Real-Splittungs" mtl. die Summe X von ihm erhält, denkbar ist aber auch, dass er es explizit der Kasse (rückwirkend)
mitgeteilt hat. Normalerweise hat dies zur Folge, dass die Kasse von sich aus auf die Ehefrau zugeht und Ihr im Rahmen der gesetzlich auferlegten Auskunfts- und Beratungspflicht die Möglichkeiten der eigenen, freiwilligen Versicherung
aufzeigt - so die Praxis.
Beitragsschuldner für die Kasse ist bei Begründung der Mitgliedschaft die Ehefrau.
Gruss
Czauderna
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