PKV Versicherter verschollen / Hinterblieben zahlen weiter!?

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Cumulus
Beiträge: 2
Registriert: 11.07.2012, 14:31

PKV Versicherter verschollen / Hinterblieben zahlen weiter!?

Beitragvon Cumulus » 11.07.2012, 14:59

Guten Tag an alle,

als langjähriger stiller Leser vom Forum habe ich stets viele Infos, auch für meinen Alltag als Versicherungsmakler erhalten. Vielen Dank zuerst einmal für all das Engagement von denen, die hier ihre Freizeit und ihr Herzblut und Wissen investieren!

Nun habe ich einen kuriosen und schauerlichen Fall zugleich aus meinem Mandantenstamm und bitte um Rat.

Mandant von uns war privat krankenversichert (selbständig).
Er fuhr 2009 an den Bodensee- und kam nie mehr zurück. Man fand sein Auto abgesperrt und unversehrt auf einem Parkplatz an einer Uferpromenade. Polizei und Taucher fanden den Leichnam nie. Hinterbliebene sind sich sicher, dass es Selbstmord gewesen ist.
Staatsanwaltschaft/Polizei bescheinigten nur die Verschollenheit.
Und genau da liegt das Problem.
Die PKV darf den Vertrag nicht auflösen, weil der Tod nunmal nicht festgestellt werden kann.
Status 2012: Die Hinterbliebenen zahlen den Beitrag weiterhin, zwar wurde der Tarif mal auf die günstiges Beitragsvariante umgestellt, nichtsdestotrotz müssen Beiträge bezahlt werden.
Mandant hatte einiges an liquiden Reserven, welche dadurch sukzessive aufgezehrt werden.
Umstellen auf Basistarif und Nichtzahlen käme für die Hinterbliebenen nicht in Frage (-> ehrliche Leute, welche keine "Schulden" aufbauen wollen).
BMG in Berlin wußte auch keine Lösung, verwies nach Bonn...
Wie kann man das Problem lösen, dass zumindest für die Zukunft die Beitragszahlung endlich, rechtlich korrekt, eingestellt werden kann?

Für sachlich fundierte Antworten wäre ich sehr dankbar - auch wenn es vielleicht ein ganz seltener Sonderfall ist.

Grüße in die Runde

Cumulus

Eumel52

Beitragvon Eumel52 » 11.07.2012, 18:56

Verschollen ist nach § 1 VerschG, wessen Aufenthalt während längerer Zeit unbekannt ist, ohne dass Nachrichten darüber vorliegen, ob er in dieser Zeit noch gelebt hat oder gestorben ist, sofern nach den Umständen hierdurch ernstliche Zweifel an seinem Fortleben begründet werden.

Unter im Verschollenheitsgesetz definierten Voraussetzungen können unter anderem der gesetzliche Vertreter des Verschollenen, der Ehegatte, der Lebenspartner, die Abkömmlinge und die Eltern des Verschollenen sowie jeder andere, der ein rechtliches Interesse an der Todeserklärung hat bei Gericht im Rahmen eines so genannten Aufgebotverfahrens beantragen, den Verschollenen für tot erklären zu lassen. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verschollene seinen letzten Wohnsitz hatte.

DKV-Service-Center
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2143
Registriert: 28.01.2007, 17:53
Wohnort: Torgau
Kontaktdaten:

Beitragvon DKV-Service-Center » 11.07.2012, 22:06

ich kann mir vorstellen das die Hinterbliebenen den Weg scheuen ihren Angehörigen für Tod erklären zu lassen, welchen ich als einzigsten Ausweg sehe.
Gruß

GS
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1547
Registriert: 18.04.2006, 21:17

Ich bin sicher, dass er, wenn..

Beitragvon GS » 12.07.2012, 00:07

er wieder auftauchen sollte - ich meine jetzt nicht "aus dem See" -, dass er nach dieser langen Zeit seinen Angehörigen diesen Schritt verzeihen würde.

Und wenn nicht, dann war er es auch nicht wert.

Das geschilderte Szenario lässt auf eines schlie0en: Er ist untergetaucht, aber nicht im Bodensee.

Gruß von
Gerhard

Cumulus
Beiträge: 2
Registriert: 11.07.2012, 14:31

Vielen Dank für die Antworten!

Beitragvon Cumulus » 19.07.2012, 09:58

@ Gerhard: Menschen verschwinden leider immer wieder mal spurlos. Der familiäre und monetäre Hintergrund lässt jedoch deine Schlussfolgerung nicht zu. Alle beteiligten Vermuten den Suizid - sogar die Polizei. Aber: wo keine Leiche, da kein bestätigter Suizid usw.
Sollte sich Dein Szenario dennoch bewahrheiten, dann sehe ich es genauso.
@Eumel52: Vielen Dank für Deinen Tipp. Habe dies mal an die Hinterbliebenen durchgegeben, die sonst bereits aufgegeben haben. Sie suchen sich jetzt nochmal anwaltliche Hilfe.
@DKV-Service-Center: Die Hinterbliebenen hatten es schon probiert, liefen aber so häufig gegen Windmühlen, dass sie resigniert hatten. Und sicherlich ist dass in deren Lage eine ganz menschliche Reaktion. Zudem hatten sie wohl damals nicht wirklich fähige anwaltliche Betreuung...

Vielleicht ergibt sich nun über die Verschollenheit eine Lösung.

Grüße in die Runde und nochmals Danke!

Cumulus


Zurück zu „Allgemeines PKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 14 Gäste