ohne Vers., bald Familienversicherung, vorher noch PKV???

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Sabine H
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ohne Vers., bald Familienversicherung, vorher noch PKV???

Beitragvon Sabine H » 11.07.2012, 14:28

Hallo!

Ich hoffe, sehr, dass mir hier jemand weiterhelfen kann. [-o<
Zu unserer Situation:

Ich: Studentin, GKV, gemeinsames Kind bei mir versichert,

Mein Lebensgefährte: aus Uruguay, seit 2005 in Deutschland, bisher nur reiseversichert, dieser Versicherungsschutz lief am 14.06.2012 aus. In Uruguay nicht versichert, seit 2006 selbstständig, Verdienst liegt durchweg unter 300 €,

Wir heiraten im Herbst.

Frage: Mein Lebensgefährte ist derzeit ohne Versicherung. Wenn er sich privat versichern lässt, kämen Nachzahlungen auf uns zu in Höhe von ca. 2500 € (ab 1.1.2009 5 volle Monatsbeiträge + Rest Monate jew. 1/6 der Beiträge), weil Reiseversicherung keine Vollversicherung ist. (Das wussten wir leider alles bis vor kurzem nicht.) Er könnte wahrscheinlich einen recht günstigen Tarif bekommen, daher wären die Nachzahlungen nicht höher.

Er soll aber ab Herbst sowieso in die Familienversicherung.

Kann er die Nachzahlung umgehen, wenn er bis zur Heirat wartet und sich nicht vorher privat versichert? Dann 3 Monate ohne Versicherungsschutz ist? Oder würden uns dann noch höhere Nachzahlungen bevorstehen, weil die Versicherungsnachzahlungsbeträge dann von der GKV höher berrechnet würden? Auf welcher Grundlage würden dort die Beträge berrechnen? Was sollen wir tun?

Auf dem Familienversicherungsantrag wird nur gefragt, ob er vorher gesetzlich versichert war, bei nein, wird Einkommensnachweis verlangt, sieht so aus, als prüfen sie die (private) Vorversicherung nicht??!

Bin unendlich dankbar für Tipps und Erfahrungen!!

P.S.: Aktuell läuft Antrag auf Hartz 4, die wollen natürlich auch wissen, wo mein Lebensgefährte versichert ist...

[-o<

bruderherz
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Beitragvon bruderherz » 11.07.2012, 18:35

Tja, Dein Bekannter kommt aus dem Ausland, was soll die Kasse machen ? Wer weiss, wann er hierhergekommen ist ? Vielleicht war er hier nur zu Besuch und will mit der Heirat nun dauerhaft hier leben. Also gibt es keine Vorversicherung, die geht auch der Kasse nichts an. Mitgliedsantrag stellen und angeben, dass in den letzten 18 Monaten keine Versicherung bestand und er nicht selbständig, soweit zutreffend ist, war.
Wenn er seine Selbständigkeit aufgibt, müsste die GKV ihn wieder aufnehmen.

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Beitragvon Czauderna » 11.07.2012, 18:56

Hallo,
mal aus der Praxis - wenn die Eheschließung erfolgt ist und er über keine Einkünfte über 375,00€ verfügt, dann besteht ab dem Tag der Eheschließung Anspruch auf Familienversicherung. Die Vorversicherung interessiert nicht.
Das, was Bruderherz da schreibt ist eine windige Sache, die leicht nach hinten losgehen kann, denn mit "vielleicht" ist auch vielleicht die rückwirkende Versicherung und damit die Nachzahlung möglich.
Wir haben jetzt Juli, wenn die PKV mitspielt, muesste er sich ab dem 15.6.
dort voll versichern (ich kann allerdings nicht sagen, ob die PKV eine
"Reisekrankenversicherung als vollwertigen Schutz ansieht, die GKV tut dies nicht, was die Mitgliedschaft zum 01.04.2007 und Nachzahlung ab 01.01.2008 zur Folge hätte). Warum kann die Heirat (standesamtlich) nicht vorgezogen werden, damit wären alle Probleme sofort gelöst.
Gruss
Czauderna

Sabine H
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Beitragvon Sabine H » 11.07.2012, 19:19

Also, mein Lebensgefährte hat eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung und seinen Hauptwohnsitz seit 6 Jahren in Deutschland. Es ist also offensichtlich, dass er hier nicht nur "zu Besuch" war.

Die PKV sieht die Reiseversicherung auch nicht als Vollversicherung an. Nachzahlungen würden also auf alle Fälle auf uns zukommen. Und der neue Versicherungsschutz kann erst ab dem 1.8. gelten (laut Versicherungsvertreter).

Wir können die Heirat auch vorziehen, das Problem sind die nötigen Papiere, die wir (frühestens) in 6 Wochen alle beisammen hätten. Warum sagst du, Czauderna, dass wir dann keine Probleme mehr hätten? Weil bei der Familienversicherung die Vorversicherung nicht geprüft wird? Läge das Problem dann nur darin, dass er, falls jetzt was passiert, keine Versicherung hätte?

Sowie ich es verstanden habe, ist er wohl nicht versicherungspflichtig.

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Beitragvon Czauderna » 11.07.2012, 22:40

Hallo,
richtig, wenn jetzt etwas passiert ist er nicht versichert.
Es liegt zwar keine Versicherungspflicht vor, das ist richtig, aber es liegt eine
Pflicht zur Versicherung vor, man könnte meinen, das wäre das Gleiche, ist es aber nicht. Es ist ein Risiko bis zur Heirat nix zu machen, empfehlen kann ich das nicht.
Gruss
Czauderna

Sabine H
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Beitragvon Sabine H » 11.07.2012, 23:28

Vielleicht können wir die Heirat doch schneller managen, da müssten wir uns jetzt ganz schnell kümmern...

Aber nur noch mal zum Verständnis die Frage: Bei Antrag auf Familienversicherung kämen keine Nachzahlungen auf uns zu?

Den Hinweis, dass mein Lebensgefährte nicht versicherungspflichtig ist, habe ich angeführt, weil das vielleicht bei der Berechnung der Nachzahlungsbeiträge bei der GKV eine Rolle spielt (?).

Ich danke ganz herzlich allen "Antwortern", für ihr Sich-Auseinandersetzen mit unserer Situation!

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Beitragvon Vergil09owl » 12.07.2012, 06:07

Richtig, da juxt das nicht was war oder nicht ist. Also die sogannte Bürgerversicherung gibt es seit dem 01,04,2007. Heißt jetzt im Bereich der GKV
Nachzahlung ab dem 01.04.2007. Käme denn darauf wie dein Lebensgefährte oder jetziger Mann eingestuft wird. Als Nebenberuflich Selbständiger das macht denn 147 € pro Monat oder Hauptberuflich Selbstständiger. da varieren denn die Beiträge zwischen 147 / 338 € pro Monat bis zu 638 € pro Monat und das rückwirkend ab dem 01.04.2007. Nicht Versicherungspflichtig nuja.

Sabine H
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Beitragvon Sabine H » 12.07.2012, 09:47

Danke für die Antwort!

Ich habs leider immer noch nicht ganz verstanden :(

Vergil09owl, du schreibst "Richtig, da juxt das nicht was war oder nicht ist...." (das klingt wie: Bei Familienversicherung werden keine Nachzahlungen auf uns zu kommen.) und dann kommt der Satz: "Nachzahlung ab dem 01.04.2007..." (Das klingt wie: Doch Nachzahlungen.)

Oje.

Falls Nachzahlungen kommen, wäre es natürlich gut zu wissen, wo sie am geringsten wären: mit Antrag bei PKV oder bei Familienversicherung GKV.

Andererseits, falls die GKV doch Nachzahlungen einfordern würde, wäre die Frage, ob die eben noch abgewendet werden könnten. Bei diesem (ähnlichen) Fall

http://forum-krankenversicherung.de/vie ... highlight=

sieht es ganz danach aus.

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Beitragvon Czauderna » 12.07.2012, 10:47

Hallo,
noch mal ganz klar, bei Anspruch auf Familienversicherung gibt es keine Nachzahlung !!!
Ohne Anspruch auf Familienversicherung gibt es eine Nachzahlung !!
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Sabine H » 12.07.2012, 11:04

DANKE!!! :P

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Beitragvon Rossi » 12.07.2012, 23:06

Okay, Günter, Deine Aussage ist eindeutig.

Aber ist es in der Kassenpraxis auch immer so?

Sabine H war sehr eifrig und hat das Forum durchforstet. Dabei ist sie auf den verlinkten Thread gestossen, wo die Kasse ebenfalls zuvor die Eintragung der Mitgliedschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V verlangt hat. Natürlich ohne eine Rechtsgrundlage, völlig klar, aber dennoch hat man es gemacht. Na ja!

Jetzt habe ich gerade auch aktuell wieder einen anderen Fall uffn Tisch. Der Kunde wurde ab dem 01.04.2007 von der Versicherungspflicht erwischt. Zwar ist er anschließend nicht familienversichert, denn es geht nur um die Eintragung der Mitgliedschaft nch § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGV.

Die Kasse weigert sich konsequent die Mitgliedschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V einzutragen. Erst müssen die Beitäge in Höhe von 9.000,00 Euro nachgelöhnt werden, dann erst wird die Mitgliedschaft eingetragen.

Keine Statusfeststellung, kein Beitragsbescheid, kein Ruhensbescheid etc., stumpf und ignorrant eine Abwehrhaltung der übelsten Art und Weise. Materielles Recht interessiert hier offensichtlich niemanden.

Na ja, dann gibt es eben eine einstweilige AO beim zuständigen Sozialgericht. Dann sollen die Sozialgerichte über diese Vorgehensweise mal entscheiden, oder!?

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Beitragvon Vergil09owl » 13.07.2012, 07:21

Hä?

http://www.vdek.com/versicherte/Mitglie ... /index.htm

Vom Prinzip her wird denn ja von jedem Monat der mitgliedschaft ein Beitrag eingefordert analog den Beitragsverfahrensgrundsätzen bei den Freiwilligen.

Da die Kasse auc hier an den Beitragsverfahrensgrundsätze gebunden ist muss bei einer Willenserklärung seitens de sBetroffenen denn ja die Mitgliedschaft eingetragen werden Die Kasse kommt Ihrer Pflicht also nich tnach heißt denn also irgendwie die Mitgliedschaft wird verweigert, kostet das nicht 50 000€ Strafe ?


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