AG zweifelt AU an- Termin MDK

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Carlos123
Beiträge: 4
Registriert: 19.08.2012, 10:25

AG zweifelt AU an- Termin MDK

Beitragvon Carlos123 » 19.08.2012, 10:35

Hallo,
ich erhielt aus dem Nichts Ende Juli die betriebsbedingte Kündigung. Nach dieser war ich noch 2 Tage arbeiten, kam psychisch jedoch gar nicht damit klar, bekam Herzrasen & Ausschlag, konnte mich nicht mehr konzentrieren etc.
Bin dann zum HA, habe dort meine Symptome geschildert und wurde erst einmal 14 Tage bis zum 15.08.12 krank geschrieben. Da es mir bis dahin nicht besser ging bin ich am 15.08. erneut zu meinem HA und habe ihm meine Situation geschildert. Ich erhielt eine Folgeattest bis zum 31.08., also bis zum Ende des Monats, damit ich nicht in die Firma zurück muss. Nun hat mein AG die AU angezweifelt und ich soll am 22.08 zum MDK. Ich fühle mich jedoch psychisch nicht in der Lage dort hinzugehen und will morgen erneut zu meinem HA. Wenn dieser mir nun bescheinigt, dasss ich aufgrund meines Zustandes dort nicht teilnehmen kann, bekomme ich dann einen erneuten Termin? Ich bin ab dem 01.09. arbeitsfähig und möchte auch kein Krankengeld etc. beantragen, sondern nach vorne schauen und einen neuen Job in einer anderen Firma finden.
Vielen Dank für Eure Antworten!

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 19.08.2012, 11:10

Zu wann ist die Kündigung ausgesprüchen worden?

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 19.08.2012, 11:14

http://dejure.org/gesetze/EntgFG/7.html

http://dejure.org/gesetze/EntgFG/3.html

Man könnte sagen der Arbeitgeber sucht einen Grund die Entgeltfortzahlung einzustellen und wegen fehlender mitwirkung das BV sofort zu beenden.

http://www.haufe.de/personal/arbeitsrec ... 17920.html

http://www.haufe.de/sozialwesen/leistun ... 89952.html

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4630
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 19.08.2012, 11:25

Hallo,
vom Grundsatz kann der Arbeitgeber das schon verlangen, dass die Kasse die AU überprüft, allerdings halte ich dies in dieser Situation für übertrieben dass eine Vorstellung beim MDK erfolgt. Ich vermute aber, dass die Kasse hier mehr im eigenen Interesse handelt, als im Interesse des Arbeitgebers - man hat aber gegenüber dem versicherten einen guten Grund parat, nämlich der "berechtigte" Wunsch des Arbeitgeber. Es ist sehr wahrscheinlich, dass der MDK. die AU. bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses (31.08. ??) bestätigt.
Soweit, so gut bzw. schlecht.
Was allerdings nicht so einfach ist, dem MDK-Termin nicht Folge zu leisten.
Solche Termine (mit Zustimmung der Kasse) abzusagen, da bedarf es schon gewichtigere Gründe als dass man sich nur dazu nicht in der Lage fühlt.
Andere Arzttermine, die schon seit langem feststehen oder ein Notfall oder bettlägerig, das kann alles zur Verschiebung beitragen, aber nicht so eine
lapidare Aussage - sorry, wenn das jetzt etwas hart klingt, aber ich kann ja nur auf das anworten, was ich lese - wenn ich die Person persönlich kennen würde, würde ich evtl. anders schreiben.
Gruss
Czauderna

Carlos123
Beiträge: 4
Registriert: 19.08.2012, 10:25

Beitragvon Carlos123 » 19.08.2012, 12:06

Erstmal danke für eure Antworten.
Die Kündigung wurde am 26.07. ausgesprochen.
Mit der Aussage, den Termin zu umgehen meine ich, dass mein Hausarzt mir auf dem Beiblatt "Bericht für den Medizionischen Dienst" bescheinigt, dass ich aufgrund meiner gesundheitlichen Situation den Termin nicht wahrnehmen kann.
Dieses Beiblatt würde ich dann dem MDK zukommen lassen. In dem Schreiben heisst es : Ihr Gesundheitszustand erlaubt es Ihnen nicht den Medizinischen Dienst aufzusuchen und Ihr behandelner Arzt bescheinigt Ihnen dies auf dem beigefügten Bericht für den Medizionschen Dienst.
Wenn ich dann zum 01.09. wieder arbeitsfähig bin, muss ich dann trotzdem noch hin? Das war meine eigentliche Frage.
Danke!

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 19.08.2012, 12:19

Am besten nochmal mit der Kasse in Verbindung setzen, sonst könnte Ungemach drohen. Grundsätzlich ist aufgrund der ärtzlichen Bescheinigung davon auszugehen das du nicht hin musst.

Carlos123
Beiträge: 4
Registriert: 19.08.2012, 10:25

Beitragvon Carlos123 » 19.08.2012, 12:33

Danke für die schnelle Antwort. Ich würde mich nachdem ich beim Arzt war auch noch einmal mit der Krankenkasse in Verbindung setzen und meine Situation schildern.
Damit die dort auch einen besseren Einblick haben.
Vielen Dank.

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 19.08.2012, 12:37

japp

Cassiesmann
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1167
Registriert: 08.03.2007, 22:17

Beitragvon Cassiesmann » 19.08.2012, 13:36

Mal als GKV-Unwissender ganz doof gefragt, was juckt die Kasse die AU derzeit, es liegt ja noch die Lohnfortzahlung des AG vor, da der TE noch in der 42-Tage-Frist ist!?

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4630
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 19.08.2012, 14:19

Cassiesmann hat geschrieben:Mal als GKV-Unwissender ganz doof gefragt, was juckt die Kasse die AU derzeit, es liegt ja noch die Lohnfortzahlung des AG vor, da der TE noch in der 42-Tage-Frist ist!?


Hallo,
das Fallmanagement der Kassen beinhaltet, je nach Philosophie und Denkart, auch schon das Thema - "Vermeidung von Krankengeldzahlung" von Anbeginn an, d.h. besondere Fälle, je nach Konstellation schon so rechtzeitig angehen, dass der Betreffende noch innerhalb der Entgeltfortzahlung wieder af. wird.
Ich habe keine Ahnung in wie viel % der Fälle mit Langzeit-AU-Schreibungen, da die Kassen erfolgreich sind.
Was ich weiß, aus meiner Sicht heraus, dass auf 100 Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen als Erstmeldung etwa 5 Krankengeldfälle in der Praxis folgen - ich habe allerdings derzeit aktiv mit "Fallsteuerung" nichts zu tun.
Gruss
Czauderna

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 19.08.2012, 14:21

f32 Diagnosen gehören zu teueren Leistungsfällen, die sich zu Langzeitfällen ausweiten können, daher geht meist denn immer die rote Alramglocke an, wenn der AG sich meldet.

http://www.bkk.de/presse-politik/presse ... 0e/page/1/

Cassiesmann
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1167
Registriert: 08.03.2007, 22:17

Beitragvon Cassiesmann » 19.08.2012, 19:34

Okay, danke für die Infos.

Carlos123
Beiträge: 4
Registriert: 19.08.2012, 10:25

Beitragvon Carlos123 » 20.08.2012, 10:58

Hallo, noch ne kurze Frage. Ich war heute bei dem behandelnden Arzt in der Praxis gewesen. Leider hat dieser zu meinem Glück diese Woche Urlaub.
Kann ich das beiblatt dann von einem anderen Arzt ausfüllen lassen und mich entschuldigen lassen? Oder wie ist damit umzugehen. Bin schon wieder fix und fertig.
Danke!

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4630
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 20.08.2012, 14:39

Carlos123 hat geschrieben:Hallo, noch ne kurze Frage. Ich war heute bei dem behandelnden Arzt in der Praxis gewesen. Leider hat dieser zu meinem Glück diese Woche Urlaub.
Kann ich das beiblatt dann von einem anderen Arzt ausfüllen lassen und mich entschuldigen lassen? Oder wie ist damit umzugehen. Bin schon wieder fix und fertig.
Danke!


Hallo,
das solltest du deine Kasse fragen - vom Grundsatz ist es egal welcher Arzt das ausfüllt, ist er doch für den Inhalt verantwortlich.
Gruss
Czauderna

Cassiesmann
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1167
Registriert: 08.03.2007, 22:17

Beitragvon Cassiesmann » 20.08.2012, 14:51

Mal eine Anmerkung von mir, Sie sind nicht in der Lage zu Arzt A (MDK) zu gehen, aber problemlos in der Lage zu Arzt B (Vertretung des Hausarztes) zu gehen? Ich als Kasse hätte da meine Zweifel.


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 13 Gäste