Jooh Günter,
Zitat:
Im übrigen, speziell für dich, natürlich muss die Kasse, meiner Meinung nach, die Mitgliedschaft mit Eintritt der Versicherungspflicht als Beschäftigter usw., herstellen - gibt es da zwei Meinungen ??
dort stehen wir beide völlig auf einer Wellenlänge.
Hm, ich habe mal ein wenig gegoogelt. Ich habe nicht ein Urteil hinsichtlich einer Ordnungswidrigkeit bzw. Bußgeldbescheides gefunden.
Kommt so etwas in der Praxis nicht vor (Bußgeldbescheide)?
Selbstst. künstlerisch tätig und lange ohne Kk
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Rossi hat geschrieben:Jooh Günter,
Zitat:
Im übrigen, speziell für dich, natürlich muss die Kasse, meiner Meinung nach, die Mitgliedschaft mit Eintritt der Versicherungspflicht als Beschäftigter usw., herstellen - gibt es da zwei Meinungen ??
dort stehen wir beide völlig auf einer Wellenlänge.
Hm, ich habe mal ein wenig gegoogelt. Ich habe nicht ein Urteil hinsichtlich einer Ordnungswidrigkeit bzw. Bußgeldbescheides gefunden.
Kommt so etwas in der Praxis nicht vor (Bußgeldbescheide)?
Hallo Rossi,
also, ich hatte vor Jahren mal einen Fall, da wurde gegen einen Arbeitgeber ein Bußgeld verhängt - waren, glaube ich damals 1000,00 € oder war es sogar noch DM - ich weiß es nicht mehr. Ich weiß nicht wie es andere Kassenmitarbeiter kennen, aber es scheint so gut wie nicht vor zu kommen,
es wird eben nur auf die Möglichkeit der Verhängung im Rahmen der Aufklärung hingewiesen.
Gruss
Czauderna
- du musst eben nur deine alte Kasse meiden, wie der Teufel das Weihwasser, aber auch das ist nach Ablauf der Bindungsfrist auch schon Makulatur, denn beim Kassenwechsel mit Kündigungsbestätigung ist die Zeit vor der alten Kasse total ohne Bedeutung.
Hallo Czauderna,
ich habe folgenden Link gefunden,der mir noch mal klargemacht,wie du das mit der bindungsfrist gemeint hast!
http://www.krankenkassen-direkt.de/news ... =202328448
und ich glaube auch schon die passende Kk gefunden zu haben,die dies beherzigt.Da sie auch darüber informiert.
Danke Dir auch nochmal für dein Fachwissen!
liebste grüße!
-
- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Rossi hat geschrieben:Jooh Günter,
Zitat:
Im übrigen, speziell für dich, natürlich muss die Kasse, meiner Meinung nach, die Mitgliedschaft mit Eintritt der Versicherungspflicht als Beschäftigter usw., herstellen - gibt es da zwei Meinungen ??
dort stehen wir beide völlig auf einer Wellenlänge.
Hm, ich habe mal ein wenig gegoogelt. Ich habe nicht ein Urteil hinsichtlich einer Ordnungswidrigkeit bzw. Bußgeldbescheides gefunden.
Kommt so etwas in der Praxis nicht vor (Bußgeldbescheide)?
Siehe OWG und SGB IV § 23 -28
-
- Postrank7
- Beiträge: 2509
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kallä hat geschrieben:- du musst eben nur deine alte Kasse meiden, wie der Teufel das Weihwasser, aber auch das ist nach Ablauf der Bindungsfrist auch schon Makulatur, denn beim Kassenwechsel mit Kündigungsbestätigung ist die Zeit vor der alten Kasse total ohne Bedeutung.
Hallo Czauderna,
ich habe folgenden Link gefunden,der mir noch mal klargemacht,wie du das mit der bindungsfrist gemeint hast!
http://www.krankenkassen-direkt.de/news ... =202328448
und ich glaube auch schon die passende Kk gefunden zu haben,die dies beherzigt.Da sie auch darüber informiert.
Danke Dir auch nochmal für dein Fachwissen!
liebste grüße!
Dat paßt nicht, denn in dem Urteil ging es darum das wenn die Kasse keine Kübe zusendet bei einer bestätigtigen und nachgewiesenen Kündiung, die Mitgliedschaft bei der neugewählten Kasse zustande kommt. Holzauge sei wachsem, der Schuss geht nach hinten los.
kallä hat geschrieben:- du musst eben nur deine alte Kasse meiden, wie der Teufel das Weihwasser, aber auch das ist nach Ablauf der Bindungsfrist auch schon Makulatur, denn beim Kassenwechsel mit Kündigungsbestätigung ist die Zeit vor der alten Kasse total ohne Bedeutung.
Hallo Czauderna,
ich habe folgenden Link gefunden,der mir noch mal klargemacht,wie du das mit der bindungsfrist gemeint hast!
http://www.krankenkassen-direkt.de/news ... =202328448
und ich glaube auch schon die passende Kk gefunden zu haben,die dies beherzigt.Da sie auch darüber informiert.
Danke Dir auch nochmal für dein Fachwissen!
liebste grüße!
Hallo,
es ist wesentlich einfacher - Beispiel : Aufnahme in Kasse B. wegen Eintritt von Krankenversicherungspflicht - Kasse B. muss Mitgliedschaft herstellen, auch wenn die Vorversicherung wegen fehlender Mitwirkung nicht geklärt werden kann.
Nach 18 Monaten Kündigung bei Kasse B. und Übertritt in Kasse C.
Für Kasse C. ist es nur wichtig, dass die Kündigungsbestätigung der Kasse B vorgelegt wird - was vorher war interessiert keinen.
Selbst die Kasse A könnte dann wieder gewählt wäre, denn auch diese
interessiert nur die Kündigungsbestätigung von Kasse B. - ob man vorher schon mal irgendwann in Kasse A. war und was vor Kasse B. war, interessiert nicht.
Gruss
Czauderna
Hallo Czauderna,
ich hatte folgende Überlegung:
Ich melde mich bei einer Kasse und gebe an, das ich in diese aufgenommen werden möchte, sobald die Künstlersozialkasse mich für versicherungpflichtig erklärt hat.
Beim Antrag zur Ksk muss ich ja eine Wahl-Kasse angeben mit einem Bescheid dieser Kasse, das sie mich aufnehmen will.
Da die Kk mich nach meiner Vorversicherung fragen wird, hatte ich mir überlegt ihr nur mitzuteilen, das ich über 18Monate schon keine Versicherung besitze.um keine Auskunft über die Kk machen zu müssen, die mich dann mit Schulden überhäufen wurde.Da scheine ich einen gehörigen Denkfehler gemacht zu haben, richtig?
Aber wenn ich Vergils und Deinen letzten Eintrag betrachte, scheint es besser zu sein keine Angaben zu machen...also so etwas, wie “ich kann mich an die Vorversicherung nicht erinnern, vor lauter Arbeit an meiner Selbständigkeit mit Existenzangst etc.“ -was im übrigen fast keine lüge wäre.
Hab ein wenig das Gefühl, das ich nach jeder Erleuchtung wieder einen neuen Knoten im Hirn hab.
lieben Gruß
ich hatte folgende Überlegung:
Ich melde mich bei einer Kasse und gebe an, das ich in diese aufgenommen werden möchte, sobald die Künstlersozialkasse mich für versicherungpflichtig erklärt hat.
Beim Antrag zur Ksk muss ich ja eine Wahl-Kasse angeben mit einem Bescheid dieser Kasse, das sie mich aufnehmen will.
Da die Kk mich nach meiner Vorversicherung fragen wird, hatte ich mir überlegt ihr nur mitzuteilen, das ich über 18Monate schon keine Versicherung besitze.um keine Auskunft über die Kk machen zu müssen, die mich dann mit Schulden überhäufen wurde.Da scheine ich einen gehörigen Denkfehler gemacht zu haben, richtig?
Aber wenn ich Vergils und Deinen letzten Eintrag betrachte, scheint es besser zu sein keine Angaben zu machen...also so etwas, wie “ich kann mich an die Vorversicherung nicht erinnern, vor lauter Arbeit an meiner Selbständigkeit mit Existenzangst etc.“ -was im übrigen fast keine lüge wäre.
Hab ein wenig das Gefühl, das ich nach jeder Erleuchtung wieder einen neuen Knoten im Hirn hab.

lieben Gruß
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