Antrag auf Krankengeld. Alles muss unterschrieben werden?

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liter
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Antrag auf Krankengeld. Alles muss unterschrieben werden?

Beitragvon liter » 05.09.2012, 20:47

Hallo,
ich war vom 27 bist zum 31 August krank.
Weil ich mich noch in den ersten vier Wochen eines Arbeitsverhältnis befand (Das Arbeitsverhältnis hat am 01. August angefangen), werde ich vom Arbeitgeber ab dem 29. August wieder Entgelt bekommen. Also von der Krankenkasse bekomme ich das Krankengeld nur für den 28. August.
Nun, weil es Probleme mit der Anmeldung bei der Krankenkasse seitens meines Arbeitgebers gab, werde ich erst morgen das Krankengeld bei der Kasse beantragen.
Die KK hat mir aber einiges geschickt, was ich ausfüllen soll und ich frage mich,ob dies wirklich ein MUSS ist.
Z.B. muss ich die Einverständniserklärung zur Entbindung zum Schweigepficht und Herausgabegenehmigung unterschreiben?
Und was ist mit der Einverständniserklärung für ein Hausbesuch eines Mitarbeiters der KK? Muss ich dies auch unterschreiben?

Außederm frage ich mich, für wie lange würden diese Einverständnisserklärungen gültig bleiben? Für immer und ewig oder nur für die Zeit, in der ich krank war?

Denn ab gestern bin ich weider gesund!

Aber die Unterlagen müssen nocht unterschrieben werden, sowohl von mir als auch vom Arzt.
Aber, angenommen würde ich morgen zum Arzt gehen und mich wieder krank schreiben lassen, was ist dann mit dem Antrag? Eigentlich beantrage ich das Geld für die Woche vom 27. bis 31. August. Wenn mich morgen der Arzt wieder krank schreibt ist doch ne neue Angelegenheit, die nichts mit der alten zu zun haben sollte, oder?
Also da wo der Arzt gefragt wird, ob ich weiterhin krank bin, kann mit einem NEIN beantwortet werden, denn es geht um die Zeit zwischen 27 und 31 und das sollte nichts mit dem morgigen Datum zu tun haben, oder irre ich mich?

ICh wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir diese Fragen klären könntet.
Vielen Dank im Voraus
Grüße

Rossi
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Beitragvon Rossi » 06.09.2012, 22:40

Hm, ich bin ein wenig verwirrt.

Zitat:
Z.B. muss ich die Einverständniserklärung zur Entbindung zum Schweigepficht und Herausgabegenehmigung unterschreiben?

Und was ist mit der Einverständniserklärung für ein Hausbesuch eines Mitarbeiters der KK? Muss ich dies auch unterschreiben?


Okay, die Einverständniserklärung zur Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht ist ja noch nachvollziehbar. Denn diese Verpflichtung ergibt sich im Rahmen der sog. Mitwirkungspflichten im Sinne von § 60 Abs. 1 SGB I.

Aber einem Hausbesuch zuzustimmen, halte ich derzeit für ein wenig übertrieben.


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