Wechsel in die GKV

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uvecs
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Wechsel in die GKV

Beitragvon uvecs » 05.04.2012, 15:21

Hallo ins Forum,
ich plane aus verschiedenen Gründen den Wechsel zurück in die GKV.
Mein Idee war, zum 1.7.2012 (wegen der BRE 2011) durch eine befristete Arbeitszeitminderung bis 1.7.2013 die Versicherungspflichtgrenze zu unterschreiten und dadurch in die GKV zu wechseln.
Bis zum 1.7.2013, um die 12monatige Frist zur freiwilligen Versicherung in der GKV zu wahren.

Nun las ich in verschiedenen Diskussionen, das die Versicherungspflicht bei Überschreiten der JAEG erst zum Jahresende endet.
Dann müsste es möglich sein, zum 01.01.2013 durch Arbeitszeitminderung die JAEG zu unterschreiten, in die GKV und zum 1.5.2013 wieder Vollzeit mit Überschreiten der Pflichtversicherungsgrenze zu arbeiten und trotzdem zum 31.12. die 12monatige Mindestmitgliedschaft in der
GKV zu erlangen. Wenn das soweit korrekt ist, nun die Frage zum Alter, ich werde in 9.2013 55 Jahre alt, gibt es evtl. Probleme mit der 55er Regelung.
vielen Dank und schöne Feiertage

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 05.04.2012, 15:47

Hallo,
alles richtig erkannt - das Ende der Krankenversicherungspflicht tritt immer erst mit Ablauf des entsprechenden Kalenderjahres ein, somit wären in deinem Fall die 12 Monate gewährleitst. Die Tatsache, dass du während der Krankenversicherungspflicht das 55. Lebensjahr vollendest hat keinerlei Bedeutung, höchstens, dass du schon wieder ein Jahr älter geworden bist.
Gruss und auch schöne Ostern
Czauderna

uvecs
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Beitragvon uvecs » 16.04.2012, 15:33

vielen Dank für die Info/ Bestätigung, ich konnte mich leider erst jetzt melden...
Grüsse
uvecs

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Wechsel in die GKV

Beitragvon uvecs » 05.09.2012, 15:23

zu diesem Thema noch eine kurze, verspätete Nachfrage.
Trifft der erwähnte Fall auch zu, wenn die Arbeitszeitreduzierung von Beginn an auf eine bestimmte Frist (X Monate) mit dem Arbeitgeber vereinbart war.

Danke ins Forum
uvecs

PS. wann wird eigentlich voraussichtlich die Pflichtversicherungsgrenze 2013 vereinbart?

HerbertXX
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Beitragvon HerbertXX » 06.09.2012, 21:42

Hallo Uvecs,

soweit ich die Gesetzeslage verstanden habe hast du nicht recht.

Reduzierung von 01/13-04/13

Wieder über BBG ab 5/13
Überprüfung der Versicherungspflicht zum 31/12/13

Du kannst nicht in der GKV bleiben, wenn zum Jahresende die Entgeltgrenze gerissen wird. Also ab 1/2014 PKV

Du musst quasi ein Kalenderjahr drunter bleiben.


Eine mit dem AG vereinbarte Befristung sollte unschädlich sein.

Bitte aber auch um Aufklärung von Experten.
Danke
Herbert

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 06.09.2012, 21:42

vorraussichtlich liegt die Grenze 2013 bei 52.200 €

uvecs
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Beitragvon uvecs » 10.09.2012, 14:18

danke erstmal für die Antworten ..
Also müsste ich tatsächlich 12 Monate unter der JAEG gelegen haben,
wenn ich HerbertXX richtig verstanden habe. :-(
Ich werde im Sept. 2013 55 J. alt, wenn ich nun zum 01.07.2013 die Arbeitszeit dauerhaft reduziere , würde der erwähnte Termin 01.07.2013 noch ausreichen, um in die GKV zu gelangen.

tsd Dank für Infos
uvecs


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