Nun denn, WeissFlieger!
Vielen Dank für Deine Ausführungen hier.
Sorry, meines Erachtens führst Du mit deiner Rechtsauffassung hier leider ein Schattendasein.
Du kannst hier selbstverständlich wie ein Kampfterrier oder ein Kampfdackel dagegen weiter kämpfen.
Ich habe dort über kein Problem.
Aber, wenn Du schon wie ein Kampterrier oder Kampfdackel gegen die derzeit aktuelle Rechtsprechung auftrittst, dann solttest Du es schon sehr geschickt machen.
Deine Postings hier allein werden defintiv nicht reichen.
Du musst Dir einen Fall herauspicken, den Du bis zum BSG - mit deiner bescheidenen Ansicht - unterstützt. Mehr nicht. Also nicht einfach nur posten, sondern tatkräftige Unterstützung, sonst geht es in den Bach hinunter.
Aber Du kommst ja aus einem Beratungszentrum für diesen Personenkreis. Also Mut zur Lücke und ab geht die Post.
Meine bescheidene Auffassung; es wird den Bach hinunter gehen.
Aber Du kannst gerne weiter hin kämpfen. Viel Glück.
Wenn Du weiterhin kämpfen willst, dann solltest Du uns zunächst einmal dezidierte Gründe für die Nichtzulassung der Revision zum BSG schildern. Denn das LSG hat noch nicht einmal die Revision zugelassen.
Wenn Du hier diese dezidierten Gründe vorgetragen hast, dann können wir gerne weiter diskutieren.
Also, zeige uns die Gründe der LSG Entscheidung auf, dass die zuständigen Richter hier richtig gepennt haben und von tuten und blasen keine Ahnung haben. Alles andere ist leider nur Wischi- Waschirkram und dürfte den Postern nicht viel weiter helfen. Wenn Du dann auch noch gute Kontakte zur Starnwaltskanzlei "Bossi" besitzt, dann wird diese vielleicht funtkionieren
Selbstverständlich wirst Du hierfür etwas Zeit benötigen, weil Du diese Entscheidung noch nicht einmal gekannt hast. Viel Erfolg.
Anspruch auf Krankengeld während Nachversicherungspflicht???
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1/3 aller Europäer sollen ja schlecht lesen können,
[quote="Vergil09owl"]1. Ruhen wegen des Anspruchs auf Arbeitsentgelt.
Randnummer 103: Ruht der Anspruch auf Alg nach § 157 Abs 1, besteht [b]nach § 5 Abs 1 Nr 2 SGB V keine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, weil diese an den tatsächlichen Leistungsbezug geknüpft ist. Eine Vorschrift, die die kostenlose Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bei Anwendung von § 157 Abs 1 ohne Leistungsbezug sichert, existiert nicht. [/b]
Gagel
Kommentar zum SGB III Stand 06/2012 in Beck online SGB II/III
1/3 aller Europäer sollen ja schlecht lesen können.
Dann kannst du ja jetzt feierlich einen Aufnahmeantrag in den 1/3 Club stellen
Rn 103 durfte hier getrost weggelassen werden, weil deren bekannter Regelungsinhalt für die Zusammenhänge hier ohne Bedeutung ist.
Randnummer 103: Ruht der Anspruch auf Alg nach § 157 Abs 1, besteht [b]nach § 5 Abs 1 Nr 2 SGB V keine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, weil diese an den tatsächlichen Leistungsbezug geknüpft ist. Eine Vorschrift, die die kostenlose Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bei Anwendung von § 157 Abs 1 ohne Leistungsbezug sichert, existiert nicht. [/b]
Gagel
Kommentar zum SGB III Stand 06/2012 in Beck online SGB II/III
1/3 aller Europäer sollen ja schlecht lesen können.
Dann kannst du ja jetzt feierlich einen Aufnahmeantrag in den 1/3 Club stellen
Rn 103 durfte hier getrost weggelassen werden, weil deren bekannter Regelungsinhalt für die Zusammenhänge hier ohne Bedeutung ist.
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Also Lücke zur Mut ab Post Problemkampfterrier
Mal ehrlich Herr Rossi,
was soll ich mit Bossi ?
Wo doch mein alter Kumpel Perry Mason,mit dem ich am gestrigen Abend bei einigen Gläsern schottischen Hochlandtee's den Fall in allen wichtigen Einzelheiten besprochen habe, mir seine immer gewinnenden Dienste angeboten hat, für lau!.
„Nun denn, WeissFlieger!“
Also dann Rossi!
„Vielen Dank für Deine Ausführungen hier“.
Im Gegenteil, ich habe zu danken, und hoffe ich habe deinen Verstand nicht zu sehr beleidigt.
„Sorry, meines Erachtens führst Du mit deiner Rechtsauffassung hier leider ein „Schattendasein“.
Sorry wofür ? Deine Interpretation meiner Rechtsauffassung unterliegt einem Irrtum, so du sie damit zu verwechseln gewillt bist, dass ich hier bis zu einem bestimmten Punkt, zu einer rechtlichen Frage, eine Position bezogen und vertreten habe, zwecks hilfreichen Dialoges mit den Fachleuten hier, also du Rossi – (ernsthaft bedankt für deine Einlassung), um
eine Einschätzung zu erhalten, und Punkte zentraler Bedeutung herauszuarbeiten,
die für eine seriöse Prüfung auf rechtliche Haltbarkeit / Verwertbarkeit des hier verfolgten Ansatzes unbedingt zu beachten sind.
„Schattendasein“ schützt vor Sonnenbrand, und Hautkrebs!
Jetzt aber Rossi, folgt in deinem Text eine Passage, deren sich mir die Frage aufdrängt,
ob du da nicht mal kurzzeitig stark unterzuckert warst, mit Mescalin experimentierst, zumindest heftigst bekifft gewesen sein musst., oder.kann es sich hier tatsächlich doch um eine neue,
bisher unentdeckte seltene Spezies künstlerischer Freiheit handeln ?
...“ Du kannst hier selbstverständlich wie ein Kampfterrier oder ein Kampfdackel dagegen weiter kämpfen. Ich habe dort über kein Problem.
Aber, wenn Du schon wie ein Kampterrier oder Kampfdackel gegen die derzeit aktuelle Rechtsprechung auftrittst, dann solttest Du es schon sehr geschickt machen.
Deine Postings hier allein werden defintiv nicht reichen.
Du musst Dir einen Fall herauspicken, den Du bis zum BSG - mit deiner bescheidenen Ansicht - unterstützt. Mehr nicht. Also nicht einfach nur posten, sondern tatkräftige Unterstützung, sonst geht es in den Bach hinunter.“.....
Wow-,das muss ja der ganz pralle Stoff gewesen sein, - alte Rollmopskeule,
und dazu
eine ehrliche Frage rossi, „Hand auf's Herz“, verrate mir bitte deine Quelle, woher hast du diese eigentlich streng geheimen Informationen. Haben die Weicheier vom BND wieder geplaudert,und den ganzen schönen Plan vermasselt ?.....o.k;
Wie kommst du auf das Gefasel und blabla aus infantilen Ratschlägen, und imaginären Kämpfen
- mit bescheidener Ansicht, ohne Furcht und Tadel, aufrecht und ungebrochen, erhobenen Hauptes, mit offenem Visier gegen die feindliche Übermacht der aktuellen Rechtsprechung bis zum BSG, in den Fluten hinunter gehender Bäche ?
Was für ein Hammer dein Stoff sein muss, zeigt
....“Aber Du kommst ja aus einem Beratungszentrum für diesen Personenkreis. Also Mut zur Lücke und ab geht die Post.“....
Hier bittet der unwürdige Schüler um Vergebung, und den Meister um Erleuchtung ,
da der Sinn dieser Aussage in seiner komplexen philosophischen Bandbreite mir bisher völlig verschlossen geblieben ist.
..“ Meine bescheidene Auffassung; es wird den Bach hinunter gehen“.
kein Anlass zu Depries, alter Bananenbieger, schon vergessen das Konfuzius sagt,
was dereinst wird den Bach hinunter gehen, muss zuvor den Berg hinauf -
...“ Aber Du kannst gerne weiter hin kämpfen. Viel Glück.
Wenn Du weiterhin kämpfen willst, dann solltest Du uns zunächst einmal dezidierte Gründe für die Nichtzulassung der Revision zum BSG schildern. Denn das LSG hat noch nicht einmal die Revision zugelassen. Wenn Du hier diese dezidierten Gründe vorgetragen hast, dann können wir gerne weiter diskutieren.“....
Also, zeige uns die Gründe der LSG Entscheidung auf, dass die zuständigen Richter hier richtig gepennt haben und von tuten und blasen keine Ahnung haben. Alles andere ist leider nur Wischi- Waschirkram und dürfte den Postern nicht viel weiter helfen. Wenn Du dann auch noch gute Kontakte zur Starnwaltskanzlei "Bossi" besitzt, dann wird diese vielleicht funktionieren“....
Verehrter Rossi, genau das war Ziel dieser Veranstaltung, aktuelle Grundlagen und Eckpunkte herausgearbeitet zu bekommen, anhand derer ein dezidiert juristisches Abklopfen der Regelungsinhalte des Kommentars Winkler Gagel, und der aktuellen Auslegung in der Rechtsprechung erfolgen kann.
...“Selbstverständlich wirst Du hierfür etwas Zeit benötigen, weil Du diese Entscheidung noch nicht einmal gekannt hast. Viel Erfolg.“..
Selbstverständlich wird dies einige Zeit benötigen rossi, und ich kann dir nicht einmal sagen wieviel.Was ich dir sagen kann ist, dass wenig von dieser Zeit die meinige sein wird , weil ein solches Abklopfen mit entsprechend fundiert weitreichenden Tiefgang, meine sozialrechtlichen Fähigkeiten dann doch übersteigt.Dieses ist etwas für ausgewiesen juristische Fachleute.
Der Hochgradige wird die Zeit brauchen, die es dauert.
Auf die Qualität der Arbeit ist verlass, und auch ein mögliches Ergebnis, dass mit dem hier verfolgten Ansatz nichts mehr zu machen ist, würde in Ordnung gehen.
Was die altehrwürdige Disziplin des Wi-schi Wa-schi angeht, so bin ich nach deinen obigen
Ausführungen der festen Überzeugung, mich glücklich schätzen zu können,
hier mit einem wahren Großmeister von epochaler Bedeutung die Ehre haben zu dürfen.
„gute Kontakte zur Staranwaltskanzlei "Bossi" besitzt, dann wird dies vielleicht funktionieren“.....
Rossi, rossi,rossi, was hast du nur mit diesem Bossi ?
Der Mann ist reich, satt, und alt.
Da müsste man sich ständig Sorgen über ausreichende Motivation und Loyalität machen.
Weißt du Rossi, wie ich am gestrigen Abend so mit meinem Kumpel Perry Mason zusammengesessen habe, um diese misslichen kleinen Angelegenheiten zu besprechen,
ist noch ein anderer wahrer alter Freund und Geschäftspartner von mir, den ich seit ewigen Zeiten kenne und schätze, der mich einst behandelt hat wie ein Mitglied seiner eigenen Familie, auf ein Glas des erlesenen schottischen Hochlandtee's vorbei gekommen.
Nachdem dieser über die Einzelheiten informiert, und um seine Meinung gebeten war, herrschte eine kleine Weile absolute Stille, dann räusperte sich der alte Vito, sah mich an und sagte,.
“mein lieber alter Freund WeissFahrer, wie ich dir schon damals in den noch guten alten Zeiten erklärt habe, ein Mann der einen Gerichtssaal betritt, und nicht entsprechend dafür gesorgt hat, zu wissen wie die Sache ausgeht, ist ein Dummkopf. Es betrübt mein altes Herz, zu hören, dass du dich mit derartig unerfreulichen Dingen zu beschäftigen hast. Bei allem Respekt alter Freund, warum bist du mit dieser unleidlichen Sache nicht direkt zu deinem alten Freund Vito gekommen.
Das Leben ist einfach zu kurz, um sich mit solch unerfreulichen Umständen zu beschäftigen.
Lieber alter Freund, bei allem Respekt, sollte es dein Wunsch sein, so brauchst du es dem alten Vito nur zu sagen, und ich mache den Richtern ein Angebot, dass sie nicht ablehnen können.“
Ich habe meinem Freund Vito dann gesagt wie sehr ich mich geehrt fühle einen solchen Freund zu haben, und ihm versprochen bei Bedarf darauf zurück zu kommen.
Mit Unterstützung von Vito, rossi wird es sicher funktionieren.....
was soll ich mit Bossi ?
Wo doch mein alter Kumpel Perry Mason,mit dem ich am gestrigen Abend bei einigen Gläsern schottischen Hochlandtee's den Fall in allen wichtigen Einzelheiten besprochen habe, mir seine immer gewinnenden Dienste angeboten hat, für lau!.
„Nun denn, WeissFlieger!“
Also dann Rossi!
„Vielen Dank für Deine Ausführungen hier“.
Im Gegenteil, ich habe zu danken, und hoffe ich habe deinen Verstand nicht zu sehr beleidigt.
„Sorry, meines Erachtens führst Du mit deiner Rechtsauffassung hier leider ein „Schattendasein“.
Sorry wofür ? Deine Interpretation meiner Rechtsauffassung unterliegt einem Irrtum, so du sie damit zu verwechseln gewillt bist, dass ich hier bis zu einem bestimmten Punkt, zu einer rechtlichen Frage, eine Position bezogen und vertreten habe, zwecks hilfreichen Dialoges mit den Fachleuten hier, also du Rossi – (ernsthaft bedankt für deine Einlassung), um
eine Einschätzung zu erhalten, und Punkte zentraler Bedeutung herauszuarbeiten,
die für eine seriöse Prüfung auf rechtliche Haltbarkeit / Verwertbarkeit des hier verfolgten Ansatzes unbedingt zu beachten sind.
„Schattendasein“ schützt vor Sonnenbrand, und Hautkrebs!
Jetzt aber Rossi, folgt in deinem Text eine Passage, deren sich mir die Frage aufdrängt,
ob du da nicht mal kurzzeitig stark unterzuckert warst, mit Mescalin experimentierst, zumindest heftigst bekifft gewesen sein musst., oder.kann es sich hier tatsächlich doch um eine neue,
bisher unentdeckte seltene Spezies künstlerischer Freiheit handeln ?
...“ Du kannst hier selbstverständlich wie ein Kampfterrier oder ein Kampfdackel dagegen weiter kämpfen. Ich habe dort über kein Problem.
Aber, wenn Du schon wie ein Kampterrier oder Kampfdackel gegen die derzeit aktuelle Rechtsprechung auftrittst, dann solttest Du es schon sehr geschickt machen.
Deine Postings hier allein werden defintiv nicht reichen.
Du musst Dir einen Fall herauspicken, den Du bis zum BSG - mit deiner bescheidenen Ansicht - unterstützt. Mehr nicht. Also nicht einfach nur posten, sondern tatkräftige Unterstützung, sonst geht es in den Bach hinunter.“.....
Wow-,das muss ja der ganz pralle Stoff gewesen sein, - alte Rollmopskeule,
und dazu
eine ehrliche Frage rossi, „Hand auf's Herz“, verrate mir bitte deine Quelle, woher hast du diese eigentlich streng geheimen Informationen. Haben die Weicheier vom BND wieder geplaudert,und den ganzen schönen Plan vermasselt ?.....o.k;
Wie kommst du auf das Gefasel und blabla aus infantilen Ratschlägen, und imaginären Kämpfen
- mit bescheidener Ansicht, ohne Furcht und Tadel, aufrecht und ungebrochen, erhobenen Hauptes, mit offenem Visier gegen die feindliche Übermacht der aktuellen Rechtsprechung bis zum BSG, in den Fluten hinunter gehender Bäche ?
Was für ein Hammer dein Stoff sein muss, zeigt
....“Aber Du kommst ja aus einem Beratungszentrum für diesen Personenkreis. Also Mut zur Lücke und ab geht die Post.“....
Hier bittet der unwürdige Schüler um Vergebung, und den Meister um Erleuchtung ,
da der Sinn dieser Aussage in seiner komplexen philosophischen Bandbreite mir bisher völlig verschlossen geblieben ist.
..“ Meine bescheidene Auffassung; es wird den Bach hinunter gehen“.
kein Anlass zu Depries, alter Bananenbieger, schon vergessen das Konfuzius sagt,
was dereinst wird den Bach hinunter gehen, muss zuvor den Berg hinauf -
...“ Aber Du kannst gerne weiter hin kämpfen. Viel Glück.
Wenn Du weiterhin kämpfen willst, dann solltest Du uns zunächst einmal dezidierte Gründe für die Nichtzulassung der Revision zum BSG schildern. Denn das LSG hat noch nicht einmal die Revision zugelassen. Wenn Du hier diese dezidierten Gründe vorgetragen hast, dann können wir gerne weiter diskutieren.“....
Also, zeige uns die Gründe der LSG Entscheidung auf, dass die zuständigen Richter hier richtig gepennt haben und von tuten und blasen keine Ahnung haben. Alles andere ist leider nur Wischi- Waschirkram und dürfte den Postern nicht viel weiter helfen. Wenn Du dann auch noch gute Kontakte zur Starnwaltskanzlei "Bossi" besitzt, dann wird diese vielleicht funktionieren“....
Verehrter Rossi, genau das war Ziel dieser Veranstaltung, aktuelle Grundlagen und Eckpunkte herausgearbeitet zu bekommen, anhand derer ein dezidiert juristisches Abklopfen der Regelungsinhalte des Kommentars Winkler Gagel, und der aktuellen Auslegung in der Rechtsprechung erfolgen kann.
...“Selbstverständlich wirst Du hierfür etwas Zeit benötigen, weil Du diese Entscheidung noch nicht einmal gekannt hast. Viel Erfolg.“..
Selbstverständlich wird dies einige Zeit benötigen rossi, und ich kann dir nicht einmal sagen wieviel.Was ich dir sagen kann ist, dass wenig von dieser Zeit die meinige sein wird , weil ein solches Abklopfen mit entsprechend fundiert weitreichenden Tiefgang, meine sozialrechtlichen Fähigkeiten dann doch übersteigt.Dieses ist etwas für ausgewiesen juristische Fachleute.
Der Hochgradige wird die Zeit brauchen, die es dauert.
Auf die Qualität der Arbeit ist verlass, und auch ein mögliches Ergebnis, dass mit dem hier verfolgten Ansatz nichts mehr zu machen ist, würde in Ordnung gehen.
Was die altehrwürdige Disziplin des Wi-schi Wa-schi angeht, so bin ich nach deinen obigen
Ausführungen der festen Überzeugung, mich glücklich schätzen zu können,
hier mit einem wahren Großmeister von epochaler Bedeutung die Ehre haben zu dürfen.
„gute Kontakte zur Staranwaltskanzlei "Bossi" besitzt, dann wird dies vielleicht funktionieren“.....
Rossi, rossi,rossi, was hast du nur mit diesem Bossi ?
Der Mann ist reich, satt, und alt.
Da müsste man sich ständig Sorgen über ausreichende Motivation und Loyalität machen.
Weißt du Rossi, wie ich am gestrigen Abend so mit meinem Kumpel Perry Mason zusammengesessen habe, um diese misslichen kleinen Angelegenheiten zu besprechen,
ist noch ein anderer wahrer alter Freund und Geschäftspartner von mir, den ich seit ewigen Zeiten kenne und schätze, der mich einst behandelt hat wie ein Mitglied seiner eigenen Familie, auf ein Glas des erlesenen schottischen Hochlandtee's vorbei gekommen.
Nachdem dieser über die Einzelheiten informiert, und um seine Meinung gebeten war, herrschte eine kleine Weile absolute Stille, dann räusperte sich der alte Vito, sah mich an und sagte,.
“mein lieber alter Freund WeissFahrer, wie ich dir schon damals in den noch guten alten Zeiten erklärt habe, ein Mann der einen Gerichtssaal betritt, und nicht entsprechend dafür gesorgt hat, zu wissen wie die Sache ausgeht, ist ein Dummkopf. Es betrübt mein altes Herz, zu hören, dass du dich mit derartig unerfreulichen Dingen zu beschäftigen hast. Bei allem Respekt alter Freund, warum bist du mit dieser unleidlichen Sache nicht direkt zu deinem alten Freund Vito gekommen.
Das Leben ist einfach zu kurz, um sich mit solch unerfreulichen Umständen zu beschäftigen.
Lieber alter Freund, bei allem Respekt, sollte es dein Wunsch sein, so brauchst du es dem alten Vito nur zu sagen, und ich mache den Richtern ein Angebot, dass sie nicht ablehnen können.“
Ich habe meinem Freund Vito dann gesagt wie sehr ich mich geehrt fühle einen solchen Freund zu haben, und ihm versprochen bei Bedarf darauf zurück zu kommen.
Mit Unterstützung von Vito, rossi wird es sicher funktionieren.....
Nun denn lieber Weisslfieger;
ich koche meinen Tee auch nur mit Wasser und bin definitiv nicht allwissend.
Ich habe bereits im Vorfeld meine persönlcihe und eigene Rechtsauffassung hier eingestellt. Die Rechtsprechung des LSG kannte ich hier noch nicht einmall selber.
Ei der daus; ein LSG hat sich meiner bescheidenen Rechtsansicht gefügt und es genauso gesehen.
Du wirfst nunmehr alles völlig übern Haufen.
Erneut, ich begrüße die Innitiativen von irgendwelchen Beratungszentren. Allerdings müssen Sie schon Hand und Fuß haben.
Genau dies finde ich derzeit bei Dir nicht.
Also nach wie vor. bastele dem Poster hier eine wudnerbare exporbitante Klageschrift für´s BSG. Alles andere ist leider nur eine Traumwelt und bringt den Beteiligten - ehrlich gesagt - nicht weiter.
ich koche meinen Tee auch nur mit Wasser und bin definitiv nicht allwissend.
Ich habe bereits im Vorfeld meine persönlcihe und eigene Rechtsauffassung hier eingestellt. Die Rechtsprechung des LSG kannte ich hier noch nicht einmall selber.
Ei der daus; ein LSG hat sich meiner bescheidenen Rechtsansicht gefügt und es genauso gesehen.
Du wirfst nunmehr alles völlig übern Haufen.
Erneut, ich begrüße die Innitiativen von irgendwelchen Beratungszentren. Allerdings müssen Sie schon Hand und Fuß haben.
Genau dies finde ich derzeit bei Dir nicht.
Also nach wie vor. bastele dem Poster hier eine wudnerbare exporbitante Klageschrift für´s BSG. Alles andere ist leider nur eine Traumwelt und bringt den Beteiligten - ehrlich gesagt - nicht weiter.
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