Ich war während meines Studiums über meinen Vater privat krankenversichert. Nun habe ich einen Master-Abschluss und fange als Promotionsstudent mit einer Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter an. Darum wollte ich nun in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln. Hab das auch schon bei der TK beantragt und eine Mitgliedsbescheinigung bekommen - nun muss ich noch die private kündigen.
Um die Kündigung vernünftig zu verfassen, habe ich mal versucht, mich in den ganzen Gesetzen schlauzumachen. Aber das ist ja ein unglaublicher Wirrwarr, und ich hab nicht Jura studiert

Bei PKVs ist vor allem das VVG relevant, während GKVs sich nach dem SGB richten, sehe ich das richtig?
Ich habe jetzt mal den Kündigungsbrief so angefangen:
hiermit kündige ich meine private Krankenversicherung zum 1.10.2012, da ich aufgrund der Aufnahme einer Festanstellung ab 1.10.2012 krankenversicherungspflichtig werde und in eine gesetzliche Krankenversicherung wechsle (vgl. § 205 VVG Abschnitt 2 sowie § 5 SGB V Abschnitt 1 Nummer 1).
Macht das Sinn? In besagtem § 5 SGB V steht, dass man als Angestellter "versicherungspflichtig" wird. Das meint erstmal "krankenversicherungspflichtig", ja? Und dann bin ich
• nach § 20 SGB XI pflegeversicherungspflichtig,
• nach § 1 SGB VI rentenversicherungspflichtig,
• nach § 2 SGB VII unfallversicherungspflichtig, und
• nach § 25 SGB III arbeitslosenversicherungspflichtig?
Ist das so?
Und dann frage ich mich, welche Unterlagen ich da sinnvoll anfordern sollte. Lieber zuviel als zuwenig, ich will nur nix vergessen, was ich später mal brauchen könnte

Ferner bitte ich Sie um die Zusendung folgender Unterlagen:
• Kündigungsbestätigung mit Zeitpunkt der Vertragsbeendigung
• Bescheinigung über Beginn und Ende der Versicherungszeit
• Bescheinigung über den Übertragungswert
• Bescheinigung über gezahlte Beiträge
Bitte senden Sie diese Unterlagen an meine o.g. Anschrift. Eine Bestätigung über eine Folgeversicherung liegt bei.
Macht es in meiner Situation Sinn, sich den Übertragungswert bescheinigen zu lassen? Oder braucht man sowas nur für einen Wechsel PKV->PKV?
Danke für eure Hilfe

Malte