Guten Tag,
ich verdiene ca. 46.000, aber die pflichtgrenze leigt ja bei 47.700.
Kann ich denn einfach im Urlaub nen 400€-Job annehmen (oder was auch immer für einen kurzfristigen Job). Dann verdiene ich ja insgesamt (reguläre tätigkeit + nebenjob) über 47.700€?
Oder zählt für die Pflichtgrenze nur das reguläre Einkommen?
Vielen Dank,
schnerry
Pflichtgrenze zum Eintritt in PKV durch zusätzlichen Nebenjo
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Re: Pflichtgrenze zum Eintritt in PKV durch zusätzlichen Neb
schnerry hat geschrieben:Guten Tag,
ich verdiene ca. 46.000, aber die pflichtgrenze leigt ja bei 47.700.
Kann ich denn einfach im Urlaub nen 400€-Job annehmen (oder was auch immer für einen kurzfristigen Job). Dann verdiene ich ja insgesamt (reguläre tätigkeit + nebenjob) über 47.700€?
Oder zählt für die Pflichtgrenze nur das reguläre Einkommen?
Vielen Dank,
schnerry
Annehmen können Sie den Job, helfen wird es aber trotzdem nicht

Frank hat geschrieben:du mußt 3 jahre nacheinander über die pflichtgrenze verdienen.
Ja das ist klar, aber wenn ich mit normalen verdienst + ein paar monate 400€-job über die grenze komme, dann hab ich schon mal ein jahr von den 3 "abgearbeitet".
mir ist klar dass ich 3 jahre brauche, meine frage war nur, ob die 400€-jobs auch gezählt werden?
super, danke für den artikel.
dort steht:
Ein Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze kann auch durch Zusammenrechnung einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen (Haupt-)Beschäftigung mit einer bei einem anderen Arbeitgeber ausgeübten zweiten oder weiteren für sich gesehen geringfügig entlohnten und damit versicherungsfreien Beschäftigung erfolgen.
ich interpretiere es also so, dass mein normaler job + das geld aus einem 400€-job zusammengerechnet werden dürfen und ich so meine pflichtversicherungsgrenze überschreiten kann.
danke und gruß
dort steht:
Ein Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze kann auch durch Zusammenrechnung einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen (Haupt-)Beschäftigung mit einer bei einem anderen Arbeitgeber ausgeübten zweiten oder weiteren für sich gesehen geringfügig entlohnten und damit versicherungsfreien Beschäftigung erfolgen.
ich interpretiere es also so, dass mein normaler job + das geld aus einem 400€-job zusammengerechnet werden dürfen und ich so meine pflichtversicherungsgrenze überschreiten kann.
danke und gruß
Einkommen aus feiberuflicher ...
... Tätigkeit kannst Du leider genauso wenig zum Einkommen aus der hauptberuflichen Beschäftigung hinzurechnen wie die 400 € aus dem 1. oder dem einzigen Mini-Job (s. deine Fehlinterpretation vom 22.9.)
Gruß
Gerhard
Gruß
Gerhard
Einzige hauptberufliche Beschäftigung?
Hey Schnerry,
von einer einzigen hauptberuflichen Beschäftigung. war zwar keine Rede bzw. Schreibe, aber von mehreren, meinetwegen auch mehreren versicherungspflichtigen Beschäftigung kann in der Praxis immer nur eine die hauptberufliche sein, wenigstens subjektiv aus der Sicht des Arbeitnehmers, wenn objektiv gleiche Arbeitszeiten und Bezüge vereinbart sein sollten.
Das Einkommen aus mehreren versicherungspfllichtigen Beschäftigungen kannst Du natürlich munter und zulässigerweise addieren.
Ansonsten denke ich, dass Deine Frage in diesem und anderen Threads hier zur Erschöpfung beantwortet ist (kann mich natürlich auch irren).
Gruß
Gerhard
von einer einzigen hauptberuflichen Beschäftigung. war zwar keine Rede bzw. Schreibe, aber von mehreren, meinetwegen auch mehreren versicherungspflichtigen Beschäftigung kann in der Praxis immer nur eine die hauptberufliche sein, wenigstens subjektiv aus der Sicht des Arbeitnehmers, wenn objektiv gleiche Arbeitszeiten und Bezüge vereinbart sein sollten.
Das Einkommen aus mehreren versicherungspfllichtigen Beschäftigungen kannst Du natürlich munter und zulässigerweise addieren.
Ansonsten denke ich, dass Deine Frage in diesem und anderen Threads hier zur Erschöpfung beantwortet ist (kann mich natürlich auch irren).
Gruß
Gerhard
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