Hi,
ich bin derzeit bei meiner Mutter privat mitversichert, bin aber 20 Jahre alt und Student. Vor dem Studium habe ich eine Erklärung an die gesetzlichen Kassen abgegeben, dass ich für die Dauer meines Studiums privat versichert bleibe.
Schön und gut, nur jetzt frage ich mich, ob ich die Möglichkeit habe selbst Rechnungen bei meiner Krankenkasse einzureichen, was ich bisher immer über meine Eltern gemacht habe. Von einer bestimmten Behandlung soll meine Mutter allerdings nichts erfahren.
Gibt es eine solche Möglichkeit? Auch, dass meine Eltern dann nicht in irgendeiner Jahresendabrechnung oder Ähnlichem von der Behandlung erfahren?
Bei der gesetzlichen Krankenkasse funktioniert dies ja problemlos über die Versicherungskarte, Rechnungen bekommt man da ja keine ins Haus. Diese Möglichkeit ist mir aber leider nicht gegeben.
Müssten nicht auch die privaten Möglichkeiten für den Schutz der Privatsphäre in so einem fall bieten?
Mit freundlichem Gruß
Peter
Behandlung als vollj. Mitversicherter vor Eltern verbergen
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Vertragstrennung
Hallo Peter,
du bist erwachsen und kannst Dich auf den Standpunkt stellen, Deine Angelegenheiten selbst zu regeln. Dazu gehört unter anderem eine eigenständige "Verwaltung" der ausschließlich Dich betreffenden Verträge. Du wirst dann eben selbst Versicherungsnehmer, soweit es um Dich als versicherte Person geht. Nix neue Gesundheitsprüfung!
Überzeuge deine Mutter von Deinen Plänen: Sie kann sich dem eigentlich nicht verschließen, denn es kostet grundsätzlich in der Summe nicht mehr Beitrag als im gemeinsamen Vertrag, auch nicht im Hinblick auf einen eventuellen Arbeitgeberzuschuss, den Deine Mutter als Arbeitnehmerin (?) für Eure Beiträge erhält. Auch die Pflegepflichtvrsicherung bleibt solange beitragsfrei wie dies auch im gemeinsamen Vertrag der Fall ist.
Falls Ihr in einem Gruppenvertrag steckt, würde Dein neuer Vertrag dort wohl ausscheren, mehr KV-Beitrag, aber ebenfalls nix neue Gesundheitsprüfung. (Spätestens) in diesem Fall dürfte Deine Mutter aber neugierig werden, auch wenn sie sonst Dein Emanzipationsprojekt unterstützt.
Falls es Spitz auf Knopf gehen sollte, hast Du notfalls das Recht auf Deiner Seite, die Sache auch gegen den Willen Deiner Mutter durchzuziehen. Sobald die Verträge getrennt sind, sind auch die Datenschotten dicht.
Dass Deine Alte Dame Dir auf den Zahn fühlen wird, davon musst Du natürlich ausgehen.
Gruß von
Gerhard
du bist erwachsen und kannst Dich auf den Standpunkt stellen, Deine Angelegenheiten selbst zu regeln. Dazu gehört unter anderem eine eigenständige "Verwaltung" der ausschließlich Dich betreffenden Verträge. Du wirst dann eben selbst Versicherungsnehmer, soweit es um Dich als versicherte Person geht. Nix neue Gesundheitsprüfung!
Überzeuge deine Mutter von Deinen Plänen: Sie kann sich dem eigentlich nicht verschließen, denn es kostet grundsätzlich in der Summe nicht mehr Beitrag als im gemeinsamen Vertrag, auch nicht im Hinblick auf einen eventuellen Arbeitgeberzuschuss, den Deine Mutter als Arbeitnehmerin (?) für Eure Beiträge erhält. Auch die Pflegepflichtvrsicherung bleibt solange beitragsfrei wie dies auch im gemeinsamen Vertrag der Fall ist.
Falls Ihr in einem Gruppenvertrag steckt, würde Dein neuer Vertrag dort wohl ausscheren, mehr KV-Beitrag, aber ebenfalls nix neue Gesundheitsprüfung. (Spätestens) in diesem Fall dürfte Deine Mutter aber neugierig werden, auch wenn sie sonst Dein Emanzipationsprojekt unterstützt.
Falls es Spitz auf Knopf gehen sollte, hast Du notfalls das Recht auf Deiner Seite, die Sache auch gegen den Willen Deiner Mutter durchzuziehen. Sobald die Verträge getrennt sind, sind auch die Datenschotten dicht.
Dass Deine Alte Dame Dir auf den Zahn fühlen wird, davon musst Du natürlich ausgehen.
Gruß von
Gerhard
Wenn die bestimmte Behandlung ...
... eine einmalige Geschichte bleibt mit überschaubarer Rechnung usw. kannst du natürlich auch den Plan B durchziehen: Bezahle die Arztrechnung, die natürlch an Dich selbst adressiert sein muss einfach selbst, dito das Rezept, ohne es über die KV abzurechnen.
Ich selbst würde Plan A vorziehen.
Ich selbst würde Plan A vorziehen.
Erstmal danke für deinen Beitrag.
Was mir jetzt noch einfällt. Ich hatte meine Mutter schon vor einiger Zeit mal darauf angesprochen, ob ich das nicht einfach selber regeln solle, weil es auch ziemlich unpraktisch ist dann immer die Rechnungen hin und her zu schicken und so weiter.
Sie meinte dann, dass es, da sie Beamtin ist, durch die Beihilfe (?) nochmal weiter verkompliziert würde, weil sie auch an die noch alle Rechnungen weiterschicken muss.
Ich denke das meinst du mit dem Arbeitgeberzuschuss, wobei mir das noch nicht so ganz klar ist wie das funktioniert. Oder ist Beihilfe nochmal was anderes?
Was wäre denn dann der erste Schritt. Wende ich mich direkt an die Versicherung oder wie läuft das ganze ab?
Was mir jetzt noch einfällt. Ich hatte meine Mutter schon vor einiger Zeit mal darauf angesprochen, ob ich das nicht einfach selber regeln solle, weil es auch ziemlich unpraktisch ist dann immer die Rechnungen hin und her zu schicken und so weiter.
Sie meinte dann, dass es, da sie Beamtin ist, durch die Beihilfe (?) nochmal weiter verkompliziert würde, weil sie auch an die noch alle Rechnungen weiterschicken muss.
Ich denke das meinst du mit dem Arbeitgeberzuschuss, wobei mir das noch nicht so ganz klar ist wie das funktioniert. Oder ist Beihilfe nochmal was anderes?
Was wäre denn dann der erste Schritt. Wende ich mich direkt an die Versicherung oder wie läuft das ganze ab?
Ich gebs ja zu
ich habe die Rechnung ohne die Beihilfe gemacht, war natürlich fahrlässig, sorry.
Die Passage mit dem Ag-Zuschuss streichen wir dann, und auch die Vertragstrennung hilft Dir in der ursprünglichen Fragestellung nur übr den Plan B weiter, denn die Beihilfe bearbeitet wohl nur die Rechnungen, die die Beihilfeberechtigten (bei Euch also die Mutter) zur Abrechnung einreichen.
Ob man dort inzwischen so weit ist, die "Intimsphäre" beihilfeberücksichtigungsfähiger Angehöriger so zu schützen, wie es das Versicherungsvertagsrecht ermöglicht, wage ich zu bezweifeln.
Fazit: Entweder
- Plan C (Vertragstrennung + Plan B für den Beihilfeteil) oder doch
- Plan D (bzgl. Deines Betriebsgeheimnisses ggü. der Mutter die Hose runter, im übertragenen Sinn natürlich).
Vermutlich hat man Dich über diese Konsequenz nicht informiert, bevor du vor Studienbeginn den Befreiungsantrag zur Weiterversicherung in der PKV + Beihilfe gestellt hast.
Gruß von
Gerhard
Die Passage mit dem Ag-Zuschuss streichen wir dann, und auch die Vertragstrennung hilft Dir in der ursprünglichen Fragestellung nur übr den Plan B weiter, denn die Beihilfe bearbeitet wohl nur die Rechnungen, die die Beihilfeberechtigten (bei Euch also die Mutter) zur Abrechnung einreichen.
Ob man dort inzwischen so weit ist, die "Intimsphäre" beihilfeberücksichtigungsfähiger Angehöriger so zu schützen, wie es das Versicherungsvertagsrecht ermöglicht, wage ich zu bezweifeln.
Fazit: Entweder
- Plan C (Vertragstrennung + Plan B für den Beihilfeteil) oder doch
- Plan D (bzgl. Deines Betriebsgeheimnisses ggü. der Mutter die Hose runter, im übertragenen Sinn natürlich).
Vermutlich hat man Dich über diese Konsequenz nicht informiert, bevor du vor Studienbeginn den Befreiungsantrag zur Weiterversicherung in der PKV + Beihilfe gestellt hast.
Gruß von
Gerhard
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