Hallo ans Forum!
Habe heute schon den ganzen Nachmittag gelesen und bin angesichts der Fachkompetenz hier schwer beeindruckt!
Nun zu meiner Geschichte (die es hier in abgewandelter Form ja des öfteren zu lesen gibt, allerdings konnte ich noch nicht auf alle meine Fragen Antworten finden) - Achtung kurze Einleitung - dann Schilderung des KV-Problems:
Bis Ende 2010 war ich seit 1990 durchgehend gesetzlich krankenversichert. Mein Dilemma oder meine persönliche Krise begann 2009. Ich hatte bis dato in verschiedenen Finanzfirmen gearbeitet, auch mittlerer leitender Position. ich bekam 2009 die neue Volkskrankheit "Burnout". Mich kotzte das Mobbing unter den Kollegen nur noch an, mich kotzte an, wie Leute über den Tisch gezogen werden, mich kotzte alles nur noch an...Aber anstatt zum Arzt zu gehen, schmiß ich die Brocken hin und meldete mich arbeitslos.
Hier muss ich sagen, dass die SB vor Ort sehr freundlich und verständnisvoll waren. Ich rechnete mit einer riesigen Sperrfrist, bekam aber keine. Allerdings dauerte es sieben Monate bis meine ehemalige Firma die Unterlagen zur Berechnung des ALG1 der Arbeitsagentur zukommen ließ. Mein Zustand verschlimmerte sich. Ich verfiel in Depressionen, ging nicht mehr vor die Tür, wollte keinen mehr sehen, isolierte mich, fing an übermäßig Alkohol zu trinken und dachte immer öfter Selbstmord. Ich litt wohl an sowas wie "Sozialphobie"....Was sollte werden? Ich wollte in dieser Branche nicht mehr arbeiten, aber woanders hätte ich wohl kaum eine Chance... Ich bettelte ein paar Mal um eine Umschulung, aber da ließ sich nichts bewegen oder ich war nicht hartnäckig genug....
...Jedenfalls war gegen Ende 2010 die Zeit des ALG1 vorbei. Ich wollte aber kein Antrag auf ALG2 stellen. War mir peinlich, ich wollte mich nicht nackig machen. Hätte eh nichts bekommen, da ich zuviel Vermögen besitze / besessen habe. Alleridngs wäre es wahrscheinlich versicherungstechnisch die beste Lösung gewesen...
Jedenfalls bin ich jetzt über ein Jahr arbeitslos ohne jegliche Krankenversicherung. Ich habe mich im Laufe der Zeit auch wieder berappelt: Viel Sport, kein Alkohol mehr, wieder mit Freunden getroffen, wieder Lebensmut geschöpft... Nun habe ich im März/April wieder angefangen Bewerbungen zu schreiben. Und es sieht gut aus! Ich habe in der kommenden Woche Vorstellungsgespräche. darunter zwei im sozialen Bereich (bin im ersten Beruf staatlich anerkannter Erzieher, das ist aber Jahre her...)...
Nun habe ich mit Bekannten darüber unterhalten. Dabei wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass ich bei Aufnahme einer Beschäftigung mit großen Nachzahlungen seitens der Krankenkasse rechnen muß (halt alle aufgelaufenen Monate). Jetzt bin ich nach dem Studieren einiger Beiträge etwas ratlos. Deshalb alle KV-relevanten Facts zu meinem Anliegen noch mal gebündelt:
- seit 10/2010 keine Beiträge bezahlt
- es kam glaube ich, ein Brief der KK (BKKxyz), dass ich mich freiwillig versichern könne, dann nichts mehr
- de facto müßte ich ja dort noch versichert sein?
- macht es Sinn, bei Abschluß Arbeitsvertrag wieder bei der alten Versicherung zu versichern
-ist es besser eine andere (AOK) Versicherung zu wählen?
- Wie sieht es mit den Forderungen auf Nachzahlungen aus? Was wird auf mich zukommen?
- Sind diese Nachzahlungen zu "umgehen", wenn ich bei der Feststellung der Versicherunspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V nicht mitwirke?
- Welches Vorgehen schlagen die Experten hier vor?
(ich war während der Zeit nicht krank und nicht beim Arzt)
Ich weiss, es gibt schon einige Threads zu diesen Themen. Trotzdem hätte ich gern ein paar Antworten. Bitte. Vielen Dank schon mal im Voraus und sorry, wenn es etwas lang(atmig) ist...
Neuer versicherungspflichtiger Job - aber noch keine KV
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Rein theoretisch häte ab 11/2010 Beiträge gezahlt werden müssen, 157 x 18 Monate = 2826 €.
Die freiwillige Versicherung wurde nicht angenommen, deine Kasse hat dich also infomiert, grundsätzlich kann jetzt mit Aufnahme einer SV Pflichtigen Beschäftigung erstmal keine Beitragsnachforderung erhoben werden durch die jetzige Kasse. Nur denn wenn tatsächlich ein Antrag auf Bürgerversicherung gestellt wird. Handhaben die Kassen aber meist sehr unterschiedlich. Das würde ich denn mal schnellstens mit deiner Kasse klären die zuletzt für dich zuständig war.
Meiner Meinung nach fährt man da am besten mit. Sollte es zu keiner Beschäftigung kommen hast du ein echt fettes Problem die Notfallversorung ist im Sinne von § 16 SGB V ist zwar meist gegeben, aber alles was darüber hinausgeht naja............
Ich würde empfehlen mich dieses Problems anzunehmen, grundsätzlich besteht auch ein Anspruch auf einen Beitragszuschuss nach 26 SGB II durch das zuständige Jobcenter für eine freiwillige KV / Bürgerversicherung, also man muss sich nicht ganz der ALG II Problematik ergeben.
Aber vielicht weiß hier jemand noch einen besseren Rat.
Gruß
Die freiwillige Versicherung wurde nicht angenommen, deine Kasse hat dich also infomiert, grundsätzlich kann jetzt mit Aufnahme einer SV Pflichtigen Beschäftigung erstmal keine Beitragsnachforderung erhoben werden durch die jetzige Kasse. Nur denn wenn tatsächlich ein Antrag auf Bürgerversicherung gestellt wird. Handhaben die Kassen aber meist sehr unterschiedlich. Das würde ich denn mal schnellstens mit deiner Kasse klären die zuletzt für dich zuständig war.
Meiner Meinung nach fährt man da am besten mit. Sollte es zu keiner Beschäftigung kommen hast du ein echt fettes Problem die Notfallversorung ist im Sinne von § 16 SGB V ist zwar meist gegeben, aber alles was darüber hinausgeht naja............
Ich würde empfehlen mich dieses Problems anzunehmen, grundsätzlich besteht auch ein Anspruch auf einen Beitragszuschuss nach 26 SGB II durch das zuständige Jobcenter für eine freiwillige KV / Bürgerversicherung, also man muss sich nicht ganz der ALG II Problematik ergeben.
Aber vielicht weiß hier jemand noch einen besseren Rat.
Gruß
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Vergil09owl hat geschrieben:Rein theoretisch häte ab 11/2010 Beiträge gezahlt werden müssen, 157 x 18 Monate = 2826 €....
... grundsätzlich kann jetzt mit Aufnahme einer SV Pflichtigen Beschäftigung erstmal keine Beitragsnachforderung erhoben werden durch die jetzige Kasse. Nur denn wenn tatsächlich ein Antrag auf Bürgerversicherung gestellt wird. Handhaben die Kassen aber meist sehr unterschiedlich. Das würde ich denn mal schnellstens mit deiner Kasse klären die zuletzt für dich zuständig war....
Danke erstmal Vergil09owl!
Du meinst also, wenn jetzt zu einer pflichtversicherten Tätigkeit kommt (sieht gut aus), soll ich die alte Kasse einfach angeben? Mmmh, die wissen schon dass 18 Monate nichts eingezahlt habe... Mittlerweile würde mich das schon finanziell schmerzen. Aber gut lamentieren hilft hier nicht.
Wie sieht es aus, wenn ich eine andere Kasse angebe/wechsle/mich dafür entscheide?
Edit: Bürgerversicherung = freiwillige Versicherung in der GKV?
Zuletzt geändert von Neustart2012 am 15.04.2012, 20:18, insgesamt 1-mal geändert.
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Hallo,
diese Problematik hatten wir schon öfter - klar, du kannst mit Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit eine andere Kasse wählen. Dort füllst du einen Aufnahmeantrag aus und machst bei der Frage nach der Vorversicherungszeit keine Angaben - auch auf Nachfragen machst du dazu keine Angaben. Rein rechtlich kann und darf dich die Kasse nicht ablehnen, da du zweifelsfrei mit Beginn der Tätigkeit versicherungspflichtig bist.
Wenn allerdings die neue Kasse "heraus bekommt", wo du vorher versichert warst, dann kann sie dich, vor allem aber deinen Arbeitgeber wegen der Anmeldung an diese verweisen - ob die Kasse sich allerdings diese Mühe macht, solche Ermittlungen anzustellen - ich denke, "nein".
Alternativ kannst du natürlich die alte Kasse nehmen, dann musst du allerdings mit der Nacherhebung rechnen, zumindest mit wesentlich mehr Ärger.
Wichtig ist zu wissen - wenn du wegen der Rückstandsumme eine Ratenzahlung vereinbarst, den Ratenzahlungsplan auch schön einhältst, dann dürfen dir die Leistungen nicht auf die Notfallbehandlungen reduziert werden
Gruß
Czauderna
diese Problematik hatten wir schon öfter - klar, du kannst mit Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit eine andere Kasse wählen. Dort füllst du einen Aufnahmeantrag aus und machst bei der Frage nach der Vorversicherungszeit keine Angaben - auch auf Nachfragen machst du dazu keine Angaben. Rein rechtlich kann und darf dich die Kasse nicht ablehnen, da du zweifelsfrei mit Beginn der Tätigkeit versicherungspflichtig bist.
Wenn allerdings die neue Kasse "heraus bekommt", wo du vorher versichert warst, dann kann sie dich, vor allem aber deinen Arbeitgeber wegen der Anmeldung an diese verweisen - ob die Kasse sich allerdings diese Mühe macht, solche Ermittlungen anzustellen - ich denke, "nein".
Alternativ kannst du natürlich die alte Kasse nehmen, dann musst du allerdings mit der Nacherhebung rechnen, zumindest mit wesentlich mehr Ärger.
Wichtig ist zu wissen - wenn du wegen der Rückstandsumme eine Ratenzahlung vereinbarst, den Ratenzahlungsplan auch schön einhältst, dann dürfen dir die Leistungen nicht auf die Notfallbehandlungen reduziert werden
Gruß
Czauderna
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@Czauderna: Vielen Dank für die Antwort!
Ich glaube, wenn ich hier so querlese, Du bist ja vom Fach (?) - also KV-Fachmann?
Heute erstes erfolgreiches "Interview" gehabt. Sieht gut aus. Kommende Woche dann finales Gespräch.
Nun nochmal eine Frage: Was schlägst Du vor? Beim Arbeitgeber angeben, er soll mich bei Kasse xyz anmelden? Oder vorher selbst anmelden zum Datum x, wenn der Arbeitsvertrag unterschrieben ist?
Gruss
Ich glaube, wenn ich hier so querlese, Du bist ja vom Fach (?) - also KV-Fachmann?
Heute erstes erfolgreiches "Interview" gehabt. Sieht gut aus. Kommende Woche dann finales Gespräch.
Nun nochmal eine Frage: Was schlägst Du vor? Beim Arbeitgeber angeben, er soll mich bei Kasse xyz anmelden? Oder vorher selbst anmelden zum Datum x, wenn der Arbeitsvertrag unterschrieben ist?
Gruss
Neustart2012 hat geschrieben:@Czauderna: Vielen Dank für die Antwort!
Ich glaube, wenn ich hier so querlese, Du bist ja vom Fach (?) - also KV-Fachmann?
Heute erstes erfolgreiches "Interview" gehabt. Sieht gut aus. Kommende Woche dann finales Gespräch.
Nun nochmal eine Frage: Was schlägst Du vor? Beim Arbeitgeber angeben, er soll mich bei Kasse xyz anmelden? Oder vorher selbst anmelden zum Datum x, wenn der Arbeitsvertrag unterschrieben ist?
Gruss
Hallo,
optimal wäre natürlich beides zeitgleich - Anmeldung durch Arbeitgeber
und Unterschrift unter den Aufnahmeantrag durch dich - da bleibt der Kasse keine Zeit zum "überlegen". Wenn du schon erfolgreich vor gefühlt hast
dürfte da nix im Wege stehen - ich will dich ja nicht zum "schwindeln" verführen, aber so eine kleine Andeutung, dass eine Mitbewerberkasse
auch schon Interesse an dir gezeigt hätte, beschleunigt manches mal die Sache ungemein - gerade dann wenn du an einen "Vertriebler" der Kasse geraten bist - im Laufe der Jahrzehnte kennt man seine Pappenheimer,
besonders die der Mitbewerber.
Gruß
Czauderna
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Update 09_2012
So wollte nur mal kurz ein Update geben. Mit dem damaligen Job hat es am Ende leider nicht geklappt. Auch weitere Bemühungen blieben erfolglos.
So entschloß ich mich zum 01.09.2012 ALG 2 zu beantragen, da meine Reserven nur noch ein Häufchen waren. Allerdings klappte es auch dort nicht mich zu versichern. Die (zugegeben nette) Dame im Servicecenter wollte oder konnte mich nicht versichern und meinte: Gehen Sie zu irgendeiner Krankenkasse, irgendeine wird Sie schon nehmen.... Ich verwies Sie dann auf §175 (3) SGB V, worauf Sie meinte, na wenn es nicht anders ginge, würde Sie mich so anmelden.
Allerdings mußte ein neuer Abgabetermin vereinbart werden, da nicht alle Unterlagen vollständig bzw. nicht im Original vorlagen.
Während dieser Woche ereignete sich dann ein kleines "Wunder". Die Personalchefin von der Firma, bei der ich mich im März beworben hatte, meldete sich per Telefon. Durch einen neuen Großauftrag sei nun wieder Budget für Neueinstellungen vorhanden und da man meine Bewerbung behalten hatte, wollte sie das ich nocheinmal zu einem Vorstellungsgespräch erscheine. Perfekt! Alles besser als Hartz4! Das Gespräch lief sehr gut und am folgenden Tag wurde ich zu einem Probearbeiten eingeladen. Am vergangenen Freitag nun klingelte am späten Nachmittag das Telefon und man teilte mir mit, dass man mich am liebsten sofort einstellen würde. Als ersten Arbeitstag vereinbarten wir daraufhin den morgigen Mittwoch, 26.09.2012. Der Arbeitsvertrag wurde mir am selben Tag noch per Email zugesendet.
Nun hatte ich gestern den finalen Abgabetermin für ALG 2. Ich schilderte der SB den Fall. Diese war natürlich ebenfalls erfreut. Ich schwankte auch, ob ich den Antrag nicht komplett zurück ziehe. Nach Durchsicht meiner Kontoauszüge meinte die SB aber, dass es doch richtig sei, wenn ich für September und Oktober (da das erste Gehalt erst Ende Oktober gezahlt wird) ALG 2 beziehe, schließlich sei ich bedürftig.
Naja, okay dachte ich warum nicht. Diesmal hatte ich auch alle Unterlagen beisammen - bis auf den Nachweis einer Krankenkasse. Tja, nun wußte sie auch nicht so recht was zu tun sei. Ich meinte, sie könne mich doch trotzdem nach § 175 (3) SGB V anmelden. Aber sie meinte, ne Sie haben doch jetzt gute Karten. Gehen Sie mal zu ihrer alten Kasse. Die regeln das schon.
Auf meine Nachfrage, ob der ALG 2 Antrag auch bearbeitet wird, wenn kein nachweis KV beiliegt meinte sie: Kein Problem, das wird bearbeitet, nur sind sie eben dann nicht über uns krankenversichert.
Naja, ich hab heute mal anonym bei denen vorgesprochen und versucht so detalliert wie es geht die Situation zu schildern. Aber entweder war ich zu blöd dazu oder der SB auf einem Ohr taub (obwohl sehr freundlich). Naja, die Quintessenz ist dann wohl: Ohne fette Nachtragszahlung wird das nichts.
Auch alle anderen Kassen hier vor Ort wollten mich nicht nehmen --> Verweis auf letzte Kasse.
Nun gut, morgen ist also erster Arbeitstag und die Sekräterin hat mir auch schon eine kleine Auflistung geschickt, was sie alles noch von mir haben will. Kann ich ja alles bedienen - außer eben Nachweis Krankenkasse. Ist natürlich irgendwie blöd.
Wie kann ich vorgehen? Soll ich dem Arbeitgeber sagen, er solle mich bei Kasse XYZ anmelden? Oder sag ich er soll mich bei meiner alten Kasse anmelden?
Wie gesagt, eine Mitgliedsbescheinigung kann ich selbst, Stand heute, nicht vorlegen, trotz einiger Bemühungen.
Mittlerweile ist mir das Thema Nachzahlungen auch nicht mehr so wichtig. Ich denke, da kann man dann auch noch eine einvernehmliche Ratenzahlung vereinbaren. Wenn es natürlich auf Erlass, Stundung oder Ermäßigung rauslaufen würde, umso besser. Und wenn gar keine Nachfragen kommen auch toll. Aber wie gesagt, wichtig ist vor allem eine Krankenversicherung zu haben. Ich will ja nicht deswegen den Job riskieren.
So, war vielleicht ein wenig viel Blabla. Hoffe meine Kernfragen sind trotzdem erkennbar. Freue mich über jede weitere Antwort.
So entschloß ich mich zum 01.09.2012 ALG 2 zu beantragen, da meine Reserven nur noch ein Häufchen waren. Allerdings klappte es auch dort nicht mich zu versichern. Die (zugegeben nette) Dame im Servicecenter wollte oder konnte mich nicht versichern und meinte: Gehen Sie zu irgendeiner Krankenkasse, irgendeine wird Sie schon nehmen.... Ich verwies Sie dann auf §175 (3) SGB V, worauf Sie meinte, na wenn es nicht anders ginge, würde Sie mich so anmelden.
Allerdings mußte ein neuer Abgabetermin vereinbart werden, da nicht alle Unterlagen vollständig bzw. nicht im Original vorlagen.
Während dieser Woche ereignete sich dann ein kleines "Wunder". Die Personalchefin von der Firma, bei der ich mich im März beworben hatte, meldete sich per Telefon. Durch einen neuen Großauftrag sei nun wieder Budget für Neueinstellungen vorhanden und da man meine Bewerbung behalten hatte, wollte sie das ich nocheinmal zu einem Vorstellungsgespräch erscheine. Perfekt! Alles besser als Hartz4! Das Gespräch lief sehr gut und am folgenden Tag wurde ich zu einem Probearbeiten eingeladen. Am vergangenen Freitag nun klingelte am späten Nachmittag das Telefon und man teilte mir mit, dass man mich am liebsten sofort einstellen würde. Als ersten Arbeitstag vereinbarten wir daraufhin den morgigen Mittwoch, 26.09.2012. Der Arbeitsvertrag wurde mir am selben Tag noch per Email zugesendet.
Nun hatte ich gestern den finalen Abgabetermin für ALG 2. Ich schilderte der SB den Fall. Diese war natürlich ebenfalls erfreut. Ich schwankte auch, ob ich den Antrag nicht komplett zurück ziehe. Nach Durchsicht meiner Kontoauszüge meinte die SB aber, dass es doch richtig sei, wenn ich für September und Oktober (da das erste Gehalt erst Ende Oktober gezahlt wird) ALG 2 beziehe, schließlich sei ich bedürftig.
Naja, okay dachte ich warum nicht. Diesmal hatte ich auch alle Unterlagen beisammen - bis auf den Nachweis einer Krankenkasse. Tja, nun wußte sie auch nicht so recht was zu tun sei. Ich meinte, sie könne mich doch trotzdem nach § 175 (3) SGB V anmelden. Aber sie meinte, ne Sie haben doch jetzt gute Karten. Gehen Sie mal zu ihrer alten Kasse. Die regeln das schon.
Auf meine Nachfrage, ob der ALG 2 Antrag auch bearbeitet wird, wenn kein nachweis KV beiliegt meinte sie: Kein Problem, das wird bearbeitet, nur sind sie eben dann nicht über uns krankenversichert.
Naja, ich hab heute mal anonym bei denen vorgesprochen und versucht so detalliert wie es geht die Situation zu schildern. Aber entweder war ich zu blöd dazu oder der SB auf einem Ohr taub (obwohl sehr freundlich). Naja, die Quintessenz ist dann wohl: Ohne fette Nachtragszahlung wird das nichts.
Auch alle anderen Kassen hier vor Ort wollten mich nicht nehmen --> Verweis auf letzte Kasse.
Nun gut, morgen ist also erster Arbeitstag und die Sekräterin hat mir auch schon eine kleine Auflistung geschickt, was sie alles noch von mir haben will. Kann ich ja alles bedienen - außer eben Nachweis Krankenkasse. Ist natürlich irgendwie blöd.
Wie kann ich vorgehen? Soll ich dem Arbeitgeber sagen, er solle mich bei Kasse XYZ anmelden? Oder sag ich er soll mich bei meiner alten Kasse anmelden?
Wie gesagt, eine Mitgliedsbescheinigung kann ich selbst, Stand heute, nicht vorlegen, trotz einiger Bemühungen.
Mittlerweile ist mir das Thema Nachzahlungen auch nicht mehr so wichtig. Ich denke, da kann man dann auch noch eine einvernehmliche Ratenzahlung vereinbaren. Wenn es natürlich auf Erlass, Stundung oder Ermäßigung rauslaufen würde, umso besser. Und wenn gar keine Nachfragen kommen auch toll. Aber wie gesagt, wichtig ist vor allem eine Krankenversicherung zu haben. Ich will ja nicht deswegen den Job riskieren.
So, war vielleicht ein wenig viel Blabla. Hoffe meine Kernfragen sind trotzdem erkennbar. Freue mich über jede weitere Antwort.
Re: Update 09_2012
Neustart2012 hat geschrieben:Auf meine Nachfrage, ob der ALG 2 Antrag auch bearbeitet wird, wenn kein nachweis KV beiliegt meinte sie: Kein Problem, das wird bearbeitet, nur sind sie eben dann nicht über uns krankenversichert.
Kurze Nachfrage vom Nichtexperten, was dein Problem angeht: Kann man also ALG2 beziehen bzw. bekommt das bewilligt ohne das man krankenversichert ist? Ich dachte, die müssen darauf achten, ob man versichert ist.
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Re: Update 09_2012
laffer hat geschrieben:Neustart2012 hat geschrieben:Auf meine Nachfrage, ob der ALG 2 Antrag auch bearbeitet wird, wenn kein nachweis KV beiliegt meinte sie: Kein Problem, das wird bearbeitet, nur sind sie eben dann nicht über uns krankenversichert.
Kurze Nachfrage vom Nichtexperten, was dein Problem angeht: Kann man also ALG2 beziehen bzw. bekommt das bewilligt ohne das man krankenversichert ist? Ich dachte, die müssen darauf achten, ob man versichert ist.
Ich habe ja noch keine Bewilligung erhalten. Mir kam das auch spanisch vor. Ich habe dreimal nachgefragt und die SB meinte: Antrag wird bearbeitet, Leistung wenn bestätigt auch gezahlt aber eben keine KV. Trotzdem solle ich mich doch bemühen diese noch nachzureichen.
Ob das eine "eigene" Vorgehensweise des Jobcenters vor Ort ist, kann ich nicht sagen. Vielleicht hat mich die gute Frau ja auch einfach falsch beraten?? Aber das JC hier vor Ort scheint sowieso sehr serviceorientiert zu sein. Nach all den Ängsten, die ich hatte dort aufzuschlagen, kann ich im Nachhinein nur sagen - alle SB sehr nett und hilfsbereit.
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So die ersten 3 Arbeitstage im neuen Job liegen hinter mir und ich muss sagen, ich war lange nicht mehr so glücklich, ausgewogen und hoffnungsfroh. Der Job ist gut, die Kollegen hilfsbereit und kollegial und das Abeitsklima (skandinavische Firma) grandios.
Leider hat sich das GKV Problem bislang (weder der Monat ALG2 noch neuer versicherungspflichtiger Job) nicht gelöst. Da die Firma eher klein ist, ist eine "Zwischenfirma" für den bürokratischen Teil zuständig und anscheinend ist mein Fall eher ungewöhnlich, so dass man mich ohne Mitgliedsbescheinigung weder bei meiner letzten KV noch bei einer meiner Wahl anmeldet.
Mir bleibt also nichts übrig als nun in den sauren Apfel zu beißen und bei meiner letzten GKV das klärende Gespräch mit allen Konsequenzen zu suchen und eine (hoffentlich verträgliche) Lösung zu finden.
Das reißt mich sicher finanziell weit runter ( auf lange Zeit - Raten etc.), aber einen anderen Weg (der sicher von vielen Lesern des Forums auch als "illegal" angesehen wird) sehe ich nicht. ich will diesen Job auch nicht verlieren.
Ich danke trotzdem allen, die mir hier als Antwort oder als PM versucht haben zu helfen. Ich fühle mich nicht als Opfer, weil ich selbst den Großteil meiner Misere zu verschulden habe, ... es tut halt weh. Aber vielleicht ist das nötig für einen Neuanfang.
Ich drücke mir selbst die Daumen, dass ich nicht gänzlich rasiert werde und werde bei Interesse vom weiteren Verlauf berichten...
Gruss G.
Leider hat sich das GKV Problem bislang (weder der Monat ALG2 noch neuer versicherungspflichtiger Job) nicht gelöst. Da die Firma eher klein ist, ist eine "Zwischenfirma" für den bürokratischen Teil zuständig und anscheinend ist mein Fall eher ungewöhnlich, so dass man mich ohne Mitgliedsbescheinigung weder bei meiner letzten KV noch bei einer meiner Wahl anmeldet.
Mir bleibt also nichts übrig als nun in den sauren Apfel zu beißen und bei meiner letzten GKV das klärende Gespräch mit allen Konsequenzen zu suchen und eine (hoffentlich verträgliche) Lösung zu finden.
Das reißt mich sicher finanziell weit runter ( auf lange Zeit - Raten etc.), aber einen anderen Weg (der sicher von vielen Lesern des Forums auch als "illegal" angesehen wird) sehe ich nicht. ich will diesen Job auch nicht verlieren.
Ich danke trotzdem allen, die mir hier als Antwort oder als PM versucht haben zu helfen. Ich fühle mich nicht als Opfer, weil ich selbst den Großteil meiner Misere zu verschulden habe, ... es tut halt weh. Aber vielleicht ist das nötig für einen Neuanfang.
Ich drücke mir selbst die Daumen, dass ich nicht gänzlich rasiert werde und werde bei Interesse vom weiteren Verlauf berichten...
Gruss G.
Zuletzt geändert von Neustart2012 am 29.09.2012, 12:01, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo,
ja, viel Glück - nur einen Hinweis noch - es geht nicht an, dass der Arbeitgeber zuerst die Mitgliedsbescheinigung haben muss um die Anmeldung zu bekommen, sondern erst muss die Anmeldung gemacht werden, dann gibt es die Mitgliedsbescheinigung. In der Praxis läuft das sehr oft umgekehrt, das ist richtig, aber in deinem Fall kann der Arbeitgeber das nicht so verlangen, sondern er muesste handeln. Ich sehe aber, dass es keinen Sinn macht, sich deshalb gleich mit seinem neuen Arbeitgeber anzulegen.
Gruss
Czauderna
ja, viel Glück - nur einen Hinweis noch - es geht nicht an, dass der Arbeitgeber zuerst die Mitgliedsbescheinigung haben muss um die Anmeldung zu bekommen, sondern erst muss die Anmeldung gemacht werden, dann gibt es die Mitgliedsbescheinigung. In der Praxis läuft das sehr oft umgekehrt, das ist richtig, aber in deinem Fall kann der Arbeitgeber das nicht so verlangen, sondern er muesste handeln. Ich sehe aber, dass es keinen Sinn macht, sich deshalb gleich mit seinem neuen Arbeitgeber anzulegen.
Gruss
Czauderna
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- Postrank1
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- Registriert: 15.04.2012, 16:30
Ich habe heute den Bewilligungsbescheid des JC erhalten. Darin steht, dass man mich rückwirkend bei meiner alten GKV angemeldet hat. Also ohne GKV, bzw. ohne KV, funktioniert ein ALG2 Antrag anscheinend nicht.
Gleichzeitig habe ich auch den neuen Arbeitsvertrag und die entsprechenden Formulare die ich und AG ausfüllen muss nachgereicht. Gleichzeitig habe ich zum Ende des Monats des Monats Einstellung der Leistungen (nach Rücksprache mit der zuständigen SB) beantragt.
Ich rechne nun mit einem Schreiben meiner alten GKV und harre der Dinge.
Seitens JC kann ich nur sagen: Vorbildliche und freundliche Behandlung meiner Person und meiner Probleme. Seitens KK bleibt jetzt abwarten.
Seitens des neuen AG scheint damit auch die Anmeldung geklärt, zumindest nach Gespräch.
Ich werde weiter berichten.
Gruss G.
Gleichzeitig habe ich auch den neuen Arbeitsvertrag und die entsprechenden Formulare die ich und AG ausfüllen muss nachgereicht. Gleichzeitig habe ich zum Ende des Monats des Monats Einstellung der Leistungen (nach Rücksprache mit der zuständigen SB) beantragt.
Ich rechne nun mit einem Schreiben meiner alten GKV und harre der Dinge.
Seitens JC kann ich nur sagen: Vorbildliche und freundliche Behandlung meiner Person und meiner Probleme. Seitens KK bleibt jetzt abwarten.
Seitens des neuen AG scheint damit auch die Anmeldung geklärt, zumindest nach Gespräch.
Ich werde weiter berichten.
Gruss G.
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