JAEG Wechsel PkV GKv

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Holle
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JAEG Wechsel PkV GKv

Beitragvon Holle » 28.09.2012, 11:22

Guten Morgen,
habe hier schon einiges im Forum gelesen, würde aber gerne zu meinem Sachverhalt(wenn es geht) eine präzise Antwort erhalten.

Aufhebungsvertrag zum 15.1.2013, Betrag der Abfindung über der JAEG
Möglichkeit zum 1.2.2013 eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufzunehmen.

Wie ist die 12 Monats Frist auszulegen. Muss ich bis zum 31.1.2014 unter der JAEG verdienen oder würde auch der 31.12.2013 reichen, da eine Überschreitung in Januar 2014 erst zum Ende 2014 wirksam würde ?

Operativ: Muss ich den neuen Arbeitsvertrag der GKV vorlegen und die stellt die Vers.Pflicht fest ?
Vielen Dank für eine Antwort !

heinrich
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Beitragvon heinrich » 30.09.2012, 19:47

wie warst Du denn vom 01.01.2009 versichert

privat
oder
in der gesetzichen KK


Wie ist der Familienstand.
Falls verheiratet: Wie ist Ehegatte versichert.

Bist Dü über 55 Jahre als
Falls ja: wie lange bist Du jetzt schon privat versichert

Holle
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@ heinrich

Beitragvon Holle » 30.09.2012, 19:58

44 Jahre
Privat
Verheiratet, Ehefrau gesetzlich
Kinder bislang privat

heinrich
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Beitragvon heinrich » 30.09.2012, 20:19

Die Versicherungspflicht stellt der Arbeitgeber fest.
Er meldet zur Krankenkasse an.

Dabei können Menschen Fehler machen. Daher: halte alles selbst im Auge.
Sicherlich kann man auch selbst Kontakt mit der GKV aufnehmen.

Machen viele Menschen täglich mit mir.

So jetzt zum Sachverhalt:
unterstellen wir einmal, dass ab 01.02.2013 eine vers-PFLICHTIGE Beschäftigung (also unter JAE-Grenze) aufgenommen wird.

Bis 31.12.2013 sind es nicht die erforderlichen 12 Monate, um freiwilliges Mitglied in der GKV zu bleiben.


Hier an dieser Stelle eine Warnung: Sollte Dir jemand sagen, dass Du Dich anschließend als JAE-ÜBerschreiter in der Bürgerversicherung (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V) versichern kannst. Dies STIMMT N I C H T.
Dazu mehr, falls es Dir jemand sagt.

Wie nun weiter.
Dein Gehalt steigt exakt ab 01.01.2014 üüüüber die JAE-Grenze.
Das Jahr des Üüüüüübersteigens ist dann der 31.12.2014 (und nicht 31.12.2013).

Manche Leute wissen aber nicht, dass der 01.01. auch zum Jahr gehört und meinen, dass bei Erhöhung zum 01.01.2014 bereits zum 31.12.2013 die Vers.PFLICHT endet.

DAHER; du hast es jetzt selbst schon erkannt, wäre es sicherer , wenn erst zum 01.02.2014 mit einer Gehaltserhöhung die JAE-Grenze überschritten wird.


alles klar ?


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