Beitragsrückstand Verrechnung bei Notbehandlung

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juliah
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Beitragsrückstand Verrechnung bei Notbehandlung

Beitragvon juliah » 01.10.2012, 23:57

Hallo,

können bei Beitragsrückstand (mehr als 12 Monate) die Kosten für eine Notbehandlung mit dem Rückstand verrechnet werden? Die PKV zieht zudem auch noch immer die Selbstbeteiligung von €2600 ab. Wäre man nicht nach mehr als 12 Monaten im Rückstand automatisch im Basistarif - ohne Selbstbeteiligung?

Vielen Dank für eine Antwort schon im Voraus,

juliah

Philipp Mättig
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Beitragvon Philipp Mättig » 02.10.2012, 10:37

Moin,
im BTN wäre dies nicht zulässig. Im Normaltarif ist es das.
Um eine Umstellung in den BTN hätten Sie sich selber bemühen müssen. Die meisten VU haben kein besonderes Interesse umzustellen.

Gruß
Philipp

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Beitragvon Rossi » 02.10.2012, 19:35

Okay, im Basistarif gibt es eine klare Stellungnahme vom PKV-Verband, dass hier Leistungsansprüche nicht mit Beitragsrückständen verrechnet weren können.

So eine Stellungnahme bzw. Position gibt es für die Normaltarife nicht. Aber was bringt eine vom Gesetzgeber verordnete Haftung für Not- und Schmerzfälle, wenn doch nicht geleistet wird?

Meines Erachtens würde diese Aufrechnung klar dem Ziel von § 193 Abs. 6 VVG widerlaufen. Aber dort wird man wohl kämpfen müssen.

Ferner verstehe ich es auch nicht, dass man sich selber um die Umstellung in den Basistarif kümmern muss.

Der Auftrag des Gesetzgebers ist ziemlich endeutig.

Zitat:

§ 193 Abs. 6 VVG

....

Sind die ausstehenden Beitragsanteile, Säumniszuschläge und Beitreibungskosten nicht innerhalb eines Jahres nach Beginn des Ruhens vollständig bezahlt, so wird die Versicherung im Basistarif fortgesetzt.


Hier steht "wird"; es ist völlig gebunden in den Basistarif umzustellen. Hier muss man sich nicht selber bemühen; es tritt kraft Gesetz ein.

Oder irre ich mich dort?!

juliah
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Beitragvon juliah » 03.10.2012, 02:37

Hallo Rossi,

richtig, der Versicherungsnehmer kannte den § 193 Abs. 6 VVG bislang nicht und eigentlich kann man bei der Formulierung doch davon ausgehen, dass die Umstellung automatisch erfolgen sollte, oder?

Auf einer Internetseite habe ich dazu auch noch folgenden Satz gefunden, dass ist aber nur ein Portal: " Bei einem Beitragsrückstand wird der Vertrag daher zunächst ruhend gestellt. Die Forderungen des Versicherers bleiben jedoch bestehen. Nach 12 Monaten der Nichtzahlung erfolgt die automatische Umstellung in den Basistarif der PKV. Übrigens erhalten Nichtzahler bei Akuterkrankungen, Notfallbehandlung und Schwangerschaft trotzdem die Kosten erstattet."

Was wäre jetzt hier die beste Vorgehensweise? Die PKV massiv auf den § 193 Abs. 6 VVG hinweisen? Aktuell besteht das Problem, dass der VN im Krankenhaus ist und sich weigert behandeln zu lassen, aus Angst, dass die PKV die Rechnung des Krankenhauses nicht erstattet. (bereits geschehen bei einem Herzinfarkt im letzten Jahr, bei dem die Kosten mit dem Rückstand verrechnet wurden). Da es sich um eine akute Herzerkrankung handelt, stirbt er bei Nichtbehandlung.

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Beitragvon Rossi » 03.10.2012, 11:10

Nun, es scheint aber wohl gängige Praxis sein, dass die PKVén den Vertrag nicht automatisch umstellen. Zumindest nach meiner bisherigen Erfahrung.

Ich würde mich an die Aufsichtsbehörde der PKV wenden und den Sachverhalt insgesamt einmal schildern. Es ist die BaFin. Selbstverständlich kannst Du auch versuchen, vorher mit der PKV zu sprechen.

Guckst Du hier:

http://www.bafin.de/DE/Startseite/startseite_node.html

Selbstverständlich solltest Du auch schildern, dass das Krankenhaus derzeit offenischtlich nicht mehr bereit ist, den Kunden zu behandeln. Ferner, dass ggf. die Gefahr besteht, dass der Kunde vertirbt.

Eine Durchschrift der Anfrage an die BaFin übersendest Du der zuständigen PKV und dem BMJ (Bundesministerium für Justiz).

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Beitragvon DKV-Service-Center » 10.10.2012, 19:56

Sorry aber die PKV ist kein Wohlfahrtsverein, wer 12 Monate keine Beiträge bezahlt, ohne in Notlage zu sein (kein Harz 4 beantragt ) was hat der Betreffende davon das er in den Basistarif umstellt und diesen auch nicht bezahlt.
Wenn ich mir das hier gesagte reinziehe komme ich zu dem Schluss ich brauch keine Krankenversicherung bezahlen nach einem Jah komme ich automatisch i den Basistarif, brauch diesen nicht bezahlen und alle echnungen werden bezahlt.

Das kann es doch nicht sein ?

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Beitragvon Rossi » 10.10.2012, 20:35

Nun ja, Rüdiger, es ist aber eine gebundene Verplichtung, dass der Vertrag nach 12 Monaten in den Basistarif umzustellen ist.

Ich lese es auch so, dass dies kraft Gesetz sogar passiert, obwohl wir im Vertragsrecht sind.

Und im Basistarif gibt es keinen SB von 2.600,00 Euro. Will heißen, dass er im Rahmen der Notfallbehandlungen im Basistarif ohne eine SB ggf. darsteht. Ferner ist hier de faco die Verrechnung mit Beitragsrückständen nicht möglich. Das ist doch etwas, oder nicht?! Also ist dieser gesetzliche Auftrag nur positiv für den Betroffenen.

Ich weiß, die PKV ist kein Sparschwein; aber die PKV hat seit dem 01.01.2009 einen gesetzlichen Auftrag im Rahmen eines modernen Sozialstaates.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 10.10.2012, 20:59

grrrrrrrrrr

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Beitragvon Rossi » 10.10.2012, 21:04

Rüdiger, wo ist das Problem?

Ich würde jetzt die BaFin einschalten und den Sachverhalt schldern.

Wir leben in einem Rechtsstaat.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 10.10.2012, 21:07

was passiert wenn alle PKV Versicherten keine Beiträge mehr bezahlen würden?

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Beitragvon Rossi » 10.10.2012, 21:30

Dann gehen die PKVén pleite, weil sie immerhin noch die Notfallbehandlungen löhnen müssen.

Tröste Dich Rüdiger, in der GKV ist es mit den freiwillig Versicherten ebenfalls so.

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Beitragvon Philipp Mättig » 16.10.2012, 10:40

Moin Rossi,

wenn ich jetzt nicht irgendwas übersehen habe, hast du recht. Die Praxis weich hier aber ab. Ich kenne keine einzige Zwangsumstellung. Die PKVen wollen die Anzahl der Personen im Basistarif bewusst gering halten. Wenn man damit vielleicht in dem Fall kurzfristig ein Problem lösen kann, auf lange Sicht bringt diese Umstellung dem Kunden überhaupt nix. Von meiner Einstellung bin ich bei Rüdiger. Ich bin nicht der Meinung, dass man solchen Menschen nicht helfen sollte, aber diese Probleme sind oftmals eigenverschuldet!

Gruß
Philipp

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Beitragvon Rossi » 16.10.2012, 12:37

Nun ja, Philchen, es geht aber nicht darum, warum so etwas passiert ist und wer daran schuld hat.

Es geht darum, was den Kunden rechtlich zusteht, bzw. wie es der Gesetzgeber geregelt hat.

Für mich ist es nach wie vor eine bindende Verpflichtung, dass nach 12 Monaten Beitragsrückstand automatisch in den Basistarif umzustellen ist.

Wenn ich so einen Fall in der Praxis mal haben sollte, dann werde ich es auch durchziehen.

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Beitragvon Philipp Mättig » 16.10.2012, 12:46

Da gebe ich dir recht.
Meine persönliche Meinung, spielt hier keine Rolle!
Oftmals mag es aber sinnvoller sein, den Rückstand irgendwie auszugleichen, als eine Umstellung in BTN zu verlangen. Es ist ja nicht so, dass dann alle Probleme gelöst wären.

Gruß
Philipp

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Beitragvon Rossi » 16.10.2012, 18:35

Nun ja, bei meinem Kundenkreis ist dies viefach nicht möglich die Schulden auszugleichen und deswegen kommt in der Regel nur der Basistarif in Frage.

Habe gerade noch ein nettes Schriebchen von einer PKV auf den Tisch. Die Kundin ist doch glatt noch am 15.12.2008 aufgrund von Beitragsrückständen gekündigt worden. Ab dem 01.01.2009 wäre dies nicht mehr möglich gewesen.

Jetzt geht es um eine erneute Aufnahme.

Der Vertrag ist noch nicht zustande gekommen.

Aber die PKV bittet im Vorfeld schon mal die Rückstände incl. der Zinsen in Höhe von 9.000,00 Glocken in den nächsten Tagen zu überweisen.

Ferner soll sich die Kundin schon mal auf den Prämienzuschlag von ca. 3.500 Glocken einstellen.

Na ja, wenn man Sozialhilfe beantragt, dann hat man auf jeden Fall 12.5000 Glocken irgendwo in einer Schublade liegen.


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