Krankengeld trotz verspäteter Vorlage der AU ?

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Krankengeld trotz verspäteter Vorlage der AU ?

Beitragvon Strategie » 05.10.2012, 09:07

wenn man am 1.8. eine Arbeitsstelle antritt und bereits am 2.8.2012 erkrankt und 3 Wochen krankgeschrieben ist und keine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber erhält weil man keine 4 Wochen gearbeitet hat und erst am 27.9. die AUs an die Krankenkassen schickt - bekommt man trotzdem Krankengeld? Es war nicht bekannt dass man keine Lohnfortzahlung bekommt und auch nicht bekannt dass in diesem Falle die Krankenkasse Krankengeld zahlt. Wegen der Krankheit war es auch nicht möglich sich darum zu kümmern und es gab auch niemanen der sich darum hätte kümmern können. Man war der Annahme dass die KK erst nach 6 Wochen einspringt und Krankengeld zahlt. Wie die Gesetzeslage ist war leider nicht bekannt. Jetzt ist man schlauer.
Bekommt man trotz der verspäteten AU Abgabe bei der KK Krankengeld?
Wurde eingereicht aber es kam noch keine Reaktion.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 05.10.2012, 12:47

Hallo,

sieht erst einmal schlecht aus, denn nicht umsonst steht auf der AU-Meldung deutlich drauf, dass die Meldung sofort einzureichen ist um Krankengeldverlust
zu vermeiden - da klingt, "Hab ich nicht gewusst" nicht so glaubhaft.Allerdings kommt es in der Praxis schon mal vor, dass die Meldung vielleicht erst über den Arzt zur Kasse kam oder beide Meldungen beim Arbeitgeber eingereicht wurden oder gar bei der falschen Kasse, oder die Arbeitsunfähigkeit wurde sofort mündlich gemeldet, aber die Zusendung der Meldung vergessen
oder die Kasse übt eine Ermessensentscheidung aus, will sagen, drückt beide Augen zu.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Strategie » 05.10.2012, 13:14

Dann kann ich ja noch hoffen. Danke für die Antwort.


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