Was muss ich beim Ausfüllen angeben?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Was muss ich beim Ausfüllen angeben?
Hallo,
nach meinem letzten Job vor gut 3/4 Jahr, bin ich Selbstzahler.
Jährlich muss man der KKV ja die Einkommensverhältnisse darlegen.
Meinen Lebensunterhalt finanziere ich derzeit durch Pokerspielen (ernsthaft gemeint), bis ich einen neuen Job finde.
Auf dem Bescheid, den man der KKV zusenden muss, finde ich kein Feld (Kategorie: Art und Höhe Bruttoeinnahmen), das nur annähernd zutreffen könnte.
Außer vielleicht folgende Kategorien: "sonstige Einnahmen", oder "Sofern ohne Einnahmen - Wie finazieren sie Ihren Lebensunterhalt"
Muss man die Einnahmen aus Glücksspiel überhaupt angeben, da (private) Glückspielgewinne – mangels Erfassung in einer der sieben Einkunftsarten bzw. mangels marktoffenbarer Betätigung – nicht steuerbar sind.?!
((Meine Einnahmen betragen bis jetzt so zwischen 500 - 1200/Monat, was jedoch nicht planbar ist)).
Danke für Eure Hilfe
nach meinem letzten Job vor gut 3/4 Jahr, bin ich Selbstzahler.
Jährlich muss man der KKV ja die Einkommensverhältnisse darlegen.
Meinen Lebensunterhalt finanziere ich derzeit durch Pokerspielen (ernsthaft gemeint), bis ich einen neuen Job finde.
Auf dem Bescheid, den man der KKV zusenden muss, finde ich kein Feld (Kategorie: Art und Höhe Bruttoeinnahmen), das nur annähernd zutreffen könnte.
Außer vielleicht folgende Kategorien: "sonstige Einnahmen", oder "Sofern ohne Einnahmen - Wie finazieren sie Ihren Lebensunterhalt"
Muss man die Einnahmen aus Glücksspiel überhaupt angeben, da (private) Glückspielgewinne – mangels Erfassung in einer der sieben Einkunftsarten bzw. mangels marktoffenbarer Betätigung – nicht steuerbar sind.?!
((Meine Einnahmen betragen bis jetzt so zwischen 500 - 1200/Monat, was jedoch nicht planbar ist)).
Danke für Eure Hilfe
Boah, was es nicht alles gibt.
Wenn Du dort Einnahmen aus Glücksspielen einträgst, will die Kasse vermutlich noch Belege haben.
Ich würde mal ein nettes Gespräch mit dem Kassenmitarbeiter führen und fragen, wo und was Du dort eintragen sollst.
Vielleicht hat er eine Idee. Also spiele mit offenen Karten und setze nicht die Pokerbrille auf.
Wenn Du dort Einnahmen aus Glücksspielen einträgst, will die Kasse vermutlich noch Belege haben.
Ich würde mal ein nettes Gespräch mit dem Kassenmitarbeiter führen und fragen, wo und was Du dort eintragen sollst.
Vielleicht hat er eine Idee. Also spiele mit offenen Karten und setze nicht die Pokerbrille auf.
Uhh das ist echt schwirig.
Aber ich würde es mal so sagen, wenn du Selbstständig wärst und aus dieser Tätigkeit deine Beiträge zahlst würdest du Gewinne aus Pokerspielen doch sicher nicht noch als Einnahme angeben. Auf den Steuerbescheiden tauchen die ja auch nicht auf. Demnach wäre das für mich als "erspartes" einzustufen.
Das sagt ein Bauchgefühl.
Aber ich schaue gerne nochmal genau nach ob ich dazu was finde.
Aber ich würde es mal so sagen, wenn du Selbstständig wärst und aus dieser Tätigkeit deine Beiträge zahlst würdest du Gewinne aus Pokerspielen doch sicher nicht noch als Einnahme angeben. Auf den Steuerbescheiden tauchen die ja auch nicht auf. Demnach wäre das für mich als "erspartes" einzustufen.
Das sagt ein Bauchgefühl.
Aber ich schaue gerne nochmal genau nach ob ich dazu was finde.

Hallo,
ja, eine wirklich spannende Frage - auf der einen Seite stellen die Gewinnsummen als solches keine beitragspflichtigen Einnahmen dar, auf der anderen Seite, wenn dadurch der Lebensunterhalt bestritten wird, könnte man das auch als hauptberufliche Selbständigkeit werten und die erzielten Gewinne demzufolge als "Arbeitseinkommen". Also ich würde in diesem Fall zu Letzterem tendieren, aber Gott sei dank muss ich es nicht entscheiden.
Mein Rat , Rossi folgend - direkt mit der Kasse abklären - eine Nachricht wie es ausgfegangen ist, hier, wäre super.
Gruss
Czauderna
ja, eine wirklich spannende Frage - auf der einen Seite stellen die Gewinnsummen als solches keine beitragspflichtigen Einnahmen dar, auf der anderen Seite, wenn dadurch der Lebensunterhalt bestritten wird, könnte man das auch als hauptberufliche Selbständigkeit werten und die erzielten Gewinne demzufolge als "Arbeitseinkommen". Also ich würde in diesem Fall zu Letzterem tendieren, aber Gott sei dank muss ich es nicht entscheiden.
Mein Rat , Rossi folgend - direkt mit der Kasse abklären - eine Nachricht wie es ausgfegangen ist, hier, wäre super.
Gruss
Czauderna
Es als Erspartes anzugeben hatte ich auch schon gedacht. Ich kann ja heut nicht sagen, ob es morgen auch noch so ausschaut. Wenn nun Monate mit Verlusten folgen sollten, dann ist von Einnamen nichts mehr zu sehen. Eine wirklich schwierige Sache, weil ich nichts verschweigen will, aber auch nichts umsonst angeben möchte.
Wenn ich Hartz4 oder ALG beziehen würde, müsste ich diese Gewinne angeben. Da ich aber garnichts vom Staat beziehe, stellt sich eben die Frage nur bzgl. der Krankenkasse.
@CTG..wäre schön, wenn Du etwas in erfahrung bringen könntest.
Vielen Dank für die AW
Wenn ich Hartz4 oder ALG beziehen würde, müsste ich diese Gewinne angeben. Da ich aber garnichts vom Staat beziehe, stellt sich eben die Frage nur bzgl. der Krankenkasse.
@CTG..wäre schön, wenn Du etwas in erfahrung bringen könntest.
Vielen Dank für die AW
ich habe von so einem Fall gehört, der zu beurteilen war, weiß aber leider den Ausgang nicht.
Man hatte dann gegoogelt
siehe z.B. hier
http://www.spiegel.de/wirtschaft/sozial ... 50830.html
Man hatte dann gegoogelt
siehe z.B. hier
http://www.spiegel.de/wirtschaft/sozial ... 50830.html
heinrich hat geschrieben:ich habe von so einem Fall gehört, der zu beurteilen war, weiß aber leider den Ausgang nicht.
Man hatte dann gegoogelt
siehe z.B. hier
http://www.spiegel.de/wirtschaft/sozial ... 50830.html
kenne den Fall. Sollten die Richter dort der Steuerfahndung Recht geben, würde Poker nicht mehr unter Glücksspiel fallen. Dann könnten Pokerspieler auch Ihre Verluste gelten machen... Eher unwahrscheinlich, dass sie Recht bekommen....
Habe mal mit ein paar Kollegen gesprochen und wir sind alle der Ansicht, dass Einnahmen aus Glücksspiel selbst nicht beitragspflichtig sind.
Sehr wohl aber die Kapitalerträge aus den Gewinnen.
Um im Ca*sino zu gewinnen musst du nicht Angestellt, selbstständig oder sonst was sein. Soweit ich weiß sind die Gewinne ja auch steuerfrei.
Mein Fazit: Es ist keine Beitragspflichtige Einnahme.
Allerdings wenn du auf Nummer sicher gehen willst, gib es als sonstige Einnahme an und Frag deine Kasse ob dies eine Beitragspflichtige Einnahme ist.
Sehr wohl aber die Kapitalerträge aus den Gewinnen.
Um im Ca*sino zu gewinnen musst du nicht Angestellt, selbstständig oder sonst was sein. Soweit ich weiß sind die Gewinne ja auch steuerfrei.
Mein Fazit: Es ist keine Beitragspflichtige Einnahme.
Allerdings wenn du auf Nummer sicher gehen willst, gib es als sonstige Einnahme an und Frag deine Kasse ob dies eine Beitragspflichtige Einnahme ist.
Bist Du sicher CTG?
Okay, die Einnahmen aus Glücksspielen unterliegen ggf. nicht der Steuerpflicht. Somit stellen sie kein Gesamteinkommen im Sinne des Steuerrechts dar. Das Gesamteinkommen (Steuerrecht) gilt bspw. bei der Familienversicherung.
Aber im Bereich der freiw. Kv. geht es um die Einnahmen zum Lebensunterhalt. Dies dürfte schon mal ein anderes paar Schuhe sein.
Okay, die Einnahmen aus Glücksspielen unterliegen ggf. nicht der Steuerpflicht. Somit stellen sie kein Gesamteinkommen im Sinne des Steuerrechts dar. Das Gesamteinkommen (Steuerrecht) gilt bspw. bei der Familienversicherung.
Aber im Bereich der freiw. Kv. geht es um die Einnahmen zum Lebensunterhalt. Dies dürfte schon mal ein anderes paar Schuhe sein.
Wie gesagt, meine Kollegen sind der Ansicht, dass es nicht zu den Beitragspflichtigen Einnahmen gehört.
Allerdings kann ich diese Entscheidung jetzt nicht mit dem Gesetz begründen.
Es wäre wohl am sinvollsten wenn holger unverbindlich bei der Kasse anruft und fragt ob Einnahmen aus Glücksspiel bei der Kasse als beitragspflichtig angesehen wird. Je nachdem was man ihm dann sagt, kann er es angeben, oder eben nicht.
Allerdings kann ich diese Entscheidung jetzt nicht mit dem Gesetz begründen.
Es wäre wohl am sinvollsten wenn holger unverbindlich bei der Kasse anruft und fragt ob Einnahmen aus Glücksspiel bei der Kasse als beitragspflichtig angesehen wird. Je nachdem was man ihm dann sagt, kann er es angeben, oder eben nicht.
Nun ja es sind ja die sog. Einnahmen zum Lebensunterhalt zu beürcksichtigen.
Diesen Begriff kenne ich auch schon seit fast 30 Jahren; er kommt ursprünglich aus der guten alten Sozialhilfe.
Bspw. zählte im Bereich der guten alten Sozialhilfe auch die sog. Einnahmen aus einer Liebhabertätigkeit, weil diese für den Lebensunterhalt eingesetzt werden konnten.
Diesen Begriff kenne ich auch schon seit fast 30 Jahren; er kommt ursprünglich aus der guten alten Sozialhilfe.
Bspw. zählte im Bereich der guten alten Sozialhilfe auch die sog. Einnahmen aus einer Liebhabertätigkeit, weil diese für den Lebensunterhalt eingesetzt werden konnten.
Danke für Eure Antworten.
Wenn ich es angeben sollte (z.B. Lebensunterhalt wird aus Einnahmen durch GS finanziert), welchen Betrag soll/kann ich dort erwähnen, damit sich mein Beitrag von um die 150€/Monat nicht erhöht (700, 800, 900, 1000, 1100)?? Wie gesagt, ich kann nicht für die Zukunft sprechen, nur was ich in der Vergangeheit eingenommen habe. Und da gab es auch keinen einheitlichen Betrag.
Bleibt dann immer noch die Sache mit den Belegen!
Es gibt ja von den diversen Plattformen keinen monatlichen Abrechnungsbeleg....
Wenn ich es angeben sollte (z.B. Lebensunterhalt wird aus Einnahmen durch GS finanziert), welchen Betrag soll/kann ich dort erwähnen, damit sich mein Beitrag von um die 150€/Monat nicht erhöht (700, 800, 900, 1000, 1100)?? Wie gesagt, ich kann nicht für die Zukunft sprechen, nur was ich in der Vergangeheit eingenommen habe. Und da gab es auch keinen einheitlichen Betrag.
Bleibt dann immer noch die Sache mit den Belegen!
Es gibt ja von den diversen Plattformen keinen monatlichen Abrechnungsbeleg....
Wie du das Nachweisen sollst dazu hab ich mir auch schon gedanken gemacht, und mir ist leider nichtsdazu eingefallen. Denn in deinem Einkommensteuerbescheid werden die nicht aufgeführt sein. ^^
Und alles über der Mindesbemessung von 875 € / mtl wäre denke ich eine optimistische Schätzung.
Ich denke nach wie vor, dass du einfach mal bei der Kasse anrufst und die fragst ob die Einnahme anzugeben ist.
Musst ja nicht sagen wer du bist.
Und alles über der Mindesbemessung von 875 € / mtl wäre denke ich eine optimistische Schätzung.
Ich denke nach wie vor, dass du einfach mal bei der Kasse anrufst und die fragst ob die Einnahme anzugeben ist.
Musst ja nicht sagen wer du bist.

CTG hat geschrieben:Wie du das Nachweisen sollst dazu hab ich mir auch schon gedanken gemacht, und mir ist leider nichtsdazu eingefallen. Denn in deinem Einkommensteuerbescheid werden die nicht aufgeführt sein. ^^
Und alles über der Mindesbemessung von 875 € / mtl wäre denke ich eine optimistische Schätzung.
Ich denke nach wie vor, dass du einfach mal bei der Kasse anrufst und die fragst ob die Einnahme anzugeben ist.
Musst ja nicht sagen wer du bist.
Und alles, was über 875€ wäre, würde dann zu einer Beitragserhöhung auf 229€ führen, wenn ich die Beitragsbemessungstabelle richtig verstanden hab?!
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