der Beitragssatz PV soll ja um 01 % steigen.
Hat schon jemand was von der KV gehört.
Soll dieser um 0,1 % sinken ???
Beitragssatz KV und PV ab 01.01.2013
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hm, Heinrich.
Der allgemeine Beitragssatz ist seit dem 01.01.2009 festgeschrieben. Er beträgt 15,5 % und ist in § 241 SGB V geregelt.
Alles andere geht über Zusatzbeiträge bzw. über Prämien, die die GKVén erheben bzw. ausschütten können.
Okay, wenn es hartnäckige Kassen gibt, die Millionen gebunkert haben und diese nicht rausrücken wollen, dann muss der Gesetzgeber den § 241 SGB V ändern.
Ansonsten ändert sich nix, oder habe ich dort etwas nicht mitbekommen?
Das BMG kann noch nach wie vor jedes Jahr den sog. durchschnittlichen Zusatzbeitrag festlegen. Dieser gilt aber nur für den Sozialausgleich bestimmter Personengruppen.
Der allgemeine Beitragssatz ist seit dem 01.01.2009 festgeschrieben. Er beträgt 15,5 % und ist in § 241 SGB V geregelt.
Alles andere geht über Zusatzbeiträge bzw. über Prämien, die die GKVén erheben bzw. ausschütten können.
Okay, wenn es hartnäckige Kassen gibt, die Millionen gebunkert haben und diese nicht rausrücken wollen, dann muss der Gesetzgeber den § 241 SGB V ändern.
Ansonsten ändert sich nix, oder habe ich dort etwas nicht mitbekommen?
Das BMG kann noch nach wie vor jedes Jahr den sog. durchschnittlichen Zusatzbeitrag festlegen. Dieser gilt aber nur für den Sozialausgleich bestimmter Personengruppen.
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