Guten Tag, ich habe folgendes Problem/Frage:
Seit 2003 war ich als GF einer GmbH freiwilliges Mitglied bei der AOK. Ende 2011 rutschte die GmbH in die Insolvenz, was aufgrund nicht erfolgten Lohnauszahlungen an mich auch zu Rückständen bei den KV Beiträgen führte. Von Dezember 2011 bis Februar 2012 war ich kurzfristig dann über die Arge Pflichtversichert. Im März 2012 habe ich als GF meiner eigenen UG wieder angefangen zu arbeiten. So bekam ich dann im Laufe des Monats Mai ein Schreiben der AOK, daß die Arge mich abgemeldet hätte und ich mich wieder freiwillig versichern müsse. Den Antrag habe ich dann Anfang Juni eingereicht. Zwischenzeitlich hatte ich dann auch eine Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen um die rückständigen Beiträge zu begleichen. Seitdem habe ich nichts mehr von der AOK gehört und dachte - vielleicht etwas leichtsinnig - daß die Dinge ihren Lauf nehmen und ich irgendwann mal eine Beitragsrechnung erhalten würde. Heute kam eine Rechnung der Stadt über eine Krankenwagenfahrt weil mein jüngster Sohn im Juli einen Unfall und laut AOK nicht versichert war. Mit diesem Schreiben und der Ratenzahlungsvereinbarung bin ich dann heute zur Geschäftsstelle gefahren um dort zu hören, daß mein Antrag aus Juni nicht vorliegt und ich daher höchsten noch eine Bürgerversicherung abschließen kann - dies wird allerdings von der AOK entschieden ob ich und meine Faimlie überhaupt aufgenommen werde.
Nun meine Fragen:
1. müssen die uns wieder aufnehmen?
2. müssen zuerst die Beiträge von März bis heute rückwirkend bezahlt werden?
3. davon ausgehend, daß die Versicherung weiter lief und wir unsere KV Karten noch hatten, sind wir natürlich zwischenzeitlich einige male beim Arzt gewesen. Wer zahlt diese Kosten?
4. Wie hoch wäre der Beitrag für die Bürgerversicherung, bei einem Brutto Verdienst von 1800 Euro, Frau und Kinder ohne Einkommen?
Ich brauche Hilfe
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo,
ja, muessen Sie und da du nach eigenem Bekunden selbständig bist, musst du erstmal Beitrag nach einem monatlichen Einkommen von 3825,00 € entrichten, es sei denn, du kannst der Kasse nachweisen, dass du eben nur diese 1800,00 € Einkommen hattest, dann gilt für die die Mindestbeitragsbemessungsgrenze für Selbständige von 1968,75 € bzw. auf Antrag 1312,50 € (also deine 1800,00 €). Die Familienversicherung ist kostenlos.
Natürlich musst du ab März nachzahlen, gerade auch deshalb weil ihr auch die KArten weiter verwendet habt.
Gruss
Czauderna
ja, muessen Sie und da du nach eigenem Bekunden selbständig bist, musst du erstmal Beitrag nach einem monatlichen Einkommen von 3825,00 € entrichten, es sei denn, du kannst der Kasse nachweisen, dass du eben nur diese 1800,00 € Einkommen hattest, dann gilt für die die Mindestbeitragsbemessungsgrenze für Selbständige von 1968,75 € bzw. auf Antrag 1312,50 € (also deine 1800,00 €). Die Familienversicherung ist kostenlos.
Natürlich musst du ab März nachzahlen, gerade auch deshalb weil ihr auch die KArten weiter verwendet habt.
Gruss
Czauderna
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