Nein, wenn das Einkommen oberhalb von 875,00 € mtl. liegt, wird das tatsächliche Einkommen zu Grunde gelegt. Diese tatsächliche Einkommen wird dann mit 14,9 % für die KV und 1,95% bzw. 2,2 % für die PV belegt.
Will heissen bsw. 1.000,00 €
Kv 1.000,00 € * 14,9 % = 149,00 €
Pv 1.000,00 € * 1,95 % = 19,50 €
Was muss ich beim Ausfüllen angeben?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Ich warte jetzt seit Freitag auf die Antwort der KK, da mir am Telefon vorerst nicht weitergeholfen werden konnte.
Da der späteste Abgabetermin der 31.10. ist, werde ich wohl bei sonstigen Einnahmen "keine" angeben, da es nicht unter "sonstige Einkünfte" gemäß Einkommensteuergesetz(http://www.finanztip.de/recht/steuerrec ... uenfte.htm)fällt.
Desweiteren gebe ich bei "wie finanzieren sie ihren Lebensunterhalt" mit Ersparten an, da ich eh keine Belege vorweisen kann.
Da der späteste Abgabetermin der 31.10. ist, werde ich wohl bei sonstigen Einnahmen "keine" angeben, da es nicht unter "sonstige Einkünfte" gemäß Einkommensteuergesetz(http://www.finanztip.de/recht/steuerrec ... uenfte.htm)fällt.
Desweiteren gebe ich bei "wie finanzieren sie ihren Lebensunterhalt" mit Ersparten an, da ich eh keine Belege vorweisen kann.
Weiss jemand, ob Krankenkassen Konten überprüfen lassen!?
Falls noch eine AW kommen sollte, poste ich es hier.
Ich hätte noch eine Frage: Würde sich an der Beitragsbemessung etwas ändern, wenn ich angeben würde, dass ich im Monat um die z.B. 700€ einnehme, oder legen die KK (bei Selbstzahlken) bei Beträgen unter 875€ trotzdem die 875€ zu grunde?
Falls noch eine AW kommen sollte, poste ich es hier.
Ich hätte noch eine Frage: Würde sich an der Beitragsbemessung etwas ändern, wenn ich angeben würde, dass ich im Monat um die z.B. 700€ einnehme, oder legen die KK (bei Selbstzahlken) bei Beträgen unter 875€ trotzdem die 875€ zu grunde?
holger25 hat geschrieben:Weiss jemand, ob Krankenkassen Konten überprüfen lassen!?
Falls noch eine AW kommen sollte, poste ich es hier.
Ich hätte noch eine Frage: Würde sich an der Beitragsbemessung etwas ändern, wenn ich angeben würde, dass ich im Monat um die z.B. 700€ einnehme, oder legen die KK (bei Selbstzahlken) bei Beträgen unter 875€ trotzdem die 875€ zu grunde?
Hallo,
nein - Kassen können von Banken keine Offenlegung von Konten erwirken.
Die Kasse kann als Einkommensnachweis den Einkommensteuerbescheid fordern oder sonstige Zahlungsunterlagen, wie z.B. Rentenbewilligung von Privatversicherern - meines Wissens ist es schon nicht zulässig von Mitgliedern Kontoauszüge zu verlangen ohne auf besondere Einkunftsarten Bezug zu nehmen - z.B. "Zuwendungen per Banküberweisung oder Dauerauftrag", da geht zwar der Kontoauszug, aber alles andere darf geschwärzt werden weil es die Kasse nichts angeht.
Gruss
Czauderna
Czauderna hat geschrieben:holger25 hat geschrieben:Weiss jemand, ob Krankenkassen Konten überprüfen lassen!?
Falls noch eine AW kommen sollte, poste ich es hier.
Ich hätte noch eine Frage: Würde sich an der Beitragsbemessung etwas ändern, wenn ich angeben würde, dass ich im Monat um die z.B. 700€ einnehme, oder legen die KK (bei Selbstzahlken) bei Beträgen unter 875€ trotzdem die 875€ zu grunde?
Hallo,
nein - Kassen können von Banken keine Offenlegung von Konten erwirken.
Die Kasse kann als Einkommensnachweis den Einkommensteuerbescheid fordern oder sonstige Zahlungsunterlagen, wie z.B. Rentenbewilligung von Privatversicherern - meines Wissens ist es schon nicht zulässig von Mitgliedern Kontoauszüge zu verlangen ohne auf besondere Einkunftsarten Bezug zu nehmen - z.B. "Zuwendungen per Banküberweisung oder Dauerauftrag", da geht zwar der Kontoauszug, aber alles andere darf geschwärzt werden weil es die Kasse nichts angeht.
Gruss
Czauderna
Vielen Dank für die Info.
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