Hallo alle zusammen,
ich habe ein problem und ich hoffe ihr könnt mir einen rat geben.
Ich war zuletzt 02.2012 krankenversichert und bin dann ins ausland die miedgliedschaft wurde dann ja beendet weil ich auf die Schreiben der KV nicht reagiert habe. Im Ausland wenn ich krank war bin ich zum artz und habe die behandlung selbst bezahlt.
So bin jetzt wieder seit 11.2012 in Deutschland und hab heute eine Vz stelle angenommen. Die wollten die Überlichen sachen und die Krankenversicherungskarte in Kopie. Die kvk habe ich noch weil ich sie nicht weg geschickt habe. hab alles abgegeben.
So jetz ist die Frage muss ich die beiträge von 02-11.2012 nachzahlen ca. 1350€ oder muss ich nicht weil der Arbeitgeber mich da anmeldet und das ein versicherungpflichtiger Job ist? ich weiß nicht ob ich jetzt alles erstmal laufen lassen soll und schauen was passiert oder ich die KK anrufen soll und alles schildern soll!?
Ich hab bei der KK anonym angerufen die haben mich natürlich gefragt was mit den 9 monaten ist.
Was passiert wenn ich sage ich war in den 9 monaten nicht versichert?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen Bitte.
mfg
Ich war ohne Krankenversicherung:-(
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hab ich mir auch gedacht. Aber mir wurde gesagt ich werde dann zu meiner letzten kk verwiesen. Und ausserdem wir mich der Arbeitgeber jetzt bei der alten kk anmelden weil ich schon alles abgeben habe.... ich mach mir echt gedanken was ich im Thema KV für mist gemacht habe. ich habe echt nicht darüber nachgedacht:-(
Was passiert wenn der Arbeitgeber mich jetzt bei der alten kk anmeldet?
Was passiert wenn der Arbeitgeber mich jetzt bei der alten kk anmeldet?
Es gbit sog. Meldepflichten und auch Fristen.
Du hättest ab dem 01.11.2012 eine neue Kasse wählen können. Aber diese neue Kasse hätte Dir eine Mitgliedsbescheinigung ausstellen müssen, die beim Arbeitgeber vorzulegen ist.
Hierzu hast Du eine absolute Frist von 14 Tagen nach Beginn der Beschäftigung.
Diese Frist ist nunmehr vermutlich abgelaufen, sodass der Arbeitgeber Dich bei der letzten Kasse anmelden muss.
Gebe einfach an, dass Du im Ausland gewesen bist und es kein EU/EWG noch Akbommenstaat war.
Du hättest ab dem 01.11.2012 eine neue Kasse wählen können. Aber diese neue Kasse hätte Dir eine Mitgliedsbescheinigung ausstellen müssen, die beim Arbeitgeber vorzulegen ist.
Hierzu hast Du eine absolute Frist von 14 Tagen nach Beginn der Beschäftigung.
Diese Frist ist nunmehr vermutlich abgelaufen, sodass der Arbeitgeber Dich bei der letzten Kasse anmelden muss.
Gebe einfach an, dass Du im Ausland gewesen bist und es kein EU/EWG noch Akbommenstaat war.
Nein es ist noch nicht zu spät ich habe heute den Vertag unterschrieben. Gestern probetag, morgen anfangen zu arbeiten. Ich war in Polen die sind ja in der Eu.... kann ich nicht einfach sagen ich war dort privat versichert oder so? oder wollen die irgendwelche nachweiße?
Danke schonmal für die Antworten.
Danke schonmal für die Antworten.
das heisst doch wenn sie keine versicherungspflicht eintragen konnen.... das sie auch keine versicherungsbeitrage fur den zeitraum verlangen konnen oder? also musste ich nicht nachzahlen...
in polen ist es so du muss dich in polen amelden und dann gehst du sowas wie zum z.b. arbeitsamt und meldest dich arbeitssuchend und dann bist du sofort kv du muss dich dann einmal im monat melden.... solange du dich monatlich meldest bist du kv.
in polen ist es so du muss dich in polen amelden und dann gehst du sowas wie zum z.b. arbeitsamt und meldest dich arbeitssuchend und dann bist du sofort kv du muss dich dann einmal im monat melden.... solange du dich monatlich meldest bist du kv.
sind die Aussagen in diesem Beitrag richtig.
http://www.krankenkassenforum.de/nachza ... t5182.html
Kurzfassung: Das die versicherung mich annehmen muss un ich bei einen neuen SV job die 9 monate nicht nachzahlen muss.
mfg
http://www.krankenkassenforum.de/nachza ... t5182.html
Kurzfassung: Das die versicherung mich annehmen muss un ich bei einen neuen SV job die 9 monate nicht nachzahlen muss.
mfg
Nun ja, Ponte01, wenn Du in den Foren ein wenig mehr herumstöberst, dann wirst Du feststellen, dass es immer darauf ankommt.
Wir können Dir hier eine glatte Aalnummer schildern, wie Du dich aus der Nachzahlungspflicht winden kannst.
Es kommt auf den jeweiligen Kasenmitarbeiter bzw. deren Chef an, wie er es sieht.
Rechtsprechung gibt es hierzu noch nicht viel, daher die unterschiedlichen Sichtweisen.
Sorry, es ist leider so.
Wir können Dir hier eine glatte Aalnummer schildern, wie Du dich aus der Nachzahlungspflicht winden kannst.
Es kommt auf den jeweiligen Kasenmitarbeiter bzw. deren Chef an, wie er es sieht.
Rechtsprechung gibt es hierzu noch nicht viel, daher die unterschiedlichen Sichtweisen.
Sorry, es ist leider so.
So also hab mit meiner alten versicherung alles geklärt...ich muss nicht nachzahlen...
ich musste unterschreiben das ich nicht bei einer anderen versicherung in Deutschland versichert war... hab gesagt ich war im Ausland. Irgendwelche Nachweise von irgendeiner Krankenversicherung wollen sie nicht:-)
Also ich denke wenn man einen SV Job annimmt dann kommt man um die Nachzahlung herum. Ich spüle ja jetzt auch wieder geld rein.. Wenn man sich aber freiwillig gesetzlich versichern will werden die Versicherung auf die nachzahlung bestehen. Weil man keine andere wahl hat als zu ihnen zu gehen.
also der fehler wird mir nie wieder passieren.
Mfg
ich musste unterschreiben das ich nicht bei einer anderen versicherung in Deutschland versichert war... hab gesagt ich war im Ausland. Irgendwelche Nachweise von irgendeiner Krankenversicherung wollen sie nicht:-)
Also ich denke wenn man einen SV Job annimmt dann kommt man um die Nachzahlung herum. Ich spüle ja jetzt auch wieder geld rein.. Wenn man sich aber freiwillig gesetzlich versichern will werden die Versicherung auf die nachzahlung bestehen. Weil man keine andere wahl hat als zu ihnen zu gehen.
also der fehler wird mir nie wieder passieren.
Mfg
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 7 Gäste