KVdR für Ausländerin ohne vorherige Krankenversicherung

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smön
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KVdR für Ausländerin ohne vorherige Krankenversicherung

Beitragvon smön » 27.11.2012, 23:12

Hallo zusammen,
euer Forum wurde mir wärmstens empfohlen für schwierige Themen und ich scheine auf ein schwieriges Anliegen getroffen zu sein:
Meine Mutter ist nicht immer vorbildlich :roll: mit ihrer Bürokratie gewesen. Dies liegt aber auch daran, dass sie als südafrikanische und irische (keine deutsche) Staatsbürgerin mit Gesetzestexten und Formularen nicht so gut umgehen kann.
Ich habe jetzt die Aufgabe übernommen, ihren Antrag auf deutsche Rente auszufüllen. Hierbei ist auch eine Meldung zur KVdR auszufüllen.
Die Situation ist wie folgt:
    Anspruch auf Rente seit August 2012 => Antrag am 17.9 getätig!
    Sie ist nicht krankenversichert (auch nicht im Ausland) und war das letzte Mal 1997 bei der AOK gesetzlich versichert.
    Sie lebte seit 1997 meistens in Südafrika. Ist aber seit einigen Jahren wieder in Deutschland gemeldet. Ihr Lebensmittelpunkt liegt irgendwo dazwischen. 8-[ [/list]

    Meine Fragen wären :shock:
      Sie hat wahrscheinlich keinen Anspruch auf KVdR, oder wenn ja wie?
      Kann sie sich alternativ komplett von der KV befreien lassen und ohne KV hier leben?
      Muß sie irgendwelche Rückzahlungsverpflichtungen befürchten?


Ich wäre wirklich dankbar über wenigstens teilweise Antworten, da auch viele Berater von der KV überfordert waren. Die Tatsache Ausländer + Rente + keine KV scheint auch eine tödliche -lol- Kombination zu sein...
Zuletzt geändert von smön am 28.11.2012, 22:39, insgesamt 1-mal geändert.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 28.11.2012, 18:05

Also, es ist relativ einfach

Zitat:
Sie hat wahrscheinlich keinen Anspruch auf KVdR, oder wenn ja wie?


Definitiv keine Chance auf die KVdR.

Zitat:
Kann sie sich alternativ komplett von der KV befreien lassen und ohne KV hier leben?

Definitiv nein, Deutschland ist ein moderner Sozialstaat, hier müssen alle Bürger im Krankheitsfall abgesichert sein.


Zitat:
Muß sie irgendwelche Rückzahlungsverpflichtungen befürchten?

Ja!

Es kommt jetzt darauf an, welche Aufenthaltserlaubnis die Dame derzeit von der Ausländerbehörde hat.

Ist diese mit mehr als 12 Monate befristet?

War für die Erteilung dieser Aufenthaltserlaubnis eine Krankenversicherung erforderlich?

smön
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Beitragvon smön » 28.11.2012, 22:37

danke Rossi für die Antwort! auch wenn sie nicht gerade ermutigend ist!

Meine Mutter hat eine permanente Aufenthaltsgenehmigung.

Ich muß meine Mutter mal fragen ob dafür eine Krankenversicherung erforderlich war. Ich dachte das wäre zwingend notwendig gewesen.


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