Verlust KV wegen Streitigkeit Jobcenter

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Dali
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Verlust KV wegen Streitigkeit Jobcenter

Beitragvon Dali » 29.11.2012, 01:09

Hallo, vielleicht hat ja einer einen Lösungsgedanken,

ich habe mich zum Ende meiner Schwangerschaft zum 01.09.2012 wieder beim Jobcenter melden müssen, da ich mit Tochter XX, geb. 30.01.2012 und dicken Bauch meiner selbständigen Tätigkeit nicht mehr nachgehen konnte. Vom 01.02.2012 bis 31.08.2012 war ich freiwillig gesetzl. vers. Alle Lebensjahre davor auch Pflicht in der GKV, falls jemand mit 5aV kommt. Seitdem streiten sich die Geister. Das JC meldet mich nach 26 II. Ich bin der Meinung wieder nach 5 V pflichtversichert zu sein. Das Problem ist, dass ich selbst den Differenzbetrag nach 26 II zur KV, nicht erbringen kann. XY (geb. 03.11.2012) ist nun auch noch ein Frühchen und liegt auf der Neointensiv Klinikum A-Z. Die Fahrtkosten fressen das Budget. Nach 10/1/Nr3 II bin ich doch als völlig normale Mama pflichtversichert nach 5V. Jetzt gehts schon an den 3ten Monat ohne Beiträge und ich befürchte den Verlust der KV. Was uns auch weiter reinreiten würde, denn die Kosten des Krankenhausaufenthaltes von XY könnte ich nicht bezahlen.
Meine Selbständigkeit beinhaltet: Was mit Tieren . D.h. ich verdiente mein Geld damit, dass ich den Kunden eine erlebnisreiche Wanderung mit den Tieren in der Umgebung bereitete. Wenn ich vorne und hinten an mir ein Kind oder Bauch, bzw. jetzt zwei Kinder trage, kann ich keine Sicherheit gegenüber meinen Kindern, noch dem Kunden gegenüber gewährleisten. Es ist schlicht unmöglich! Das Gewerbe besteht aber weiterhin, weil ich erstens, sobald ich einen Betreuungsplatz für die Kinder gefunden habe, wieder loslegen kann und weil es sich bei Tieren um eine lebendige Sache handelt, die versorgt, gefüttert und sauber gemacht werden will.
Ich füttere die Tiere tägl. ca. 10 Min. und das Sauberhalten braucht 2Std. wöchentl. Dafür bekomme ich aber kein Geld, sondern habe ja nur Ausgaben.
Deshalb mein Anliegen, in welcher Weise ich mit der Def. hauptberuflich selbst. Tätigkeit und meinen Leistungen nach SGB II ich jetzt doch erleichternder Weise pflichtversichert werden kann, damit die Versorgung von XY im Krankenhaus und meiner zu Hause lebenden Familie gesichert werden kann.

Soviel zum SV. Ich hatte an das JC einen Widerspruch geschrieben, welcher abgelehnt wurde, weil ich Leistungen zur Aufstockung zwecks Selbständigkeit erhalte. Die ich aber nicht ausüben kann, sondern zur Zeit aufgrund meiner Kinder nur erhalten kann.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 29.11.2012, 10:13

Hallo,
wenn es um die Krankenversicherung geht, dann ist die Lösung eigentlich ganz einfach - entweder selbst zahlen und wenn das Mangels Masse nicht geht, das gewerbe abmelden und in den vollen ALG-2 Bezug wechseln, dann zahlt auch das Job-Center die Krankenversicherung - warum kein Anspruch auf die KV-Beiträge bei "Aufstockung" besteht, dazu kann ich leider nix sagen - bestimmt weiss das Rossi besser.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Rossi » 29.11.2012, 18:33

Nun ja, leider werden bei den Selbständigen von der Jobcenter immer noch einige Fehler gemacht.

Wenn Du unmitelbar vor dem ALG II-Bezug in der GKV versichert gewesen bist, dann endet automatisch die freiw. Kv. mit dem 1. Tag des ALG II-Leistungsbezuges. Du musst dann selber nichts mehr zahlen, es läuft alles über das Jobcenter.

Dies gilt allerdings nicht, wenn Du das ALG II als Darlehen bekommst, oder die Hilfebedürftigkeit allein durch die Zahlung des Kv-Beitrages entsteht. Diese Fälle sind allerdings relativ selten.

Einige Jobcenter melden diese Kunden nicht an, weil Sie einfach den Gesetzestext nicht verstanden haben.


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