Kann ich freiwilliges Mitglied werden?

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Harald_B
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Kann ich freiwilliges Mitglied werden?

Beitragvon Harald_B » 29.11.2012, 16:18

Hallo zusammen,
eventuell existiert bereits dieses Thema, hab aber nix passendes gefunden, daher meine Frage:
Bis Ende 2008 war ich in der gesetzlichen Versicherung (freiwillig), dann Anfang 2009 in der PKV. Diese wurde mir im Februar 2012 gekündigt. Eine gesetzliche Versicherung hat mich zunächst als freiwilliges Mitglied aufgenommen, dann aber im September 2012 diese Mitgliedschaft beendet / zurückgenommen, da ich über der Grenze verdiene.
Nun versuche ich, da ich keinen ordentlichen PVK Vertrag bekomme, in den Basistarif zu kommen. Das gestaltet sich langwierig.
Nun ist mir § 9 Abs. 1 Nr 1 des SGB untergekommen und habe bei verschieden KVs angefragt als freiwilliges Mitglied unterzukommen. Ich verstehe diesen so, dass ich die Bedingungen erfülle (Vorversicherungszeit). Dies sieht mein Anwalt genauso.
Allerdings wurde mir am Telefon seitens der GKVs erklärt, dass dies nicht für Leute zutrifft, die zuvor in einer PKV waren.
Ich bin 45 Jahre. Verdienst liegt über der Grenze.
Meine Frage: versuchen die gesetzlichen Versicherungen mich abzuwimmeln oder sind diese im Recht?
Hoffe, ich konnte mein Anliegen klar darlegen und warte sehnsüchtig auf Antwort.
Beste Grüße

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 29.11.2012, 16:29

Hallo,
nein, die Kasse ist im Recht, die Vorversicherungszeit muss erfüllt werden um sich freiwillig weiter zu versichern. Wie war das aber mit der Versicherung vom Febriar bis September 2012. Wie kam di zustande und was genau ist passiert - beendet oder storniert?
Da wäre ggf. ein Ansatz zu finden.
Gruss
Czauderna

Harald_B
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Beitragvon Harald_B » 29.11.2012, 17:05

Czauderna hat geschrieben:Hallo,
nein, die Kasse ist im Recht, die Vorversicherungszeit muss erfüllt werden um sich freiwillig weiter zu versichern. Wie war das aber mit der Versicherung vom Febriar bis September 2012. Wie kam di zustande und was genau ist passiert - beendet oder storniert?
Da wäre ggf. ein Ansatz zu finden.
Gruss
Czauderna


Danke. Hm, ich denke aber dennoch, dass ich die Vorversicherungszeit erfülle, da ich vor der PKV Zeit ca. 25 Jahre ununterbrochen bei einer GKV war.

Ein Versicherungsvertreter meinte, dass das gehen sollte. Ich habe den Antrag gestellt und dort auch mein monatl. Gehalt angegeben. D.h. die KV hat gesehen, dass ich über der Grenze liege. Ich bekam dann auch die Gesundheitskarte zugeschickt und ein Willkommensschreiben.

Hier das Antwortschreiben. Sieht mir nach einer Stornierung aus.

Sehr geehrter Herr Böltz,

da Sie ab 01.04.2012 aufgrund Ihres Beschäftigungsverhältnisses nicht pflichtversichert sind (Ihr Arbeitgeber hatte Sie aufgrund der Höhe Ihres Einkommens bereits als freiwilligen Arbeitnehmer angemeldet), besteht für Sie ab 01.04.2012 kein Beitrittsrecht zur gesetzlichen Krankenversicherung. Eine Mitgliedschaft ab 01.04.2012 kommt deshalb nicht zustande.

Für weitere Rückfragen steht Ihnen unser Gebietsleiter Herr XXX gerne zur Verfügung, dieser wird sich diesbezüglich auch noch mit Ihnen telefonisch in Verbindung setzen.


Mit freundlichen Grüßen

NeueKV
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Beitragvon NeueKV » 29.11.2012, 19:07

Auch wenn es nicht eigentlich in Ihrem Fall nicht im Interesse der GKVs liegen sollte - denn Sie sind kein klassischer Trittbrettfahrer der lange die günstigen PKV-Tarife nimmt und sich im Alter wenn es teuer wird aufeinmal in die GKV mogeln will (solche Fälle gibt es und genaue dagegen sind die Gesetze so gemacht wie sie sind) - fürchte ich auch, dass da nicht geht.
Die Ablehnung der GKV macht aus meiner Sicht rechtlich Sinn, wenn auch nicht öknomisch.

Jetzt gibt es folgende Möglichkeiten für Sie:
1. Innerhalb 1 Monats gegen den Ablehnungsbescheid vor dem Sozialgericht vorgehen. einen spezialisierten Anwalt nehmen (keinen Feld-,Wald- und Wiesn, das ist ein Spezialgebiet für Experten) und wenn der denkt, da geht was, machen - kostet nicht soooooo viel und schafft Rechtsicherheit
2. Mit dem Arbeitgeber eine Reduzierung des fixen Bruttogehaltes für 12+ Monate vereinbaren, um Beispiel den Rest vom Gehalt in Bonus umwandeln und geschickt unsicher formulieren. Erfordert aber Entgegenkommen vom AG und Vertrauen in den AG von Ihnen
3. Wenn wirklich nur BASIS-Tarif in der PKV in Frage kommt (ist da von einem guten unabhängigen Berater/Makler wirklich alles probiert worden? - es gibt ein paar wenige PKVs die nicht mit Computer-Statistiken arbeiten sondern mit Ärzten als Risikoprüfern, da geht manchmal noch was wo bei allen anderen der Hammer fällt) dann vielleicht mal über EWR-Dienstleister als Alternative nachdenken. Das sind europäische Krankenversicherungsanbieter, die sehr viel häufiger mit Ausschlüssen als mit kompletten Ablehnungen arbeiten bei Vorerkrankungen. Beiträge sind in der Regel bei guter Leistung viel günstiger - aber, es gibt rechtlich gesehen keinen AG-Zuschuss nach § 257 SGB V, leider. Jedoch kenne ich einige Fälle, wo der AG vor die Wahl gestellt, 50% vom Basistarif zuzuzahlen oder sehr viel weniger für eine europäische Krankenversicherung dann angemessen das Bruttogehalt erhöht hat, um den AG-Zuschuss einigermaßen auszugleichen. Hängt davon ab, wie gut Se mit Ihrem AG können

Viel Glück


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