Hallo, brauche dringend Hilfe!
Bin selbständig und seit 2004 nicht mehr versichert, vorher GKV.
Das Einkommen war immer schon zu gering, doch jetzt verschärft sich die Sache finanziell ab Januar noch.
Hab ich beim Lesen im Forum richtig begriffen?
1. ALG 2 Zuschuß beantragen
2. Keine vorherige GKV angeben
3. Bei neuer GKV Antrag stellen
4. Nach spätestens 3 Monaten wechseln
Das Geld für die Rückvorderungen hab ich wirklich nicht.
Wäre wirklich dankbar für Ratschläge javascript:emoticon(':cry:')
seit jahren selbständig und nicht versichert Alg 2
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo,
nein, so funktioniert das nicht.
Also - ALG-2 wird nur dann bewilligt wenn auch die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Erst wenn das geklärt ist kannst du dir Gedanken machen bei welcher Kasse du denn gerne versichert sein willst, naheliegend wäre natürlich deine letzte eigene GKV-Kasse, die aber fragen könnte, wo due den seit dem 01.04.2007 krankenversichert warst -
ja, seit 5 Jahren bist du per Gesetz verpflichtet gewesen dich wieder kranken zu versichern.
Du kannst aber erst einmal davon ausgehen, dass dich eine GKV-Kasse mit Beginn des Leistungsbezugs versichern muss - es gibt da ein Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkasse, da steht das genau drinne.
Ich denke auch, das wird nicht das grösste problem werden, sondern eben, dass du nichts über die Zeit ab 01.04.2007 sagen kannst - und da wären wir auch schon beim berühmten "Hintertürchen", welches sich sogar legal für dich aufmacht - Ohne deine Mitwirkung kann nämlich keine Kasse rückwirkend eine Mitgliedschaft für dich herstellen und dann auch noch die Beiträge von dir fordern - d.h. du beantragst die Mitgliedschaft und machst dann nix mehr - das könnte klappen - allerdings auch nur, wenn die anderen Beteiligten da auch mitspielen, nämlich einmal die Krankenkasse, die dich ohne Leistungsnachweis einfach so aufnimmt bzw. das Jobcenter, welches dir ohne Mitgliedsbescheinigung einer Krankenkasse Leistungen bewilligt - dieser Umstand alleine kann schon sehr zermürbend sein in der Praxis.
Rossi kann dir sicher noch einiges mehr dazu schreiben.
Gruss
Czauderna
PS. Ach so, habe ich vergessen - du bist ebenfalls im Irrtum wenn du glaubst es würde sich um Rückforderungen handeln - es handelt sich um Nachforderungen - das nur der Ordnung wegen.
nein, so funktioniert das nicht.
Also - ALG-2 wird nur dann bewilligt wenn auch die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Erst wenn das geklärt ist kannst du dir Gedanken machen bei welcher Kasse du denn gerne versichert sein willst, naheliegend wäre natürlich deine letzte eigene GKV-Kasse, die aber fragen könnte, wo due den seit dem 01.04.2007 krankenversichert warst -
ja, seit 5 Jahren bist du per Gesetz verpflichtet gewesen dich wieder kranken zu versichern.
Du kannst aber erst einmal davon ausgehen, dass dich eine GKV-Kasse mit Beginn des Leistungsbezugs versichern muss - es gibt da ein Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkasse, da steht das genau drinne.
Ich denke auch, das wird nicht das grösste problem werden, sondern eben, dass du nichts über die Zeit ab 01.04.2007 sagen kannst - und da wären wir auch schon beim berühmten "Hintertürchen", welches sich sogar legal für dich aufmacht - Ohne deine Mitwirkung kann nämlich keine Kasse rückwirkend eine Mitgliedschaft für dich herstellen und dann auch noch die Beiträge von dir fordern - d.h. du beantragst die Mitgliedschaft und machst dann nix mehr - das könnte klappen - allerdings auch nur, wenn die anderen Beteiligten da auch mitspielen, nämlich einmal die Krankenkasse, die dich ohne Leistungsnachweis einfach so aufnimmt bzw. das Jobcenter, welches dir ohne Mitgliedsbescheinigung einer Krankenkasse Leistungen bewilligt - dieser Umstand alleine kann schon sehr zermürbend sein in der Praxis.
Rossi kann dir sicher noch einiges mehr dazu schreiben.
Gruss
Czauderna
PS. Ach so, habe ich vergessen - du bist ebenfalls im Irrtum wenn du glaubst es würde sich um Rückforderungen handeln - es handelt sich um Nachforderungen - das nur der Ordnung wegen.
Ich würde es mit einem ALG II-Antrag probieren.
Dem Jobcenter kannst Du keine Mitgliedsbescheinigung vorlegen, da Du ja seit Jahren nicht versichert bist. Insofern hat Dich das Jobcenter bei der letzten Kasse anzumelden.
Danach kommt dann das GR vom 30.06.2010 für die ALG II-Emfpänger ins Boot, wonach die Mitgliedschaft im Rahmen des ALG II auch ohne vorherige Eintragung und Nachzahlung der Mitgliedschaft (§ 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V) einzutragen ist.
Dem Jobcenter kannst Du keine Mitgliedsbescheinigung vorlegen, da Du ja seit Jahren nicht versichert bist. Insofern hat Dich das Jobcenter bei der letzten Kasse anzumelden.
Danach kommt dann das GR vom 30.06.2010 für die ALG II-Emfpänger ins Boot, wonach die Mitgliedschaft im Rahmen des ALG II auch ohne vorherige Eintragung und Nachzahlung der Mitgliedschaft (§ 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V) einzutragen ist.
Hallo,
erstmal vielen Dank für eure Antworten.
Was ich nicht verstanden habe,
es ist doch schon wichtig, dass ich bei einer anderen Krankenkasse angemeldet werde, wegen der Nachvorderungen, oder ?
Kann die Arge darauf bestehen meine alte sprich KSK Versicherung zu erfahren, warscheinlich kann ich mich garnicht erinnern, oder kriegt Sie das irgendwie raus?
Liebe Grüße
Annablu
erstmal vielen Dank für eure Antworten.
Was ich nicht verstanden habe,
es ist doch schon wichtig, dass ich bei einer anderen Krankenkasse angemeldet werde, wegen der Nachvorderungen, oder ?
Kann die Arge darauf bestehen meine alte sprich KSK Versicherung zu erfahren, warscheinlich kann ich mich garnicht erinnern, oder kriegt Sie das irgendwie raus?
Liebe Grüße
Annablu
annablu hat geschrieben:Hallo,
erstmal vielen Dank für eure Antworten.
Was ich nicht verstanden habe,
es ist doch schon wichtig, dass ich bei einer anderen Krankenkasse angemeldet werde, wegen der Nachvorderungen, oder ?
Kann die Arge darauf bestehen meine alte sprich KSK Versicherung zu erfahren, warscheinlich kann ich mich garnicht erinnern, oder kriegt Sie das irgendwie raus?
Liebe Grüße
Annablu
Hallo,
nun, die ARGE wird dich dazu befragen und da können deine Probleme schon beginnen. Due weisst es nicht mehr ? - nimmt die die ARGe das ab ? - wenn ja, dann macht sie die Anmeldung bei der Kasse, die du dir ausgesucht hast - was macht die Kasse ? - auch die befragt dich - du weisst es nicht mehr ? das muesstest du schriftlich erklären - entspricht das der Wahrheit - okay - wenn nein, dann ist das allein dein Risiko -
also am besten du machst nix - akzeptiert das die Kasse ? - wenn ja, okay-
deiner Versicherung steht nix mehr im Wege - wenn nein, dann hast du wirklich ein Problem und musst dich dann auf den langen Weg der Instanzen machen - wie gesagt, die Versicherung muss zum Leistungsbeginn hergestellt werden, dass ist dein Recht - dass du vorher, entgegen der gesetzlichen Vorschriften, nicht krankenversichert warst, und für diese Zeit vom Grundsatz her auch Beiträge hättest zahlen müssen, das ist eben die Sache, die dein problem werden könnte.
Gruss
Czauderna
Na ja, das Jobcenter kann Dich nicht so einfach bei einer anderen Kasse anmelden.
Du musst dem Jobcenter innerhalb von 14 Tagen eine Mitgliedsbescheinigung vorlegen. Und genau diese Mitgliedsbescheinigung wirst Du vermutlich von einer anderen bzw. neuen Kasse nicht bekommen. Man wird Dir dort sagen, dass Du wieder zur alten Kasse sollst.
Wenn Du keine Mitgliedsbscheinigung von der neuen Kasse vorlegen kannst, dann muss Dich das Jobcenter bei der alten bzw. letzten Kasse anmelden.
Bei der alten Kassen wirkt Du hinsicherlich der vorherigen Mitgliedschaft nicht mit nur hinsichltich der neuen Mitgliedschaft.
Du musst dem Jobcenter innerhalb von 14 Tagen eine Mitgliedsbescheinigung vorlegen. Und genau diese Mitgliedsbescheinigung wirst Du vermutlich von einer anderen bzw. neuen Kasse nicht bekommen. Man wird Dir dort sagen, dass Du wieder zur alten Kasse sollst.
Wenn Du keine Mitgliedsbscheinigung von der neuen Kasse vorlegen kannst, dann muss Dich das Jobcenter bei der alten bzw. letzten Kasse anmelden.
Bei der alten Kassen wirkt Du hinsicherlich der vorherigen Mitgliedschaft nicht mit nur hinsichltich der neuen Mitgliedschaft.
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