Hallo an alle Forums-Mitglieder,
etwaige Formfehler bitte ich euch zu entschuldigen, da ich ein Neuling bin.
Kurz zu meiner Situation. Mein Sohn (gesetzlich mitversicht bei meiner Frau) wird rückwirkend zum 31.12.11 aus der Familienversicherung gekündigt, da ich (privat versichert) ab Jan 2012 eine Einkommensgrenzen überschritten habe. Ich habe die Gesetzseslage dummerweise nicht gekannt, (das schützt vor Strafe nicht, ich weiß), aber jetzt sollen wir rückwirkend 150 pro Monat (ich glaube eine Art Pflichtversicherung bei der GKV) nachzahlen. Ich bin mir bewusst, dass der Fehler bei uns liegt und die GKV im Recht ist. Dennoch sind 1700 EUR eine Menge Geld.
Ich wollte nun nach Tipps fragen, die ich in meinen Widerspruch schreiben könnte, um die Summe zu drücken.
Vielen Dank für euere Hilfe
roro
Aufgekommen ist das ganze im Dez 2012, da ich meinen Sohn aus der GKV bei mir in die PKV aufnehmen wollte. Da kam ein Fragebogen über die Einkommenssituation.
Rückwirkende Kündigung Familienversicherung Kind
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
zu meiner Person: ich bin Beamter und 2011 befördert worden, habe aber erst 2012 die Bezahlung für diese Stelle bekommen.
Also ich bin im Januar über die 4200 EUR brutto Grenze gerutscht und wenn ich gewusst hätte, dass es die gibt dann hätte ich das sofort an die GKV meiner Frau gemeldet. Ich habe es leider nicht gewusst.
Also ich bin im Januar über die 4200 EUR brutto Grenze gerutscht und wenn ich gewusst hätte, dass es die gibt dann hätte ich das sofort an die GKV meiner Frau gemeldet. Ich habe es leider nicht gewusst.
Habe gerade Post von der GKV bekommen. Mein Sohn wurde rückwirkend zum 1.1.12 entlassen ich solle die Karte zurück schicken. Noch keine Forderungen, wird aber wohl noch kommen, falls ich deren Angebot, meine Sohn freiwlillig zu versichern ablehne.
Außerdem habe ich gerade gegooglet und festgestellt, dass die Einkommensgrenze bei 3.825 EUR liegt und dann hilft mir der Abzug des Familienstandes leider nichts mehr.
Hilfe!!
Lg roro
Außerdem habe ich gerade gegooglet und festgestellt, dass die Einkommensgrenze bei 3.825 EUR liegt und dann hilft mir der Abzug des Familienstandes leider nichts mehr.
Hilfe!!
Lg roro
Das hat mir ein befreundeter Versicherungsmensch genannt und ich habe den Wert ergooglet. Je mehr ich aber recherchiere, um sicherer komme ich auf 4237€. Wenn ich da noch den Familienzuschalg (kann ich das irgendwo nachschlagen) und die Werbungskosten abziehe, schaut das ganze freundlicher aus.
Lg roro
Lg roro
der befreundete "Versicherungsmensch" (er ist sicherlich von der privaten Versicherung) liegt mit 3825 EUR falsch
4.237,50 ist richtig
Bezüge, die mit Rücksicht auf Familienzuschlag gezahlt werden, werden NICHT angerechnet; kannst Du also von Deinem brutto abziehen.
Darüber solltest mit der KK einmal ein Gespräch führen.
Aufpassen solltest Du nunmehr natürlich bei Tariferhöhungen , Erhöhung wegen neuer Altersgruppe uws.
4.237,50 ist richtig
Bezüge, die mit Rücksicht auf Familienzuschlag gezahlt werden, werden NICHT angerechnet; kannst Du also von Deinem brutto abziehen.
Darüber solltest mit der KK einmal ein Gespräch führen.
Aufpassen solltest Du nunmehr natürlich bei Tariferhöhungen , Erhöhung wegen neuer Altersgruppe uws.
Nun ja, Heimrich, der befreundete Versicherungsmensch hat sich ganz offensichtlich ins Boxhorn jagen lassen.
Du hast dich doch auch ins Boxhorn jagen lassen, wenn ich mich nicht irre.
Es war ja meine persönliche und bescheidene Auffassung, dass hier immer die allgemeine JAEG und nicht die besondere JAEG gilt.
Du hast dich doch auch ins Boxhorn jagen lassen, wenn ich mich nicht irre.
Es war ja meine persönliche und bescheidene Auffassung, dass hier immer die allgemeine JAEG und nicht die besondere JAEG gilt.
roro ist Beamter, da gilt IMMER die allgemeines JAE-Grenze, also die höhere von 4237,50
Bei Angestellten (nicht Beamten), die am 31.12.2002 bereits privat versichert waren und bei denen für die Vers.Pflicht/Freiheit die besondere Grenze gilt (3825)
ok, da kann man drüber streiten,
ob für die FAMI eines Kindes dennoch die allgemeine(höhere von 4237,50 EUR) gilt. Ja cih weiß, es wird überwiegend so gesehen.
Bei roro ist es aber unstrittig die allgemeines (höhere von 4237,50) JAE-Grenze, da er ja Beamter ist.
Bei Angestellten (nicht Beamten), die am 31.12.2002 bereits privat versichert waren und bei denen für die Vers.Pflicht/Freiheit die besondere Grenze gilt (3825)
ok, da kann man drüber streiten,
ob für die FAMI eines Kindes dennoch die allgemeine(höhere von 4237,50 EUR) gilt. Ja cih weiß, es wird überwiegend so gesehen.
Bei roro ist es aber unstrittig die allgemeines (höhere von 4237,50) JAE-Grenze, da er ja Beamter ist.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 11 Gäste