Zurück in GKV über 59 - gibt es eine legale Möglichkeit?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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Also bei den meisten Kassen ist meist mit 45 schluss, bei einige mit 55, soweit es geöffenet Krankenkassen bundesweit sind. Bei manchen ist auch schon mit 25 oder 30 Schluss. Ich weiss jetzt allerdings nicht wie es denn im Bereich der geschlossenen BKK en aussieht und der nur landesunmittlenbaren BKKen.
Zuletzt geändert von Vergil09owl am 23.12.2012, 14:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Rossi hat geschrieben:Ehrlich Jochen.
Zitat:
Im Bereich der Ersatzkassen ist überall mit 45 Schluss
Woher nimmst Du diese Erkenntnis?
Es gibt noch einige Betriebs- bzw. Ersatzkassen
20 Kassen mit einer Altergrenze von 50 Jahre
1 Kasse mit einer Altersgrenze von 51 Jahre
4 Kassen mit einer Altersgrenze von 55 Jahre
Stand meiner Ermittlungen 01.09.2012
http://www.hkk.de/top/unternehmen/satzung/
http://www.hek.de/fileadmin/user_upload ... atzung.pdf
Nun ja, Jochen, die will ich doch gar nicht wissen.
Über 45 Jahre gibt es noch geügend andere Kassen, es sind immerhin 25 an der Zahl, mehr nicht.
Jetzt grinse ich!
Dann gibt es eine Kasse in Deutschland, die offensichtlich gar keine Behinderte mag, weil sie mit 20 Jahren den Vogel abschiesst (BKK Alp plus).
Über 45 Jahre gibt es noch geügend andere Kassen, es sind immerhin 25 an der Zahl, mehr nicht.
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Rossi hat geschrieben:Jochen, es gibt auch noch 2 Kassen in Deutschland, die keine Altersgrenzen haben.
Eine Liste hierüber hat meine Referentenkollegin. Allerdings hat sie hierauf ein copyright und rückt die Liste nicht heraus. Ich darf also die Kasse nicht benennen.
Hallo,
wie kann man auf etwas ein copyright haben, was dann für jeden zugänglich ist.
Du sollst ja nicht die Liste deiner Kollegin hier einstellen, sondern es würde interessieren, welche Kasse keine Altersbeschränlung in ihrer Satzung haben und bundesweit geöffnet sind - Eine Anfrage beim BVA oder beim Spibu. dürfte doch da Klarheit bringen. Du hast in einem anderen Thread von einem Dokument berichtet, dass man dir übersandt hat (E 121 für Rentner), da hast du dich über die Veröffentlichung dieser Ausführungen mokiert und dann machst du genau das Gleiche - du kennst zwei Kassen, die keine Altersbeschränkung haben, nennst die Namen aber nicht und berufst dich auf den "Alleinbekanntgabeanspruch" deiner Kollegin ?
Das ist mir alles zu hoch !!
Gruss
Czauderna
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Nun ja Günter, ich habe nicht das Copyright, sondern jemand anders, dies ist eine Privatperson, die nicht dem Informationsfreiheitsgesetz unterliegt.
Auch die DVKA hat ein Copyright und derzeit halte ich mich daran. Allerdings ist die DVKA eine Behörde, dies dürfte schon mal etwas anderes sein. Ferner versuche ich bei der DVKA, dass man mir die Genehmigung erteilt, diese Informationen zu verbreiten.
Äpfel sind nicht gleich Birnen.
Auch die DVKA hat ein Copyright und derzeit halte ich mich daran. Allerdings ist die DVKA eine Behörde, dies dürfte schon mal etwas anderes sein. Ferner versuche ich bei der DVKA, dass man mir die Genehmigung erteilt, diese Informationen zu verbreiten.
Äpfel sind nicht gleich Birnen.
Nochmals vielen Dank an alle, die mir bei einer Lösung des Problems weiterhin mit gutem Rat zur Seite stehen.
Wir leben in Norddeutschland, so dass geschlossene BKK aus Hessen u. a. nicht in Frage kommen. Ich habe mich zwischenzeitlich durch etliche Online-Satzungen verschiedenster GKVen geklickt und war über die z. T. beträchtlichen Unterschiede bei der Altersbegrenzung überrascht (aber max. 55 J.).
Wenn einer der Forumsteilnehmer herausfinden kann, welche GKV keine Altersbegrenzung für freiwillig Versicherte mit einer Schwerbehinderung hat und mir dies schreibt wäre das ein großer Fortschritt (mein Mann will eine Schwerbehinderung nur beantragen, wenn auch realistische Aussicht besteht tatsächlich in die GKV wechseln zu können).
Der Hinweis der Beitragsstabilität der PKV im Alter aufgrund von Rückstellungen ist gutgemeint, scheint aber nach allem was ich in unserem Umfeld höre in der Praxis nicht, bzw. zumindest nicht ausreichend zuzutreffen.
Wir leben in Norddeutschland, so dass geschlossene BKK aus Hessen u. a. nicht in Frage kommen. Ich habe mich zwischenzeitlich durch etliche Online-Satzungen verschiedenster GKVen geklickt und war über die z. T. beträchtlichen Unterschiede bei der Altersbegrenzung überrascht (aber max. 55 J.).
Wenn einer der Forumsteilnehmer herausfinden kann, welche GKV keine Altersbegrenzung für freiwillig Versicherte mit einer Schwerbehinderung hat und mir dies schreibt wäre das ein großer Fortschritt (mein Mann will eine Schwerbehinderung nur beantragen, wenn auch realistische Aussicht besteht tatsächlich in die GKV wechseln zu können).
Der Hinweis der Beitragsstabilität der PKV im Alter aufgrund von Rückstellungen ist gutgemeint, scheint aber nach allem was ich in unserem Umfeld höre in der Praxis nicht, bzw. zumindest nicht ausreichend zuzutreffen.
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Helen hat geschrieben:Der Hinweis der Beitragsstabilität der PKV im Alter aufgrund von Rückstellungen ist gutgemeint, scheint aber nach allem was ich in unserem Umfeld höre in der Praxis nicht, bzw. zumindest nicht ausreichend zuzutreffen.
Ich erwähne hier nun noch mal den Standardtarif, den auch Ihre PKV anbieten kann!
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