Rückkehr in die GKV bei Annahme eines DO-Vertrags

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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WoXiao
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Rückkehr in die GKV bei Annahme eines DO-Vertrags

Beitragvon WoXiao » 07.01.2013, 14:24

Hallo Forum,

ich bin 26 und habe vor kurzem das Referendariat zum Lehrer abgeschlossen. In dieser Zeit (2 Jahre) war und bin ich in einer privaten Krankenversicherung und war Beamter auf Widerruf.

Dieses Beamtenverhältnis endet ja nach dem Referendariat automatisch. Nun möchte ich gerne in einem sog. Dienstordnungsangestelltenverhältnis arbeiten. D.h., ich bin kein Beamter, werde aber mit Beamten gleichgestellt (Gehalt, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Beihilfe) - weshalb ich von der versicherungspflicht befreit bin (§6, Absatz 5 SGB V).

Ich möchte aber in die GKV zurück - in welcher ich zeit meines Lebens bis zum Referendariat auch war, weil ich mich dort weitaus wohler gefühlt habe als in der PKV.

Allerdings scheint es unterschiedliche Meinungen dazu zu geben, ob das in meinem Fall möglich ist. Die GKV sagt, das ginge nicht, nur über eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit.

Die Frage ist jetzt in Bezug auf folgende Fakten:
Beamtenverhältnis auf Widerruf endet. Ich würde ein Angestelltenverhältnis als Dienstordnungsangestellter neu eingehen. Ich wäre nicht versicherungspflichtig in der GKV. Ich will aber bewusst in die GKV.

Was kann ich tun? Wenn es wirklich nur und ausschließlich über eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit geht, wie erreiche ich das? Dann müsste ich mein jetziges Arbeitsangebot absagen und mir was anderes suchen - wäre ja ziemlich blöd.
Was ist mit "Haushaltsnahen Dienstleistungen" - meine Großmutter sucht seit Kurzem eine Haushaltshilfe. Könnte ich bei ihr arbeiten? Ich weiß, dass sie es anmelden muss, wenn mehr als 450 Euro verdient werden. Aber das würde sie sowieso machen, egal, wer da jetzt kommt.

Gibt es weitere Möglichkeiten?

Danke für eure Antworten!

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Beitragvon Czauderna » 07.01.2013, 15:00

Hallo,
das geht so nicht, auch nicht mit der Grossmutter. Denn gerade bei Angehörigenbeschäftigung wird sehr genau hingeguckt und eine versicherungsfreie Tätigkleit alks DO. und krankenversicherungspflichtig im "NebenjoB", das wird nicht funktionieren.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon WoXiao » 07.01.2013, 15:06

Danke für die Einschätzung.

Was kann ich dann alternativ machen? Und stimmt es, dass ich trotz Neuanstellung in einem DO-Verhältnis nicht in die GKV freiwillig wechseln kann?

Ich verstehe das nicht. Ich bin doch erst 26 und nicht schon 60. Wieso wird einem das verboten? Mein PKV-Berater damals sagte auf meine Frage, was denn wäre, wenn ich nicht verbeamtet würde nach dem Referendariat, dass man dann problemlos in die GKV könnte - das war wohl nicht ganz richtig.

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Beitragvon CTG » 07.01.2013, 15:15

Dein Berater hat auch nicht unbedingt unrecht. Für ihn hat sich das dann dargestellt wie kein Beamter mehr heißt versicherungspflichtige Beschäftigng in irgend einer Form.
An solche speziellen Fälle wie bei dir jetzt denkt dann wohl kaum einer.

Freiwillig versichern in der GKV kannst du dich nur nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht und das dann innerhalb von 3 Monaten.
Solange du also nicht mehr versicherungspflichtig wirst ist eine freiwillige Verrsicherung nicht möglich.

WoXiao
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Beitragvon WoXiao » 07.01.2013, 15:22

Na super. D.h. also, dass ich jetzt mein Job-Angebot absagen muss und mir irgendwas anderes suchen muss. Wie lange müsste ich denn in diesem sozialversicherungspflichtigen Job tätig sein, damit ich in die GKV komme?

Und könnte mich z.B. auch meine Tante oder ein Bekannter, die beide ein Gewerbe haben, anstellen? Ich würde dann da natürlich auch arbeiten.

Oder was ist, wenn ich die Stelle nicht annehme und mich dafür nochmal in die Uni einschreibe zu einem Zweistudium? Ich bin unter 30 und insgesamt studiert habe ich auch weniger als 14 Semester.

heinrich
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Beitragvon heinrich » 07.01.2013, 20:08

wo wird man denn DO-Angesteller

dies kannn doch nur bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder
bei einer einer Berufsgenossenschaft sein.

Wo ist es denn

GS
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Genau da könnte der Hase im Pfeffer liegen

Beitragvon GS » 08.01.2013, 00:20

Wo wird man denn DO-Angestellter

dies kannn doch nur bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder
bei einer einer Berufsgenossenschaft sein.

Wo ist es denn


Vor etlichen Jahren ging es mal durch die Presse, dass privat versicherte DO-Angestellte in ihrer Kasse regelrecht und systematisch gemobbt wurden, nur weil sie offenbar in der falschen Versicherung waren.

WoXiao, da Du Dich so ziemlich bedeckt gehalten hast, was genau Dich nach 2 Jahren PKV mit aller Macht wieder unter die Fittiche der GKV zieht, wage ich mal diese These: Man hat es Dir nahe gelegt, DOrt ja nicht und bloß nicht als PKV-Versicherter aufzuschlagen bzw. vorzusingen.

Auch wenn Du jetzt - im Nachhinein - mit anderen Argumenten um die Ecke kommst, müssen diese schon sehr überzeugend sein, um meinen Eindruck zu entkräften.

Wird da immer noch gemobbt - oder schon wieder?
Für Dich wünsche ich mir ja, ich wär auf dem Holzweg - damals wars jedenfalls keiner.

Gruß von
Gerhard

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Beitragvon WoXiao » 08.01.2013, 11:52

Hallo,

also, ich verstehe gerade gar nicht, worum es hier jetzt geht. Wer mobbt wen und wieso? Und welche Kasse?

Ich werde von niemanden gemobbt. Ich möchte nur wieder in die GKV, weil, wie ich oben bereits schrieb, ich mich da wohler gefühlt habe. Vorteile habe ich in den zwei Jahren PKV keine erfahren - weder was die Terminvergabe noch die Behandlung betrifft. Zusätzlich dazu muss man ständig alles vorlegen und mich nervt dieser unnötige Papierkram. Abgesehen davon habe ich im Bekanntenkreis jetzt schon mehrfach gehört, dass die PKV plötzlich nicht mehr zahlen wollte, was ich nicht richtig nachvollziehen konnte.
Solche Probleme hatte ich in 24 Jahren GKV nicht ein einziges Mal.

Deshalb möchte ich wieder zurück.

Dienstordnungsangestellter würde ich bei einer staatlich anerkannten Privatschule werden.

Kann mir vielleicht jemand hierzu noch etwas sagen? Könnte ich damit in die GKV kommen?



Und könnte mich z.B. auch meine Tante oder ein Bekannter, die beide ein Gewerbe haben, anstellen? Ich würde dann da natürlich auch arbeiten. Wie lange müsste ich da arbeiten?

Oder was ist, wenn ich die Stelle nicht annehme und mich dafür nochmal in die Uni einschreibe zu einem Zweistudium? Ich bin unter 30 und insgesamt studiert habe ich auch weniger als 14 Semester. Wie lange müsste man immatrikuliert sein?

CTG
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Beitragvon CTG » 08.01.2013, 16:56

Und könnte mich z.B. auch meine Tante oder ein Bekannter, die beide ein Gewerbe haben, anstellen? Ich würde dann da natürlich auch arbeiten. Wie lange müsste ich da arbeiten?

Oder was ist, wenn ich die Stelle nicht annehme und mich dafür nochmal in die Uni einschreibe zu einem Zweistudium? Ich bin unter 30 und insgesamt studiert habe ich auch weniger als 14 Semester. Wie lange müsste man immatrikuliert sein?


Wenn dich deine Tante versicherungspflichtig anstellt (Bruttolohn über 400€) wirst du versicherungspflichtig. Minimum musst du dann 12 Monate in der GKV bleiben um danach eine freiwillige Versicherung, wie sie für dein DO Verhältniss nötig wäre, abschließen zu können.

Studium sieht ähnlich aus. Wenn du nicht von der Versicherungspflicht als Student befreit bist und unter 30 Jahren würdest du vermutlich versicherungspflichtig als Student und bist in der GKV. Auch hier gelten 12 Monate durchgehend. Die Semesteranzahl ist nicht so sehr relevant, da es bei der KVdS um Fachsemester und nicht um Hochschulsemester geht.

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Beitragvon WoXiao » 08.01.2013, 22:42

OK, also die Dauer von 12 Monaten ist für mich keine Option.

Folgenden Lösungsplan verfolge ich gerade:
Ich verschiebe das Eingehen des Dienstordnungsangestelltenverhältnisses auf den 01.08.
Im Gegenzug nehme ich eine TV-H Stelle an und bin dann vom 01.02. bis zu den Sommerferien sozialversicherungspflichtig. Dadurch komme ich also erstmal wieder in die GKV.

Was ist nun, wenn ich dann nach den Sommerferien, zum 01.08., den DO-Vertrag unterschreibe? Dann war ich ja nur 6 Monate in der GKV.

Vorversicherungszeiten habe ich genügend. 24 Jahre in der GKV (familienversichert) und dann in der Uni auch noch ein Jahr selbst in der GKV gewesen. Damit erfülle ich ja die Zeiten (entweder 12 Monate direkt vor Eintritt in die PKV oder 24 Monate innerhalb von 5 Jahren vor Eintritt in die PKV).

Wenn ich dann zum 01.08. den DO-Vertrag annehme oder eine reguläre Beamtenstelle, kann ich dann freiwillig gesetzlich versichert bleiben?

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Beitragvon CTG » 08.01.2013, 22:52

Hm ja, das sollte gehen.
Versicherungspflichtige Beschäftigung nach dessen Ende du aus der versicherungpflicht ausscheidest, 12 Monate durchgehend nicht erfüllt. 24 Monate inenrhalb der letzten 5 Jahre erfüllt. Wenn das so bei dir zutrifft, dann sollte das passen.
Vielleicht kann sich dazu noch jemand anderes hier äußern. Aber ich denke das würde gehn.

GS
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Beitragvon GS » 08.01.2013, 22:54

Vorversicherungszeiten habe ich genügend. 24 Jahre in der GKV (familienversichert) und dann in der Uni auch noch ein Jahr selbst in der GKV gewesen. Damit erfülle ich ja die Zeiten (entweder 12 Monate direkt vor Eintritt in die PKV oder 24 Monate innerhalb von 5 Jahren vor Eintritt in die PKV).

Wenn ich dann zum 01.08. den DO-Vertrag annehme oder eine reguläre Beamtenstelle, kann ich dann freiwillig gesetzlich versichert bleiben?
Ja, das kommt hin. Mach das so.

Gruß von
Gerhard

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Beitragvon heinrich » 09.01.2013, 08:13

richtig: 24 Monate in den letzten 5 Jahren reichen.

nach Ausscheiden aus der dann zum 01.02.2013 eintretetenden Ves.Pflicht muss der Antrag auf freiwillige Versicherung in der GKV innerhalb von 3 Monaten gestellt werden.

Sonst geht es nicht mehr.

Eine Bürgerversicherung/Mitgliedschaft nach § 5 ABs. 1 Nr. 13 SGB V (nur falls Dir dies einmal jemand sagen sollte) ist NICHT möglich, da für DO-Angestellte Versicherungsfreiheit besteht.


Hast Du als DO-Angestellter einen Beihilfeanspruch ?
Falls ja, dann gilt für Dich ein verminderter Beitragssatz zu Pflegeversicherung; nur die Hälfte.
Für die Krankenversicherungsbeiträge nutzt ein Beihilfeanspruch allerdings nichts.

Lass Dir von der Beihilfestelle (wenn es denn so sein sollte) eine Bescheinigung ausstellen, dass Beihilfeanspruch besteht.

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Beitragvon WoXiao » 09.01.2013, 11:19

Danke für eure Antworten. Dann versuche ich, es so hinzubekommen.

Zwei kurze Rückfragen hätte ich noch:

1. Bei wem muss der Antrag auf freiwillige GKV gestellt werden? Bei der GKV, in welcher ich dann bin?

2. Was passiert, wenn ich zum 01.08. arbeitslos werden würde. D.h., wenn mir doch kein weiterer Vertrag in irgendeiner Form angeboten würde oder ich nicht verbeamtet würde? Angenommen, ich müsste Hartz IV beantragen. Bleibe ich dann in der GKV?

heinrich
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Beitragvon heinrich » 09.01.2013, 18:54

1. ja

2.
wenn bis 31.07.2013 ein Pflichtversicherung bestand
und ab 1.8.2013 kein DO-Verhältnis

DANN:
bei ALG II als Pflichtversicherung, falls ALG II nicht darlehensweise

FAlls kein ALG II oder ALG II als Darlehen
DANN: freiwillige Vericherung möglich mit Mindestbeitrag zur
freiwilligen Versicherung = ca 150 EUR

Wenn DO ab 01.08.2013
DAANN freiw. Versicherung mit Beitragsberechnung aus DO-Bezügen


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