PKV in und nach Elternzeit möglich?

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Martina
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PKV in und nach Elternzeit möglich?

Beitragvon Martina » 16.10.2007, 14:55

Hallo,

ich bin in der GKV, und in Elternzeit, mein Mann in der PKV und er plant im kommenden Jahr 2 Monate Elternzeit (März, April) zu nehmen.
Er möchte gerne in der PKV bleiben, und daher habe ich folgende Fragen:

1. Kann er in der PKV bleiben, wenn er während der Elternzeit keinen Verdienst hat (außer dem Elterngeld).

2. Kann er in der PKV bleiben, wenn er zu 25 % oder 50% während der Elternzeit arbeitet? Muß er dann was unternehmen, z.B. sich vond er KV-Versicherungspflicht befreien lassen?

3. Wie ist es nach der Elternzeit, bleibt er dann in der PKV, auch wenn er zwei Monate nichts verdient hat?

Liebe Grüße
Martina

Frank
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Beitragvon Frank » 16.10.2007, 22:57

Hallo Martina,

hier kommen die Antworten:

1. Ja

2. Wenn dein Mann mehr als 400 EUR mtl. verdient und bis zu 30 Stunden die Woche arbeitet, wird er pflichtig. Er kann sich aber während der Elternzeit von der Pflicht befreien lassen.

3. Ja.

Mehr Infos hier
http://www.vs-24.com/dls/Mutterschutz.pdf

Martina
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Beitragvon Martina » 17.10.2007, 08:03

Frank, danke für Deine Antworten.

Zu Deiner Antwort zu 3.

JA, auch wenn er übers Jahr gesehen (wegen der fehlenden Monate) unter der Versicherungspflichtgrenze liegt?

Oder

Gilt Dein JA nur falls er trotz der fehlenden 2 Monate Einkommen über der Versicherungspflichtrenze liegt.

Martina

Frank
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Beitragvon Frank » 17.10.2007, 10:31

Beendet dein Mann die Elternzeit und nimmt danach sofort oder innerhalb eines Jahres seine Beschäftigung wieder auf oder beginnt ein neues Arbeitsverhältnis, gilt die komplette Elternzeit als Zeit, in der die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wurde und zwar unabhängig von der Verdiensthöhe vor der Elternzeit.

Mehr Infos hier.
http://www.ikk.de/ikk/generator/ikk/fue ... lles/79754

Martina
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Beitragvon Martina » 18.10.2007, 11:46

Danke Frank für Deine tolle Information.

Martina


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