Hallo,
ich bin zurzeit noch Student und steige am 1.3.2013 als Gesellschafter und Geschäftsführer (=Sebständiger) in eine bereits existierende Firma ein. Aktuell bin ich bei der GKV über meine Eltern familienversichert. Die Familienversicherung endet zufälligerweise auch am 1.3.2013 (ich bin bereits über 25 und habe Wehrdienst geleistet). Durch die Unisex-Umstellung der PKV-Tarife bin ich auf 1.12.2012 bereits in die PKV eingetreten. Somit bin ich zurzeit sowohl privat als auch gesetzlich (familien-)versichert. Leider hab ich die Kündigung 2 Monate vor Monatsende verpasst...
Nun meine Frage: Habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei der GKV wenn meine Familienversicherung endet und ich mich selbst versichern müsste?
Möglicherweise hab ich jetzt etwas viele Informationen in die Beschreibung gepackt, aber vielleicht gibt es ja noch andere Möglichkeiten so schnell wie möglich aus der GKV rauszukommen. Am schlimmsten wäre natürlich, wenn ich mich für einen Monat GKV versichern müsste - dann kann ich erst nach 18 Monaten kündigen - richtig?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten!
Kündigungsfrist GKV nach Familienversicherung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Vielen Dank für die Antwort!
Heißt das dann automatisch, dass ich einfach nichts machen muss? Ist die aktuelle GKV nicht verpflichtet, mich automatisch zu dem Studententarif weiterzuversichern? Der Gesetzgeber muss doch irgendwie einen Nachweis haben, dass ich selbständig bin und mich privat versichern darf, oder? Meine PKV wollte da nämlich nichts von mir haben...
Heißt das dann automatisch, dass ich einfach nichts machen muss? Ist die aktuelle GKV nicht verpflichtet, mich automatisch zu dem Studententarif weiterzuversichern? Der Gesetzgeber muss doch irgendwie einen Nachweis haben, dass ich selbständig bin und mich privat versichern darf, oder? Meine PKV wollte da nämlich nichts von mir haben...
Wichtig ist nur, dass nach dem Ende der Familienversicherung eine Anschlussversicherung besteht, das ist der GKV ggf. nachzuweisen. Ohne Anschlussversicherung entstünde eine Versicherungspflicht in der GKV, aber das ist hier ja nicht der Fall.
Ferner gelten die 18 Monate Bindungsfrist nicht für GKV-Mitglieder, die in die PKV wechseln, hier gilt eine kurze Frist von maximal 2 Monaten.
Ferner gelten die 18 Monate Bindungsfrist nicht für GKV-Mitglieder, die in die PKV wechseln, hier gilt eine kurze Frist von maximal 2 Monaten.
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