Ich/wir haben folgende Fragen. Meine Lebensgefährtin bekommt zum 26.6 unser gemeinsames Kind. Ihr Arbeitsvertrag läuft z.Zt bis zum 30.04 also bis ca 2 Wochen vor Eintritt in den Mutterschutz. Der Betriebsarzt hat Ihr Berufsverbot erteilt. Ich habe gelesen das man bei Eintritt in den Mutterschutz pflichtversichert sein muss um Beitragsfrei während der Elternzeit zu sein, stimmt das? Wenn ja muss Sie sich jetzt wegen dieser zwei Wochen freiwillig GKV versichern und das die ganze Elternzeit durch zahlen? Arbeitslos melden bringt leider nichts da Sie vor Ihrem Zeitvertag ALG II bezogen hat wir jetzt zusammen leben und ich zu viel verdiene.
Ich selber bin Beamter(NRW) und in der PKV bzw Beihilfeberechtigt womit wir das Problem auch nicht durch Heirat lösen können.
Hier kommt jetzt das zweite Problem/Frage zum Tragen. Meine Lebensgefährtin ist lange Zeit schwer Krank gewesen nun befürchte ich wenn wir heiraten, dass meine PKV sie nicht nimmt oder die Risikoaufschläge extrem hoch setzt. Kann meine PKV sie ablehnen? Könnte sie auch freiwillig GKV bleiben und kämme uns das vielleicht sogar günstiger?
Ich hoffe der Text ist nicht zu durcheinander geschrieben. Ich habe bereits sehr viel im Internet gelesen und mittlerweile ein Kopf wie ein Rathaus
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Calimero