Ab wann darf man in die PKV?

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

nms1
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 7
Registriert: 04.02.2013, 08:40

Ab wann darf man in die PKV?

Beitragvon nms1 » 04.02.2013, 11:20

Hallo!
Ich habe eine Frage zum Thema PKV.

Wann darf ein Angestellter sich in der PKV versichern?
a) Wenn er am 01.01. feststellt, dass er im letzten Kalenderjahr mehr als die Versicherungspflichtgrenzeverdient hat?
b) Wenn am 01.01. absehbar ist, dass er im laufenden Kalenderjahr mehr als die Versicherungspflichtgrenzeverdienen wird?

Und dann noch eine Zusatzfrage: Mitarbeiter a hat ein Fixgehalt welches monatlich ausgezahlt wird. 12 mal monatliches Fixgehalt ist kleiner als die Versicherungspflichtgrenze. Sein Arbeitgeber ist sehr nett. Der Arbeitgeber hat einen Teil der erfolgsabhängigen Tantieme vorneweg als "erreicht" deklariert und zahlt deswegen monatlich einen Betrag Y an den Mitarbeiter. Monatliches Fixgehalt plus Betrag Y sind größer als die Versicherungspflichtgrenze. Darf der Mitarbeiter in dem Fall in der PKV sein oder zählt die Tantieme nicht dazu?

Danke & Gruß

nms1
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 7
Registriert: 04.02.2013, 08:40

Beitragvon nms1 » 04.02.2013, 19:23

Keiner eine Antwort oder einen Tipp für mich?

Frank
Moderator
Moderator
Beiträge: 1455
Registriert: 05.12.2004, 18:05

Beitragvon Frank » 04.02.2013, 21:23

Hallo,

bei der Beurteilung der Versicherungsfreiheit gilt die vorausschauende Betrachtung. Also b) ist richtig.

Gewinnbeteiligungen können angerechnet werden, wenn sie tarif- oder einzelvertraglich abgesichert sind. Wenn also im Arbeitsvertrag steht, dass der Mitarbeiter eine mtl. Tantieme garantiert erhält, darf es angerechnet werden.

nms1
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 7
Registriert: 04.02.2013, 08:40

Beitragvon nms1 » 04.02.2013, 21:41

Besten Dank Dir!

Zum Zweiteren, es ist etwas kniffelig...
Mitarbeiter hat im Vertrag eine erfolgsabhängige Tantieme. Die bekommt er aber nur, wenn eben bestimmte Ziele erreicht werden. Auszahlung ist also nicht garantiert.
Nun hat aber das Unternehmen einen Teil dieser Tantieme in eine monatliche Zahlung umgewandelt, welche bis auf Wiederruf gezahlt wird. Ohne das die Ziele erreicht sein müssen... Dies wurde in einer Sondervereinbarung zwischen dem Unternehmen und Betriebsrat vereinbart und gilt für jeden Mitarbeiter ab der Stufe XYZ...

Können diese Zahlung in dem Fall auch angerechnet werden?

Frank
Moderator
Moderator
Beiträge: 1455
Registriert: 05.12.2004, 18:05

Beitragvon Frank » 04.02.2013, 22:19

Ich sehe das nicht so.

nms1
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 7
Registriert: 04.02.2013, 08:40

Beitragvon nms1 » 05.02.2013, 06:00

Darf ich fragen warum das nicht anerkannt wird?

Frank
Moderator
Moderator
Beiträge: 1455
Registriert: 05.12.2004, 18:05

Beitragvon Frank » 05.02.2013, 08:48

Die Zahlung ist noch nur ein Vorschuss auf eine erfolgsabhängige Tantieme, die nicht garantiert ist, oder?

nms1
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 7
Registriert: 04.02.2013, 08:40

Beitragvon nms1 » 05.02.2013, 11:19

Nein. Ein Teil der Tantieme wurde in eine Art Fixgehalt umgewandelt. Ohne Bindung an Ziele und ist fest ausgezahlt. Muss nicht zurückgezahlt werden bzw. Ähnliches.

Also in der Art: Mitarbeiter verdient 100 Euro, davon sind 10% Tantieme und erfolgsabhängig. Nun ist es so, das nur 5% erfolgsabhängig sind und 5% in fix gewandelt wurden!

Frank
Moderator
Moderator
Beiträge: 1455
Registriert: 05.12.2004, 18:05

Beitragvon Frank » 05.02.2013, 11:33

Wenn es vertraglich fix vereinbart wird, darf es angerechnet werden.

nms1
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 7
Registriert: 04.02.2013, 08:40

Beitragvon nms1 » 05.02.2013, 11:44

Wo ist sowas denn geregelt? Denn die Dame von der Personalabteilung das nicht so sieht...

Frank
Moderator
Moderator
Beiträge: 1455
Registriert: 05.12.2004, 18:05

Beitragvon Frank » 05.02.2013, 12:32

Hier kannst du das gut nachlesen.

heinrich
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1364
Registriert: 17.10.2009, 09:02

Beitragvon heinrich » 05.02.2013, 20:32

Hallo Fragesteller, hallo Frank

Antwort b finde ich falsch.


Wird im laufenden Jahr die JAE-Grenze überschritten
(Bsp Entgelt 3000 EUR und ab 01.03.2013 5000 EUR)

dann endet die Krankenversicherungspflicht mit dem Ende des Jahres der Überschreitung; also mit dem 31.12.2013. Und dies auch nur dann, wenn die JAE-Grenze des nächsten Jahres (2014) überschritten wird.

§ 6 Abs. 4 SGB V.

Annsonsten teile ich Frank´s Aussage zu den Tantiemen

nms1
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 7
Registriert: 04.02.2013, 08:40

Beitragvon nms1 » 07.02.2013, 18:12

Hallo Heinrich,
die Grenze wurde 2012 schon überschritten.

heinrich
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1364
Registriert: 17.10.2009, 09:02

Beitragvon heinrich » 07.02.2013, 20:59

es war ja auch nur ein Beispiel.

Ich hätte auch statt 2013 die Zahlen 2012 nehmen können


Zurück zu „Allgemeines PKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 10 Gäste