Hallo Wissensgemeinde, leider etwas kompliziert:
A nimmt aus einer Arbeitslosigkeit (ALG2-Bezug) Beschäftigung auf und erkrankt in der 2. Arbeitswoche; AU wird für 2 Wochen und dann weitere AU-Verlängerung wahrscheinlich. Arbeitgeber kündigt, GKV muss Krankengeld bezahlen, da bei Beschäftigung unter 4 Wochen keine Lohnfortzahlung.
Nun zum Problem: A erleidet im privaten Bereich eine Verletzung, (während der AU) welche durch Facharzt behandel wird; Zeitraum der Behandlung mehrere Wochen.
A hat bereits AU (aus der 2. Arbeitswoche) und der 2. Arzt erklärt, da bereits AU, aber aus anderer Diagnose, kann er nicht weitere AU erklären sondern erst dann, wenn 1. AU (aus anderer Erkrankung) nicht mehr besteht.
Die GKV teilt tel. mit, dass Krankengeld (aufgrund der Beschäftigung unter 4 Wochen) (im bereits gekündigten Arbeitsverhältnis) nur für die erste AU-Diagnose bezahlt wird und eine weitere Krankengeldzahlung für eine erneute, aber andere Diagnose dann nicht mehr bezahlt würde und verweist an das Job-Center.
Frage: ist es korrekt, dass die GKV KG nur für die 1.Erkrankung bezahlen muß und eine andere Erkrankung im gleichen AU-Zeitraum, welche aber die Dauer der 1.AU übersteigen wird, nicht bezahlt werden muss?
Hoffe, den Sachverhalt nicht zu kompliziert erklärt zu haben.
Danke für Tips, Hinweise und Links.
Weitere AU bei bestehender AU im gekündigten AV
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo,
nein, das ist nicht korrekt - wenn während einer laufenen AU. eine weitere AU. hinzutritt, ohne das die erste AU-als vbeendet angesehen werden kann, dann handelt es sich um eine Erkrankung - die Aussage des Arztes als auch der Kasse sind falsch. Vom Ablauf her muesste die Fallabwicklung in etwa so laufen - dazu ein Beispiel :
Aufnahme der unbefristeten Tätigkeit am 01.01.2013 - AU. wegen Diagnose A ab 10.01.2013 - Anspruch auf Krankengeldzahlung, da Arbeitgeber vorerst nicht zur Lohnzahlung verpflichtet ist. Au. wurde seitens des Aruztes wegen Diagnose A bis zum 20.01.2013 bestätigt.Kündigung durch Arbeitgeber zum 31.01.2013. Am 17.01.2013 erleidet der Versicherte einen Unfall und zur Krankheit A. kommt AU. wegen Unfalldiagnose B - Arzt diagnostiziert aufgrund der hinzugetretenen Erkrankung eine AU bis zum 05.02.2013. Krankenkasse zahlt Krankengeld vom 11.01. bis 28.01.2013, für die Zeit vom 29.1. bis 31.01.2013 muss der Arbeitgeber Lohnfortzahlung leisten. Da der Arbeitgeber die Beschäftigung zum 31.01.2013 gekündigt hat muss die Kasse ab dem 01.02. 2013 Krankengeld zahlen. Ob zu diesem zeitpunkt die AU. noch wegen Erkrankung A oder nur noch wegen UNfalldiagnose B. oder wegen beiden Diagnosen begründet ist, spielt für den Leistungsanspruch keine Rolle. Soweit das Beispiel.
Gruss
Czauderna
nein, das ist nicht korrekt - wenn während einer laufenen AU. eine weitere AU. hinzutritt, ohne das die erste AU-als vbeendet angesehen werden kann, dann handelt es sich um eine Erkrankung - die Aussage des Arztes als auch der Kasse sind falsch. Vom Ablauf her muesste die Fallabwicklung in etwa so laufen - dazu ein Beispiel :
Aufnahme der unbefristeten Tätigkeit am 01.01.2013 - AU. wegen Diagnose A ab 10.01.2013 - Anspruch auf Krankengeldzahlung, da Arbeitgeber vorerst nicht zur Lohnzahlung verpflichtet ist. Au. wurde seitens des Aruztes wegen Diagnose A bis zum 20.01.2013 bestätigt.Kündigung durch Arbeitgeber zum 31.01.2013. Am 17.01.2013 erleidet der Versicherte einen Unfall und zur Krankheit A. kommt AU. wegen Unfalldiagnose B - Arzt diagnostiziert aufgrund der hinzugetretenen Erkrankung eine AU bis zum 05.02.2013. Krankenkasse zahlt Krankengeld vom 11.01. bis 28.01.2013, für die Zeit vom 29.1. bis 31.01.2013 muss der Arbeitgeber Lohnfortzahlung leisten. Da der Arbeitgeber die Beschäftigung zum 31.01.2013 gekündigt hat muss die Kasse ab dem 01.02. 2013 Krankengeld zahlen. Ob zu diesem zeitpunkt die AU. noch wegen Erkrankung A oder nur noch wegen UNfalldiagnose B. oder wegen beiden Diagnosen begründet ist, spielt für den Leistungsanspruch keine Rolle. Soweit das Beispiel.
Gruss
Czauderna
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