Verjährung von KK Beiträgen

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Celcite
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Verjährung von KK Beiträgen

Beitragvon Celcite » 28.02.2013, 15:14

Hallo,

2004 war ich freiwillig gesetzlich Versichert.
Ab Mitte 2004 bis Anfang 2009 dann Privat und seit 2009 bin ich wieder in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert.
Es ist die gleiche Krankenkasse wie 2004 sollte das wichtig sein.

Jetzt, seit 13.2.13 habe ich Anspruch auf 13€ Kalender täglich Mutterschaftsgeld.

Allerdings erhielt ich gestern ein schreiben

"Sehr geehrte Frau x
Sie erhalten von uns Mutterschaftsgeld
Nach unseren Unterlagen müssen sie noch 845,54€ an die xxx überweisen (Beiträge). Wir werden deshalb Ihr Mutterschaftsgeld entsprechend kürzen"

Eine telefonische Nachfrage ergab das wohl 2004 Beitragsrückstände in Höhe von 250€ Entstanden sind während der freiwilligen Versicherung.

Für mich nicht nachvollziehbar da A so lange her und B mein EX Mann sich darum kümmerte damals.

Das seltsame ist, 2010 erhielt ich von eben dieser Krankenkasse Krankengeld, und dieses wurde auch anstandslos voll ausbezahlt.

In all den Jahren (mittlerweile schon wieder 4) in denen ich wieder bei dieser Krankenkasse versichert bin bekam ich niemals ein Schreiben das noch offene Beiträge bestehen würden aus früheren Vertragsverhältnissen.

Und auch davor kam nie ein Schreiben. Allerdings besteht durchaus die Möglichkeit das mein "lieber" Ex 2004 schreiben verschwinden lies.

Nun lese ich davon das Beitragsforderungen nach 4 Jahren verjähren.
Demnach müsste die Forderung aus 2004 doch schon längst verjährt sein?

Andererseits lese ich das

Eine Ausnahme zur Verjährungsfrist stellen Fälle dar, in denen Sie mutwillig Krankenkassenbeiträge zurückbehalten haben. Hier beläuft sich die Frist auf 30 Jahre. Der Fall kann eintreten, wenn Sie als freiwillig Versicherter wider besseres Wissen fehlerhafte Angaben zum Einkommen gemacht und somit einen geringeren Betrag gezahlt haben.

http://www.helpster.de/verjaehrung-der- ... ten_133410

Es wurden damals definitiv keine fehlerhaften Angaben zum Einkommen gemacht. Ich hatte kein eigenes Einkommen und es wurde der Gehaltsnachweis meines Ex Mannes an die Krankenkasse gegeben damals.

Andere sagen, wenn es irgendwann einen Forderungsbescheid gegeben hat verjährt dieser auch erst nach 30 Jahren. (Von einen Forderungsbescheid wüsste ich nun aber nichts)

Die Sache ist einfach die, wenn man mir mein Mutterschaftsgeld nicht bezahlt werde ich ein H4 Fall in der Theorie. In der Praxis besteht aber kein Anspruch auf H4 da ja das Mutterschaftsgeld angerechnet wird als würde es zufließen weil Schulden bei H4 nicht interessieren.

Mein durchschnittliches Netto Gehalt beträgt 950€ und ich habe 4 (bald 5) Kinder.

Hätte die Krankenkasse nicht schon damals im Krankengeldbezug darauf aufmerksam machen müssen dass da noch Beiträge offen sind?
Ich verzweifel hier grad. In 4 Wochen ist Entbindungstermin, ich soll mich aufgrund vorzeitiger Wehen schonen und Bettruhe halten und habe aufgrund des ganzen Stresses seit gestern wieder vermehrt Wehen.

LG

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 28.02.2013, 15:35

Hallo,
so wie geschildert liegen gleich zwei gravierende Fehler der Kasse vor.
Einmal sind die Beiträge aus dem 2004 tatsächlich am 31.12.2008 bereits verjährt, es sei denn, es liegen beweisbare Massnahmen seitens der Kasse vor, die eine Verjährung unterbrochen oder gehemmt haben, was ich deinen Schilderungen aber nicht entnehmen kann.
Zum anderen kann die Kasse nicht einfach so ein Einbehaltung vom Mutterschaftsageld vornehmen - dazu gehört ein oprdentlicher Bescheid und Angabe der Rexchtsgrundlage sowie der Hinweis, dass eine Einbehaltung dann nicht möglich ist, wenn der oder die Betroffene deshalb hilfebedürftig im Sinne der Sozialhilfegesetzgebung wird - Ausserdem, was heisst entsprechend kürzen - es darf sowieso nur maximal 50% der Geldleistung gekürzt werden - so in einem Satz, das geht schon gar nicht.
Mein Rat - sofort schriftlichen Widerspruch einlegen und sinngemäss die o.g.Begründung verwenden, ausserdem darauf drängen, dass dieser Widerspruch eine aufschiebende Wirkung haben muss - nicht, dass man dir trotz Widerspruch und dem anschliessenden Verwaltungsverfahren die Kürzung vornimmt.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Celcite » 28.02.2013, 20:08

Hallo,
danke erstmal.

Kannst du evtl mal schaun ob man das so stehen lassen kann? Mir steht der Kopf grad sonst wo, muss morgen ins Krankenhaus weil jetzt zu allen überfluss auch noch der Blutdruck hoch steigt.


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich gegen ihr Schreiben vom 26.02.2013 Widerspruch ein.

Eine Forderung aufgrund Beitragsrückständen war mir bis dato vollkommen unbekannt.
Den Widerspruch begründe ich wie folgt:
Beitragsrückstände aus dem Jahr 2004 müssten seit dem 31.12.2008 verjährt sein.
Mir wäre nichts bekannt welches die Verjährungsfrist gehemmt oder Unterbrochen hätte.
Des Weiteren kann nicht so einfach eine Einbehaltung des Mutterschaftsgeldes vorgenommen werden.
Hierfür bedarf es einen ordentlichen Bescheid und der Angabe der Rechtsgrundlage sowie dem Hinweis, dass eine Einbehaltung dann nicht möglich ist, wenn der oder die Betroffene deshalb hilfebedürftig im Sinne der Sozialhilfegesetzgebung wird.
Außerdem darf nur entsprechend gekürzt werden, maximal 50% der Geldleistungen.
Diesen Widerspruch ist eine aufschiebende Wirkung zuzurechnen.

Mit freundlichen Grüßen

xxx

Geht das so, oder was sollte man daran noch ändern?

heinrich
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Beitragvon heinrich » 28.02.2013, 20:33

war niemals ein Gerichtsvollzieher (der KK selbst) vom Zoll (für die KK)
oder vom Gericht (für die KK) bei Dir.

Niemals eine Gehaltspfändung, Kontenpfändung

??

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 28.02.2013, 20:43

Celcite hat geschrieben:Hallo,
danke erstmal.

Kannst du evtl mal schaun ob man das so stehen lassen kann? Mir steht der Kopf grad sonst wo, muss morgen ins Krankenhaus weil jetzt zu allen überfluss auch noch der Blutdruck hoch steigt.


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich gegen ihr Schreiben vom 26.02.2013 Widerspruch ein.

Eine Forderung aufgrund Beitragsrückständen war mir bis dato vollkommen unbekannt.
Den Widerspruch begründe ich wie folgt:
Beitragsrückstände aus dem Jahr 2004 müssten seit dem 31.12.2008 verjährt sein.
Mir wäre nichts bekannt welches die Verjährungsfrist gehemmt oder Unterbrochen hätte.
Des Weiteren kann nicht so einfach eine Einbehaltung des Mutterschaftsgeldes vorgenommen werden.
Hierfür bedarf es einen ordentlichen Bescheid und der Angabe der Rechtsgrundlage sowie dem Hinweis, dass eine Einbehaltung dann nicht möglich ist, wenn der oder die Betroffene deshalb hilfebedürftig im Sinne der Sozialhilfegesetzgebung wird.
Außerdem darf nur entsprechend gekürzt werden, maximal 50% der Geldleistungen.
Diesen Widerspruch ist eine aufschiebende Wirkung zuzurechnen.

Mit freundlichen Grüßen

xxx

Geht das so, oder was sollte man daran noch ändern?



Hallo,
nein, so kannst du es formulieren - ich würde noch hinzufügen dass du ein rechtsmittelfähigen Bescheid erwartest, sollte die Kasse die Forderungen aus 2004 trotz Verjährung aufrechterhalten.
Gruss
Czauderna

Celcite
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Beitragvon Celcite » 28.02.2013, 21:02

heinrich hat geschrieben:war niemals ein Gerichtsvollzieher (der KK selbst) vom Zoll (für die KK)
oder vom Gericht (für die KK) bei Dir.

Niemals eine Gehaltspfändung, Kontenpfändung

??

Nein, kein Gerichtsvollzieher der KK kein Zoll, keine Gehaltspfändung und Kontopfändung auch nicht.
Nichts, gar nichts.
Und wie erwähnt, sogar das Krankengeld 2010 wurde ohne irgendwas ausbezahlt.

Danke Czauderna, werd ich dann morgen auf den Weg ins Krankenhaus gleich noch persönlich abgeben.


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