2004 war ich freiwillig gesetzlich Versichert.
Ab Mitte 2004 bis Anfang 2009 dann Privat und seit 2009 bin ich wieder in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert.
Es ist die gleiche Krankenkasse wie 2004 sollte das wichtig sein.
Jetzt, seit 13.2.13 habe ich Anspruch auf 13€ Kalender täglich Mutterschaftsgeld.
Allerdings erhielt ich gestern ein schreiben
"Sehr geehrte Frau x
Sie erhalten von uns Mutterschaftsgeld
Nach unseren Unterlagen müssen sie noch 845,54€ an die xxx überweisen (Beiträge). Wir werden deshalb Ihr Mutterschaftsgeld entsprechend kürzen"
Eine telefonische Nachfrage ergab das wohl 2004 Beitragsrückstände in Höhe von 250€ Entstanden sind während der freiwilligen Versicherung.
Für mich nicht nachvollziehbar da A so lange her und B mein EX Mann sich darum kümmerte damals.
Das seltsame ist, 2010 erhielt ich von eben dieser Krankenkasse Krankengeld, und dieses wurde auch anstandslos voll ausbezahlt.
In all den Jahren (mittlerweile schon wieder 4) in denen ich wieder bei dieser Krankenkasse versichert bin bekam ich niemals ein Schreiben das noch offene Beiträge bestehen würden aus früheren Vertragsverhältnissen.
Und auch davor kam nie ein Schreiben. Allerdings besteht durchaus die Möglichkeit das mein "lieber" Ex 2004 schreiben verschwinden lies.
Nun lese ich davon das Beitragsforderungen nach 4 Jahren verjähren.
Demnach müsste die Forderung aus 2004 doch schon längst verjährt sein?
Andererseits lese ich das
Eine Ausnahme zur Verjährungsfrist stellen Fälle dar, in denen Sie mutwillig Krankenkassenbeiträge zurückbehalten haben. Hier beläuft sich die Frist auf 30 Jahre. Der Fall kann eintreten, wenn Sie als freiwillig Versicherter wider besseres Wissen fehlerhafte Angaben zum Einkommen gemacht und somit einen geringeren Betrag gezahlt haben.
http://www.helpster.de/verjaehrung-der- ... ten_133410
Es wurden damals definitiv keine fehlerhaften Angaben zum Einkommen gemacht. Ich hatte kein eigenes Einkommen und es wurde der Gehaltsnachweis meines Ex Mannes an die Krankenkasse gegeben damals.
Andere sagen, wenn es irgendwann einen Forderungsbescheid gegeben hat verjährt dieser auch erst nach 30 Jahren. (Von einen Forderungsbescheid wüsste ich nun aber nichts)
Die Sache ist einfach die, wenn man mir mein Mutterschaftsgeld nicht bezahlt werde ich ein H4 Fall in der Theorie. In der Praxis besteht aber kein Anspruch auf H4 da ja das Mutterschaftsgeld angerechnet wird als würde es zufließen weil Schulden bei H4 nicht interessieren.
Mein durchschnittliches Netto Gehalt beträgt 950€ und ich habe 4 (bald 5) Kinder.
Hätte die Krankenkasse nicht schon damals im Krankengeldbezug darauf aufmerksam machen müssen dass da noch Beiträge offen sind?
Ich verzweifel hier grad. In 4 Wochen ist Entbindungstermin, ich soll mich aufgrund vorzeitiger Wehen schonen und Bettruhe halten und habe aufgrund des ganzen Stresses seit gestern wieder vermehrt Wehen.
LG