Nachzahlungen bei Arbeitsaufnahme
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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Nachzahlungen bei Arbeitsaufnahme
Hallo, durch lesen vieler Beiträge in diesem und anderen Foren möchte ich Ihnen ein paar Fragen zu meiner Situation Stellen und hoffe Sie können mir weiterhelfen.
Ich bin Schweizer, wohnhaft seit 31.7.2009 in Deutschland.
Vom 01.12.2009 bis 31.07.2010 Angestellter im Geschäft meiner Lebensgefährtin zu 401 Euro, GKV versichert. (Also nur 9 Monate) Freiwillige Weiterversicherung bei der GKV wäre erst nach 12 Monaten möglich gewesen. Soweit ich verstanden habe.
Durch die Geschäftsinsolvenz meiner Freundin bin ich seit dem 01.08.2010 arbeitslos. Da mir keine Ansprüche zustehen, habe ich mich nicht beim Job Center gemeldet. Von der GKV habe ich seither nichts gehört. (Besitze immer noch die alte Chip Karte). Währenddessen habe ich die Versicherung nie in Anspruch genommen.
Wie soll ich mich Ihrer Meinung nach verhalten? Unsere Finanzielle Situation ist eine einzige Katastrophe!
Zudem befürchte ich jetzt noch eine horrende Forderung der GKV.
Als Leiharbeiter, komme ich höchstens auf 1000 Euro Netto. (eher weniger) Gibt es Möglichkeiten der GKV aus dem Weg zu gehen, bis die Forderungen verjähren und gleichzeitig einem Arbeitsverhältnis nachzugehen? Wie komme ich zu einer neuen GKV ohne Nachzahlungen leisten zu müssen?
Mit freundlichen Grüßen
Ich bin Schweizer, wohnhaft seit 31.7.2009 in Deutschland.
Vom 01.12.2009 bis 31.07.2010 Angestellter im Geschäft meiner Lebensgefährtin zu 401 Euro, GKV versichert. (Also nur 9 Monate) Freiwillige Weiterversicherung bei der GKV wäre erst nach 12 Monaten möglich gewesen. Soweit ich verstanden habe.
Durch die Geschäftsinsolvenz meiner Freundin bin ich seit dem 01.08.2010 arbeitslos. Da mir keine Ansprüche zustehen, habe ich mich nicht beim Job Center gemeldet. Von der GKV habe ich seither nichts gehört. (Besitze immer noch die alte Chip Karte). Währenddessen habe ich die Versicherung nie in Anspruch genommen.
Wie soll ich mich Ihrer Meinung nach verhalten? Unsere Finanzielle Situation ist eine einzige Katastrophe!
Zudem befürchte ich jetzt noch eine horrende Forderung der GKV.
Als Leiharbeiter, komme ich höchstens auf 1000 Euro Netto. (eher weniger) Gibt es Möglichkeiten der GKV aus dem Weg zu gehen, bis die Forderungen verjähren und gleichzeitig einem Arbeitsverhältnis nachzugehen? Wie komme ich zu einer neuen GKV ohne Nachzahlungen leisten zu müssen?
Mit freundlichen Grüßen
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Hallo,
also beim Job-Center meldet man sich wenn man keine Ansprüche auf ALKG-1 hat (so, wie du, weil du zu wenige Monate eingezahlt hast).
Aber gut, du bist seit dem 1.8.2010 ohne Krankenversicherung. Wie war das damals - dein Arbeitgeber (Freundin) muss dich doch bei der Kasse abgemeldet haben, wurdest du von der Kasse über deine Weiterversicherungsmöglichkeiten aufgeklärt,
bzw. hat man die angeschrieben und hat man die Krankenversichertenkarte schriftlich zurückgefordert - so, wie geschildert, war das nicht der Fall - es gibt jetzt zwei Szenarien - du bist Leiharbeitnehmer oder willst du das erst werden -
Wenn du es schon bist, dann muss die Arbeitgeber auch schon bei einer Krankenkasse angemeldet haben - wenn du es erst wirst - dann will dein Arbeitgeber von die wissen wo er dich anmelden soll. Aus dem Wege gehen kannst du der GKV nicht. Wenn du deine alte Kasse nennst, musst du natürlich auch mit der Frage der Kasse rechnen, was du denn seit 2010 gemacht hast.
Dann droht dir die Nachforderung der Kasse (du warst wirklich seit 2010 nicht einmal bei Arzt oder Zahnarzt ?) - Du kannst dem Arbeitgeber aber auch eine andere Kasse nennen - die wird dich auch fragen - na ja, du bist doch Schweizer Staatsbürger, oder ?
Gruss
Czauderna
also beim Job-Center meldet man sich wenn man keine Ansprüche auf ALKG-1 hat (so, wie du, weil du zu wenige Monate eingezahlt hast).
Aber gut, du bist seit dem 1.8.2010 ohne Krankenversicherung. Wie war das damals - dein Arbeitgeber (Freundin) muss dich doch bei der Kasse abgemeldet haben, wurdest du von der Kasse über deine Weiterversicherungsmöglichkeiten aufgeklärt,
bzw. hat man die angeschrieben und hat man die Krankenversichertenkarte schriftlich zurückgefordert - so, wie geschildert, war das nicht der Fall - es gibt jetzt zwei Szenarien - du bist Leiharbeitnehmer oder willst du das erst werden -
Wenn du es schon bist, dann muss die Arbeitgeber auch schon bei einer Krankenkasse angemeldet haben - wenn du es erst wirst - dann will dein Arbeitgeber von die wissen wo er dich anmelden soll. Aus dem Wege gehen kannst du der GKV nicht. Wenn du deine alte Kasse nennst, musst du natürlich auch mit der Frage der Kasse rechnen, was du denn seit 2010 gemacht hast.
Dann droht dir die Nachforderung der Kasse (du warst wirklich seit 2010 nicht einmal bei Arzt oder Zahnarzt ?) - Du kannst dem Arbeitgeber aber auch eine andere Kasse nennen - die wird dich auch fragen - na ja, du bist doch Schweizer Staatsbürger, oder ?
Gruss
Czauderna
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Hallo,
Meine Freundin hat mich nicht abgemeldet und ich wurde nicht über Weiterversicherungsmöglichkeiten aufgeklärt. Ich wurde seither nicht angeschrieben und meine Krankenversicherungskarte wurde nicht zurückgefordert. Seither war ich weder beim Arzt noch beim Zahnarzt.
Ich würde meine Freundin finanziell gerne weiterhin unterstützen. Bisher habe ich das von meinem Ersparnissen getan. Sie in Privatinsolvenz kommt schlecht alleine durch. Nun hätte ich ein Jobangebot als Hilfsarbeiter im Hafen. Ja ich bin Schweizerbürger richtig.
Gruss Sennenhund
Meine Freundin hat mich nicht abgemeldet und ich wurde nicht über Weiterversicherungsmöglichkeiten aufgeklärt. Ich wurde seither nicht angeschrieben und meine Krankenversicherungskarte wurde nicht zurückgefordert. Seither war ich weder beim Arzt noch beim Zahnarzt.
Ich würde meine Freundin finanziell gerne weiterhin unterstützen. Bisher habe ich das von meinem Ersparnissen getan. Sie in Privatinsolvenz kommt schlecht alleine durch. Nun hätte ich ein Jobangebot als Hilfsarbeiter im Hafen. Ja ich bin Schweizerbürger richtig.
Gruss Sennenhund
Hallo,
nicht abgemeldet ? wie geht das denn - vielleicht hat es der Insolvenzverwalter gemacht ?.
Sie hat dich doch auch angemeldet bei der Beschäftigungsaufnahme, wie kamst du sonst an die Krankenversichertenkarte.
Wenn du auf "Nachfrage" deiner neuen Kasse lediglich schreibst, dass du aus der Schweiz kommst und Schweizer Staatsbürger bist, gibt es mit Sicherheit keine Nachfrage mehr und gelogen hast du du auch nicht, oder ?
Gruss
Czauderna
nicht abgemeldet ? wie geht das denn - vielleicht hat es der Insolvenzverwalter gemacht ?.
Sie hat dich doch auch angemeldet bei der Beschäftigungsaufnahme, wie kamst du sonst an die Krankenversichertenkarte.
Wenn du auf "Nachfrage" deiner neuen Kasse lediglich schreibst, dass du aus der Schweiz kommst und Schweizer Staatsbürger bist, gibt es mit Sicherheit keine Nachfrage mehr und gelogen hast du du auch nicht, oder ?
Gruss
Czauderna
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Hallo, also es ist doch so dass ich schon seit mehr als 3 Jahre hier gemeldet bin. Wie kann ich behaupten dass ich soeben aus der Schweiz komme ohne zu lügen?
Ich würde gerne verstehen wie Du dass meinst? So wie ich dass gelesen habe bist Du sehr kompetent in diesem Bereich. Würdest Du mich denn versichern mit diesen Angaben?
Gruss Sennenhund
Ich würde gerne verstehen wie Du dass meinst? So wie ich dass gelesen habe bist Du sehr kompetent in diesem Bereich. Würdest Du mich denn versichern mit diesen Angaben?
Gruss Sennenhund
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- Postrank7
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Also, Jobcenter und Agentur für Arbeit sind zwei Paar Schuhe, Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht wenn man durchgehend 12 Monate gearbeitet hat soweit korrekt, sollte man aber auf Dauer in Deutschland leben und arbeits suchend sein besteht sehrwohl ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Meiner Ansicht nach. Wenn deine Freundin dich nicht abgemeldet hat besteht defacto das Arbeitsverhälnis noch fort und deine Freundin hat ein fettes Problem. Sollte es denn sein das demnächst das Hauptzollamt auf der Matte steht um Beiträge ein zutreiben? Ich würde zusehen ob denn ie Abmeldung erfolgt ist. ALG II beantragen und denn weiter sehen. Es gibt hier im forum genug Beispiele wie es denn zu laufen hat.
PS : wennin der Schweiz auch Beiträge zur dortigen Arbeitslosenversicherung mitabgeführt wurden und denn noch die 9 Monate hier dazugerechnet würden ergäbe sich eh die 12 Monate. Warum wurde denn hier nicht richtig beraten?
PS : wennin der Schweiz auch Beiträge zur dortigen Arbeitslosenversicherung mitabgeführt wurden und denn noch die 9 Monate hier dazugerechnet würden ergäbe sich eh die 12 Monate. Warum wurde denn hier nicht richtig beraten?
Zuletzt geändert von Vergil09owl am 24.03.2013, 18:44, insgesamt 1-mal geändert.
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- Postrank3
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Hallo Vergil09owl, freue mich über deine Nachricht.
Als Schweizer Bürger gehöre ich ja nicht der EU an.
Soweit mir bekannt ist kriege ich auch nur dann ALG II (Hartz 4), sobald ich auch ALG I berechtigt bin.
Ob die Ausländerbehörde mir dann noch während den ersten 5 Jahren meine Freizügigkeit durch meine Aufenthaltserlaubnis bestätigt glaube ich nicht. Die Freizügigkeit regelt meinen Aufenthalt als Schweizer in Deutschland sowie der EU. Dadurch bin ich verpflichtet für einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz sowie meinen Lebensunterhalt selbst zu sorgen.
Nein, meine Freundin musste ja die anderen Angestellten auch abmelden bzw. sind sie selbst wie meine Freundin zum Arbeitsamt. Da meine Freundin aber keinen Anspruch auf ALG I hatte, fiel sie gleich auf ALG II sprich Hartz 4. Dem Insolvenzverwalter hätte doch auffallen müssen, wenn ich nicht bei der Krankenkasse abgemeldet worden wäre (oder meinst Du nicht?). Hätte sich die Kasse nicht längst, bereits nach 1-2 Monaten, in denen Meine Freundin, die Arbeitgeberin keine Beiträge mehr entrichtet hätte, sich bei ihr bzw. dem Insolvenzverwalter gemeldet?
AlG II kann und will ich nicht beantragen, wenn Du mich verstehst.
Gruss Sennenhund
Als Schweizer Bürger gehöre ich ja nicht der EU an.
Soweit mir bekannt ist kriege ich auch nur dann ALG II (Hartz 4), sobald ich auch ALG I berechtigt bin.
Ob die Ausländerbehörde mir dann noch während den ersten 5 Jahren meine Freizügigkeit durch meine Aufenthaltserlaubnis bestätigt glaube ich nicht. Die Freizügigkeit regelt meinen Aufenthalt als Schweizer in Deutschland sowie der EU. Dadurch bin ich verpflichtet für einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz sowie meinen Lebensunterhalt selbst zu sorgen.
Nein, meine Freundin musste ja die anderen Angestellten auch abmelden bzw. sind sie selbst wie meine Freundin zum Arbeitsamt. Da meine Freundin aber keinen Anspruch auf ALG I hatte, fiel sie gleich auf ALG II sprich Hartz 4. Dem Insolvenzverwalter hätte doch auffallen müssen, wenn ich nicht bei der Krankenkasse abgemeldet worden wäre (oder meinst Du nicht?). Hätte sich die Kasse nicht längst, bereits nach 1-2 Monaten, in denen Meine Freundin, die Arbeitgeberin keine Beiträge mehr entrichtet hätte, sich bei ihr bzw. dem Insolvenzverwalter gemeldet?
AlG II kann und will ich nicht beantragen, wenn Du mich verstehst.
Gruss Sennenhund
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- Postrank7
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Nee stimmt so nicht, grundsätzlich must du nur dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und keinen Anspruch auf ALG I haben, wir snd hier ja nicht in der Schweiz und schaffen aus. Beim Insolvenzverfahren kann schon mal was schiefgehen von wegen elektronischen Meldeverfahren und und .
http://www.harald-thome.de/media/files/ ... 5.2012.pdf
http://www.arbeitsagentur.de/Navigation ... d-Nav.html
Und die Kavallarie ist auch noch nicht aus Fort Yuma ausgerückt, bzw die kümmert sich gerade mit Erfolg um Zypern.
Deine Entscheidung was du jetzt machen willst.
http://www.harald-thome.de/media/files/ ... 5.2012.pdf
http://www.arbeitsagentur.de/Navigation ... d-Nav.html
Und die Kavallarie ist auch noch nicht aus Fort Yuma ausgerückt, bzw die kümmert sich gerade mit Erfolg um Zypern.
Deine Entscheidung was du jetzt machen willst.
Zuletzt geändert von Vergil09owl am 24.03.2013, 18:38, insgesamt 2-mal geändert.
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Vielen Dank für Deine ausführliche Recherche Vergil09owl.
Komisch, als ich damals mit meiner Freundin beim Job Center war teilte uns der Mitarbeiter nach Prüfung meiner Situation mit dass mir als Schweizer keinerlei Ansprüche zustehen würden. Er könnte mich aber anmelden. Was ich aber aus genanten Gründen nicht wollte. Wir werden nochmal mit dem Insolvenzverwalter Kontakt aufnehmen und die Abmeldung meiner Tätigkeit bei der Krankenkasse prüfen bezw. bestätigen lassen. Danke für den Hinweis.
Deine Links werde ich noch eingehender Studieren, danke auch dafür.
Nächste Woche werde ich mir das Job Angebot der Leiharbeitsfirma vor Ort ansehen und gegebenenfalls einen Arbeitsvertrag unterschreiben. Natürlich sind 8.39 Euro die Stunde nicht so toll. Es bleibt mir aber gar keine Wahl mehr wollen wir weiterhin überleben.
Mit der Geschäftsinsolvenz meiner Lebensgefährtin haftete Sie mit Ihrem gesamten Vermögen. Auto durch den Gerichtsvollzieher beschlagnahmt.
Elterliches Wohnhaus den Schuldnern überschrieben. Unser ganzes Erspartes aufgebraucht. Privatinsolvenz meiner Freundin. Letztes Jahr hätten wir 1400.- Euro vom Energieversorger für zuviel Bezahlte Abschlagszahlungen zurückerstattet bekommen sollen. ( Geld welches wir uns teilweise zusammen geliehen hatten um die monatlichen Beträge überhaupt zahlen zu können) Das Geld wurde natürlich wegen noch offenen Forderungen der Firma einbehalten.
Mittlerweile sind wir uns einig, zusammen in der Schweiz neu anzufangen. Definitiv kommt diese Entscheidung viel zu spät. Da wir überhaupt keine finanziellen Mittel mehr haben, bleibt uns nur, noch mehr vom Mund abzusparen um nicht als Sozialhilfeempfänger in der Schweiz neu beginnen zu müssen.
Bleibt also nur noch der Weg zu meiner alten Kasse und die fehlenden 3 Jahre auch noch nachzuzahlen. Ich hatte gehofft uns wenigstens diese finanzielle Belastung zu ersparen da wir ja sowieso nicht mehr hier beleiben wollen.
Mit freundlichem Gruß Sennenhund
Komisch, als ich damals mit meiner Freundin beim Job Center war teilte uns der Mitarbeiter nach Prüfung meiner Situation mit dass mir als Schweizer keinerlei Ansprüche zustehen würden. Er könnte mich aber anmelden. Was ich aber aus genanten Gründen nicht wollte. Wir werden nochmal mit dem Insolvenzverwalter Kontakt aufnehmen und die Abmeldung meiner Tätigkeit bei der Krankenkasse prüfen bezw. bestätigen lassen. Danke für den Hinweis.
Deine Links werde ich noch eingehender Studieren, danke auch dafür.
Nächste Woche werde ich mir das Job Angebot der Leiharbeitsfirma vor Ort ansehen und gegebenenfalls einen Arbeitsvertrag unterschreiben. Natürlich sind 8.39 Euro die Stunde nicht so toll. Es bleibt mir aber gar keine Wahl mehr wollen wir weiterhin überleben.
Mit der Geschäftsinsolvenz meiner Lebensgefährtin haftete Sie mit Ihrem gesamten Vermögen. Auto durch den Gerichtsvollzieher beschlagnahmt.
Elterliches Wohnhaus den Schuldnern überschrieben. Unser ganzes Erspartes aufgebraucht. Privatinsolvenz meiner Freundin. Letztes Jahr hätten wir 1400.- Euro vom Energieversorger für zuviel Bezahlte Abschlagszahlungen zurückerstattet bekommen sollen. ( Geld welches wir uns teilweise zusammen geliehen hatten um die monatlichen Beträge überhaupt zahlen zu können) Das Geld wurde natürlich wegen noch offenen Forderungen der Firma einbehalten.
Mittlerweile sind wir uns einig, zusammen in der Schweiz neu anzufangen. Definitiv kommt diese Entscheidung viel zu spät. Da wir überhaupt keine finanziellen Mittel mehr haben, bleibt uns nur, noch mehr vom Mund abzusparen um nicht als Sozialhilfeempfänger in der Schweiz neu beginnen zu müssen.
Bleibt also nur noch der Weg zu meiner alten Kasse und die fehlenden 3 Jahre auch noch nachzuzahlen. Ich hatte gehofft uns wenigstens diese finanzielle Belastung zu ersparen da wir ja sowieso nicht mehr hier beleiben wollen.
Mit freundlichem Gruß Sennenhund
Zuletzt geändert von Sennenhund am 24.03.2013, 17:21, insgesamt 1-mal geändert.
Sennenhund hat geschrieben:Hallo, also es ist doch so dass ich schon seit mehr als 3 Jahre hier gemeldet bin. Wie kann ich behaupten dass ich soeben aus der Schweiz komme ohne zu lügen?
Ich würde gerne verstehen wie Du dass meinst? So wie ich dass gelesen habe bist Du sehr kompetent in diesem Bereich. Würdest Du mich denn versichern mit diesen Angaben?
Gruss Sennenhund
Hallo,
ja, würde ich, denn warum sollte ich hier vermuten, dass dem nicht so ist .
Aber natürlich muss es nicht so ablaufen - meist sind es Kleinigkeiten, die diesem "Hintertürchen" im Weg stehen, z.B. wenn die Anmeldung des Arbeitgebers eine Rentenversicherungsnummer enthält oder du hast schon eine "lebenslange" Krankenversicherten-Nr. All das kann dazu führen, dass dich eine gewählte neue Kasse an die alte Kassen verweisen wird. Wenn die Kasse dich aber nicht fragt, dann hast du eben Glück gehabt.
Rein vom Grundsatz her muss du wieder in die alte Kasse und das bedeutet Nachzahlung.
Gruss
Czauderna
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- Postrank7
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- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Irgendwie ist da bei dir in der Beratung mächtig was schief gelaufen. Aber wie schon geschrieben. ich denke das da ein ALG II Anspruch besteht. Würde auch als Aufstocker bestehen, ggf. Hier im forum wurde ja auch schon herfach das Thema $ 76 sGB IV, Niedschlagugn der Beiträge bei ALG II Bezug behandelt.
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- Postrank3
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- Registriert: 20.03.2013, 17:51
Sennenhund hat geschrieben:Hallo Czauderna,
wie verhindere ich denn das die Anmeldung des Arbeitgebers eine Rentenversicherungsnummer enthält?
Wie kann ich denn stelle ich denn fest ob ich bereits eine "lebenslange" Krankenversicherten-Nr. besitze?
Gruß Sennenhund
hallo,
Das kannst du überhaupt nicht verhindern !
Das mit der lebenslangen Krankenversicherten-Nr. Ist schon etwas
schwieriger. auf den neuen Karten ist die immer zu sehen, auf den alten Karten stand immer nur die kasseninterne Nummer.
Gruss
czauderna
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