Nachzahlungen bei Arbeitsaufnahme

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Sennenhund
Postrank3
Postrank3
Beiträge: 25
Registriert: 20.03.2013, 17:51

Beitragvon Sennenhund » 26.03.2013, 14:59

Hallo,

Ich besitze noch eine Chip Karte ohne Foto von der GKV.

Angenommen ich werde bei einer anderen GKV aufgenommen, muss ich nicht trotzdem davon ausgehen dass sich die alte GKV vor Verjährung der offenen Beiträge bei mir meldet um den Sachverhalt zu klären und gegebenenfalls eine Nachforderung stellt?

Gruß Sennenhund

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 29.03.2013, 07:50

Schalfende hunde sollte man nicht wecken udn die Kasse sich bisher nicht gerührt hat,gehe ichdavonaus das nichts passiert.

Sennenhund
Postrank3
Postrank3
Beiträge: 25
Registriert: 20.03.2013, 17:51

Beitragvon Sennenhund » 29.03.2013, 15:11

Vergil09owl hat geschrieben:Schalfende hunde sollte man nicht wecken udn die Kasse sich bisher nicht gerührt hat,gehe ichdavonaus das nichts passiert.

Es würde für uns den Finanziellen Ruin bedeuten, falls sich die GKV doch meldet.

Kannst Du mir schreiben wie ich es anstellen muss, Mitglied in einer neuen Kasse zu werden, damit ich endlich Arbeiten kann?

Wir können schon jetzt nicht mehr die laufenden Rechnungen bezahlen!

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 29.03.2013, 15:20

job suchen, dem Arbeitgeber sager er soll dich bei der und der Kase anmelden, mitgliedsantrag online ausfüllen, korrekt ausfüllen, und und gut ist, die neue Kasse muss dich aufnehmen.

Sennenhund
Postrank3
Postrank3
Beiträge: 25
Registriert: 20.03.2013, 17:51

Beitragvon Sennenhund » 29.03.2013, 16:04

Vergil09owl hat geschrieben:job suchen, dem Arbeitgeber sager er soll dich bei der und der Kase anmelden, mitgliedsantrag online ausfüllen, korrekt ausfüllen, und und gut ist, die neue Kasse muss dich aufnehmen.


Ok, verstanden...aber korrekt ausfüllen? Ich muss doch Angaben zur Vorversicherung machen. Habe kein Kündigungsschreiben der alten Kasse usw. Bitte entschuldige meine Unwissenheit.

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 29.03.2013, 16:22

Brauchst duauch nicht, es reicht wenn du angibst das dan und dan deine Beschäftigung geendet hat. Hast du ggf. noch ein Schreiben deiner alten Kasse das dort die Mitgliedschaft geendet hat?

Sennenhund
Postrank3
Postrank3
Beiträge: 25
Registriert: 20.03.2013, 17:51

Beitragvon Sennenhund » 29.03.2013, 18:13

Vergil09owl hat geschrieben:Brauchst duauch nicht, es reicht wenn du angibst das dan und dan deine Beschäftigung geendet hat. Hast du ggf. noch ein Schreiben deiner alten Kasse das dort die Mitgliedschaft geendet hat?
#-o

nein, leider habe ich kein Schreiben meiner alten Kasse.
Bin ich denn da nicht automatisch weiter versichert solange ich nicht kündige?

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 29.03.2013, 19:05

Du bist garnicht vrsichert weil kein Beschäftigungsverhältnis, Arbeitslosengeld I oder Arbeitslsoengeld II bezug.besteht, was eine Versicherungspflicht auslöst. Daher besteht ein neues Wahlrecht.
Zuletzt geändert von Vergil09owl am 25.10.2013, 06:51, insgesamt 1-mal geändert.

Sennenhund
Postrank3
Postrank3
Beiträge: 25
Registriert: 20.03.2013, 17:51

Beitragvon Sennenhund » 29.03.2013, 19:59

Vergil09owl hat geschrieben:Du bist garnicht vrsichert weil kein Beschäftigungsverhältnis, Arbeitslosengeld I oder Arbeitslsoengeld II bezug.besteht, was eine Versicherungspflicht auslöst. Daher besteht ein neues Aahlrecht.


Ja ok, das verstehe ich mit dem Wahlrecht nach 18 Monaten die Versicherung wechseln zu können. Aber was ist mit meiner Versicherungspflicht?
Damit ich im Notfall versichert bin gibt es doch seit 2007 die Pflicht sich versichern zu müssen oder? Deshalb haftet doch meine letzte GKV als Bürgerversicherung, richtig?

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4629
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 29.03.2013, 21:03

Sennenhund hat geschrieben:
Vergil09owl hat geschrieben:Du bist garnicht vrsichert weil kein Beschäftigungsverhältnis, Arbeitslosengeld I oder Arbeitslsoengeld II bezug.besteht, was eine Versicherungspflicht auslöst. Daher besteht ein neues Aahlrecht.


Ja ok, das verstehe ich mit dem Wahlrecht nach 18 Monaten die Versicherung wechseln zu können. Aber was ist mit meiner Versicherungspflicht?
Damit ich im Notfall versichert bin gibt es doch seit 2007 die Pflicht sich versichern zu müssen oder? Deshalb haftet doch meine letzte GKV als Bürgerversicherung, richtig?



Hallo, was genau meinst du jetzt mit "haftet als Bürgerversicherung" ?
Gruss
Czauderna

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 30.03.2013, 09:03

Guten Morgen, ich glaube es liegt hier ein Missverständnis vor. Esgilt grundsätzlich ab dem 01.04.2007 die Krankenversicherugnspflicht in Deutschland. Allerdings wird diese Umsetzung unterschiedlich gehand habt. Sollte es jetzt oder bisher nicht zu einer Weiterversicherung durch die vorherrige Kasse gekommen sein, besteht ein neues Kassenwahlrecht. Durch dieses neu ausgeübte Wahlrecht und der neu begründeten Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse wird denn sozusagen die allgmeine Versicherungspflicht bei der vorherrigen Kasse ausgehebelt. Leider. Eine Tücke und Lücke in der Gesetzgebung.

Sennenhund
Postrank3
Postrank3
Beiträge: 25
Registriert: 20.03.2013, 17:51

Beitragvon Sennenhund » 30.03.2013, 09:20

Danke für die ausführliche Erklärung.

An welche Kasse sollte ich mich deiner Meinung nach wenden?

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 30.03.2013, 09:30

Dir steht jede Kasse, geöffente Kasse, zur Verfügung. Es kommt darauf was du willst und zu 95 % sind die Leistungen gleich. Es gibt Regelungen in den Satzungen wegen Zusatzleistungen, Bonusmodellen, Prämienausschüttungen. Vielleicht sollte man eine Kasse wählen die Wohnort nah ist um ggf denn auch abklären zu können wenn der Umzug in die Schweiz ansteht, um das nachfolgende Prozedere zu klären. Meiner Meinung nach.

Sennenhund
Postrank3
Postrank3
Beiträge: 25
Registriert: 20.03.2013, 17:51

Beitragvon Sennenhund » 30.03.2013, 09:40

Ich muss also keine Angaben zu meiner letzten Krankenkasse machen?

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 30.03.2013, 09:46

doch mußt du, aber es reicht aus nach zuweisen das denn die Mitgliedschaft geendet hat. Z.B. im form der jährlichen Renteninformation. Sofern du eine erhalten hast durch die deutsche Rentenversicherung.


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 18 Gäste