HILFE! Was stimmt denn nun? Was kann ich tun? Eilig..

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TannyTob
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HILFE! Was stimmt denn nun? Was kann ich tun? Eilig..

Beitragvon TannyTob » 31.03.2013, 20:51

Hallo, habe ein Problem. Hoffe, ihr könnt mir helfen. :(

Habe vor dem 28.02.13 etwa 5 Monate in Vollzeit gearbeitet. Dann rief ich beim Jobcenter an um dies mitzuteilen. Die Mitarbeiterin dort, sagte mir, ich solle so etwa Mitte bzw. gegen Ende März einen ALG II Antrag stellen, da ich ja einen Monat automatisch nachträglich krankenversichert bin.

Dazu meine 1. Frage: BIN ICH DAS? Bis heute wäre ich also krankenversichert? War ab und an beim Arzt weil ich Rückenschmerzen hatte und auch eine Allergie gegen Hausstaub und liege seit Montag total flach im Bett. Hexenschuss und Angina, als sei ich verflucht worden.. >.<

Hatte nun per E-Mail ALG II beanatragt. Also formlos und um Bitte der Antragsformulare. Also noch im März..

Mache mir Sorgen, dass ich doch nicht einen Monat automatisch nachversichert bin oder es nur unter bestimmten Voraussetzungen erfüllt ist, da ich z.B. nicht persönlich beim Arbeitsamt war noch kein ALG II beantragt habe und dies erst am 02. April machen könnte. Auch bei der Krankenversicherung war ich nicht, da ich davon ausging, um alles kümmert sich meine ehemaliger Arbeitgeber.. Dann wäre der erste April doch die Lücke in der Krankenversicherung oder?

Bin echt total verwirrt. Habe Angst, dass ich vielleicht den Monat doch nicht nachversichert war oder Ähnliches und bald eine mega ins Haus flattert. Oder auch weil ich bei Ärzten und nicht versichert war..

Was ist nun wahr und was nicht? Hoffe, hier weiß jemand wirklich bescheid und kann mir helfen. Kann ich notfalls auch rückwirkend einfach 150€ blechen als Freiwillige Versicherung oder müsste ich jeden Arztbesuch seperat bezahlen? oO

Viele Grüße und schöne Ostern

ratte1
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Beitragvon ratte1 » 31.03.2013, 21:36

Hallo,

keine Panik: Wenn du wegen Ende der Beschäftigung aus der Pflichtversicherung ausscheidest, hast du Kraft Gesetzes einen nachgehenden Leistungsanspruch gemäß § 19 Abs. 2 SGB V. Voraussetzung dafür ist, dass innerhalb eines Monats nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht, wieder eine Versicherung (z.B. wegen Bezug von ALG 2) eintritt.

MfG
ratte1

btw: andernfalls wäre auch eine rückwirkende Versicherung möglich gewesen

TannyTob
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Beitragvon TannyTob » 31.03.2013, 21:39

Hallo,

danke für deine Antwort.

Aber ich habe ja noch kein ALG II Antrag ausgefüllt und abgegeben.

Der Monat ist ja jetzt um. :( 28.02.13 bis genau heute geht die Nachversicherung oder was ist mit 4 Wochen Nachversicherung genau gemeint? 4 mal 7 Tage?

Das einzige was ich jetzt heute gemacht habe -> ALG II Wunsch per E-mail geäußert.

Also da muss ich mir trotzdem keine Sorgen machen?

Und eine nachträgliche Rückversicherung? Wie teuer ist sowas? Oder kann auch ALG II wenn ich erst ab April LEistungen bekomme, für März rückversichern? :-({|=

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Beitragvon Vergil09owl » 01.04.2013, 09:27

Schriftfrom zählt normalerweise hätte schon zu 01.03.2013 der Antrag gestellt werden müssen. Megerechnung wird eher denn nicht gegeben. Heißt im Prizip hätte denn der Antrag schon in der zw 25.03 - 29.3.13 gestellt sein müssen. Im Monat März würde denn der nachgehende Leistungsanspruch gelten > 192 SGB V. Du must dir im Prinzip keine Sorgen machen. Achja, eine minijob übst du nicht aus , du hast auch keinen Anspruch auf die Familienversicherung.
Zuletzt geändert von Vergil09owl am 01.04.2013, 13:16, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitragvon ratte1 » 01.04.2013, 12:54

TannyTob hat geschrieben:Der Monat ist ja jetzt um. :( 28.02.13 bis genau heute geht die Nachversicherung oder was ist mit 4 Wochen Nachversicherung genau gemeint? 4 mal 7 Tage?
Von 4 Wochen war nicht die Rede, sondern von einem Monat. Und es ist keine Nachversicherung sondern ein nachgehender Leistungsanspruch. Nach meiner Kenntnis wird - bei Vorliegen der anderen Voraussetzungen - ALG ab dem Ersten des Monats gezahlt, in dem der Antrag gestellt wurde. Ob ein Mail als Datum der Antragstellung gilt, weiß ich nicht.

Wenn ALG 2 (erst) ab 01.04.13 gezahlt würde, bestände für den Monat Februar ein nachgehender Leistungsanspruch, wenn keine Beschäftigung (auch nicht geringfügig) ausgeübt würde. Ein Anspruch auf Familienversicherung wäre vorrangig gegenüber dem nachgehenden Leistungsanspruch.

Und wenn gar kein ALG 2 gezahlt würde, wärst du mit rund 154,- Euro monatlich für eine freiwillige Versicherung dabei.

MfG
ratte1

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Beitragvon TannyTob » 01.04.2013, 13:16

Vergil09owl
Eine Mega Rechnung kommt nicht wenn ich den Antrag zw dem 25.und dem 29. Gestellt hätte? Ansonsten eher schon?

Ratte
Ich kann ja erst morgen zum Amt, da heut alles geschlossen ist. Wäre ja dann der 2.04 und noch ok?

Könnte man theoretisch, wenn alles nicht geht die 154 Euro für eine rückwirkende freiwillige Versicherung für den ganzen März zählen und.damit wäre jeder von mir getätigte Arztbesuch und Medikamebtenverschreibubg gedeckt?

Oder werd ich wohl nix zahlen müssen?

Mache mir halt Sorgen, da ich mal nen Falbei dem eine Frau tausende Euro zählen musste. Aber warum genau weiß ich nicht..

MfG
TannyTob

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Beitragvon ratte1 » 01.04.2013, 13:42

TannyTob hat geschrieben:Könnte man theoretisch, wenn alles nicht geht die 154 Euro für eine rückwirkende freiwillige Versicherung für den ganzen März zählen und.damit wäre jeder von mir getätigte Arztbesuch und Medikamebtenverschreibubg gedeckt?
Ja, nicht nur theoretisch sondern auch praktisch ;)

MfG
ratte1

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Beitragvon TannyTob » 01.04.2013, 13:55

Ja wenn das nur noch so ginge, wäre es kein Weltuntergang.
Danke!!! :wink:

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Beitragvon Vergil09owl » 01.04.2013, 14:36

TannyTob hat geschrieben:Vergil09owl
Eine Mega Rechnung kommt nicht wenn ich den Antrag zw dem 25.und dem 29. Gestellt hätte? Ansonsten eher schon?

Ratte
Ich kann ja erst morgen zum Amt, da heut alles geschlossen ist. Wäre ja dann der 2.04 und noch ok?

Könnte man theoretisch, wenn alles nicht geht die 154 Euro für eine rückwirkende freiwillige Versicherung für den ganzen März zählen und.damit wäre jeder von mir getätigte Arztbesuch und Medikamebtenverschreibubg gedeckt?


MfG
TannyTob


Solange wie die Kasse sich nicht meldet passiert eh nix. Wenn denn der Antrag auf Leistungen beim JobCenter abgegeben wird und bewilligt wird, besteht ja denn der Versicherungsschutz über den Bezug von ALG II. Meine Frage wäre jetzt ob denn die Möglichkeit einer Familienversicherung besteht ja oder nein. Weiter müßte denn geprüft werden ob denn in den letzten 2 Jahren ( 24 Monaten) nicht insgesamt 12 Monate zusammen kommen aufgrund verschiedener versicherugnspflichtiger Beschäftigungen, die zur Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung geführt haben, nicht auch ein anspruch auf Leistugnen durch die Bundesagentur für Arbeit führen. Arbeitslosengeld I

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Beitragvon TannyTob » 01.04.2013, 16:09

Soll ich mich morgen also lieber selbst nicht bei der Krankenkasse melden?

Zu deinen Fragen:

Bin 23 und eine Familienversicherung geht nicht mehr.. momentan jedenfalls..
Und 12 Monate kommen nicht zusammen. Leider.

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 01.04.2013, 17:44

TannyTob hat geschrieben:Soll ich mich morgen also lieber selbst nicht bei der Krankenkasse melden?

Zu deinen Fragen:

Bin 23 und eine Familienversicherung geht nicht mehr.. momentan jedenfalls..
Und 12 Monate kommen nicht zusammen. Leider.


Erstmal würde ich zum JoBenter gehen udn den ALG II Antrag stellen. > da du bei deinen Eltern wohst kann ich mir vorstellen das dort einiges an Papier verlangt wird. Denn würde ich zu deiner Krankenkasse gehen und bitten. dir eine Mitgliedsbescheinigung auszustellen. Mal kucken was passiert. Abwarten. Ruhig bleiben. Das geht soweit ich das sehe alles seinen Gang.

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Beitragvon TannyTob » 01.04.2013, 18:37

Ok mache ich. Zahlt das Jobcenter, auch wenn ich erst. Morgen den Antrag stelle die Beiträge für März? Also rückwirkend? Habe für den Notfall ja gestern also noch im März die Willensbekundung als Email versandt

Wollte das noch alles letzte Woche.machen doch ein Hexenschuss. Hielt mich auf...

Sry für fehlt hier. Tippe vom Handy aus und iwie spinnt das etwas..

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Beitragvon Vergil09owl » 01.04.2013, 18:40

Nein zahlt es nicht nur für März wäre denn der nachgehende Leintungsanspruch möglich.

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Beitragvon TannyTob » 01.04.2013, 19:52

Deinen Satz versteh ich nicht so ganz.

:-k

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Beitragvon Vergil09owl » 01.04.2013, 19:54

Also Mitgliedschaft endet zum 28.02.13, Antrag ALG II am 02.04.2013 ab dem 01.04.2013 01 -31.03 2013 Nachgehender Leistungsanspruch. Keine Beiträge nötig, grundsätzlich.
Zuletzt geändert von Vergil09owl am 01.04.2013, 20:06, insgesamt 1-mal geändert.


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