Hallo,
ich hatte das selbe Thema schon einmal vor einiger Zeit gestellt, damals jedoch für das SGB II (ALG II). Ich bin immer noch arbeitsunfähig geschrieben, und muss nun von ALG II zur Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt / zeitlich begrenzte Erwerbsminderung) wechseln, sprich von SGB II zu SGB XII. Die Leistungen für meine private Krankenversicherung hatte das Jobcenter, wie damals mir geraten wurde, auch in höhe des halben Basissatzes übernommen, die Differenz musste ich selber tragen.
Nun stellt sich der neue Träger, das Sozialamt, jedoch quer, und hat mich schriftlich aufgefordert, meinen derzeitigen Versicherungsvertrag unverzüglich in einen Basistarif abzuändern, da sonst keinerlei Kosten übernommen würden.
Erneute Frage, ist dies rechtens? Gilt für das SGB XII eine andere oder neuere Regelung, als im SGB II? Kann mich der Träger Sozialamt, anders als das Jobcenter, zwingen den Wechsel durchzuführen?
Ich bin seit geraumer Zeit in privatärtzlicher Behandlung, diese müsste ich dann einstellen. Ist dies zumutbar? An der Höhe des halben Basissatzes würde sich für den Träger ja nichts ändern, die Differenz würde ich immer noch selber tragen, jedoch würden durch den Wechsel auf mich erhebliche Einschränkungen zukommen. Ferner ist der Basistarif auch in keinster Weise vergleichbar mit einer GKV, dazu gab es bereits viele Berichte in den Medien, Beispiel, dass sich viele Ärtze weigern, Basistarif versicherte Patienten zu behandeln; Stichwort "Patient 3. Klasse".
Gilt im SGB XII ein Basistarif Zwang, anders als im SGB II?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Upsela, kann der SGB XII-Träger für die Aufforderung zum Wechsel in den Basistarif auch eine Rechtsgrundlage bennennen?
Du hast doch ein schönes Schriebchen (schriftlich) bekommen, wonach Du aufgefordert worden bist in den Basistarif zu wechseln. Welche §§ stehen dort drinne?
Ich kann Dich beruhigen. Der SGB XII-Träger hat de facto keine Rechtsgrundlage Dich in den Basistarif zu zwingen.
Dieser SGB XII-Träger hat leider keine Ahnung.
Und der Gipfel ist natürlich, dass der SGB XII-Träger nix übernehmen will, wenn Du nicht in den Basistarif wechselst! Wo steht dies im Gesetz?
Ich kann suchen wie ich will, so etwas finde ich im Gesetz nicht. Der SGB XII-Träger schreibt einfach nur quatsch!
Sorry, um es ganz deutlich auszudrücken; der Sachbearbeiter der dies geschrieben hat, hat einfach von tuten und blasen keine Ahnung. Das ist alles.
Du hast doch ein schönes Schriebchen (schriftlich) bekommen, wonach Du aufgefordert worden bist in den Basistarif zu wechseln. Welche §§ stehen dort drinne?
Ich kann Dich beruhigen. Der SGB XII-Träger hat de facto keine Rechtsgrundlage Dich in den Basistarif zu zwingen.
Dieser SGB XII-Träger hat leider keine Ahnung.
Und der Gipfel ist natürlich, dass der SGB XII-Träger nix übernehmen will, wenn Du nicht in den Basistarif wechselst! Wo steht dies im Gesetz?
Ich kann suchen wie ich will, so etwas finde ich im Gesetz nicht. Der SGB XII-Träger schreibt einfach nur quatsch!
Sorry, um es ganz deutlich auszudrücken; der Sachbearbeiter der dies geschrieben hat, hat einfach von tuten und blasen keine Ahnung. Das ist alles.
Hallo!
Danke für die beruhigenden Worte
Ehrlich gesagt ging es mir das ganze Wochenende richtig schlecht deswegen, hatte ich doch schon das Schlimmste befürchtet. Ich müsste dann nämlich verschiedenste ärtzliche Behandlungen abbrechen, und mir eine neue Therapiestelle suchen, da ich in privatärtzlicher Behandlung bin.
Der Träger hat im Grunde keine Rechtsgrundlage genannt, es hieß nur, ich zitiere, "Zur Sicherstellung Ihres Krankenversicherungsschutzes ist es <erforderlich>, dass Sie <umgehend> bei ... einen Antrag auf Wechsel in den Basistarif stellen. [...] gem § 193 Abs 5. Versicherungsvertragsgesetz ist es für Empfänger von Sozialhilfe darüber hinaus möglich, die private Krankenversicherung im halbierten Basistarif durchzuführen. [...] Daher bitte ich Sie bis ... einen Nachweis ... über die Änderung des Tarifes ... zu übersenden, und gegenüber (meiner Versicherung) den Sozialhilfebezug zu belegen."
Das ist übrigens ein Antwortschreiben auf einen Brief von mir, in dem ich noch fehlende Belege eingereicht hatte beim Träger, nämlich einen Nachweis darüber, wie hoch der Basistarif bei meiner Versicherung ist. Alle anderen notwendigen Unterlagen, wie z.B. Versicherungsschein lagen dem Träger schon 1,5 Monate vor.
Danke für die beruhigenden Worte

Der Träger hat im Grunde keine Rechtsgrundlage genannt, es hieß nur, ich zitiere, "Zur Sicherstellung Ihres Krankenversicherungsschutzes ist es <erforderlich>, dass Sie <umgehend> bei ... einen Antrag auf Wechsel in den Basistarif stellen. [...] gem § 193 Abs 5. Versicherungsvertragsgesetz ist es für Empfänger von Sozialhilfe darüber hinaus möglich, die private Krankenversicherung im halbierten Basistarif durchzuführen. [...] Daher bitte ich Sie bis ... einen Nachweis ... über die Änderung des Tarifes ... zu übersenden, und gegenüber (meiner Versicherung) den Sozialhilfebezug zu belegen."
Das ist übrigens ein Antwortschreiben auf einen Brief von mir, in dem ich noch fehlende Belege eingereicht hatte beim Träger, nämlich einen Nachweis darüber, wie hoch der Basistarif bei meiner Versicherung ist. Alle anderen notwendigen Unterlagen, wie z.B. Versicherungsschein lagen dem Träger schon 1,5 Monate vor.
Also, die gesetzliche Grundlage findest Du in § 32 Abs. 5 SGB XII.
Zitat:
(5) Besteht eine Krankenversicherung bei einem Versicherungsunternehmen, werden die Aufwendungen übernommen, soweit sie angemessen und die Voraussetzungen des § 19 Abs. 1 erfüllt sind. Besteht die Leistungsberechtigung voraussichtlich nur für kurze Dauer, können zur Aufrechterhaltung einer Krankenversicherung bei einem Versicherungsunternehmen auch höhere Aufwendungen übernommen werden.
Hiernach kann der SGB XII nur max. die Hälfte im Basistarif übernehmen, da dieser angemessen im Sinne der Vorschrift ist.
Dort steht im Ansatz nichts davon, dass eine Beitragübernahme voraussetzt, dass Du vorher in den Basistarif wechseln.
Du bekommst nur die Kohle dafür; wie Du es machst, bleibt dir selber überlassen.
Du solltest allerdings aufpassen. Denn im Basistarif gibt es keine Selbstbeteiligungen, wohl aber im Normaltarif. Die SB im Normaltarif übernimmt der SGB XII-Träger natürlich nicht.
Zitat:
(5) Besteht eine Krankenversicherung bei einem Versicherungsunternehmen, werden die Aufwendungen übernommen, soweit sie angemessen und die Voraussetzungen des § 19 Abs. 1 erfüllt sind. Besteht die Leistungsberechtigung voraussichtlich nur für kurze Dauer, können zur Aufrechterhaltung einer Krankenversicherung bei einem Versicherungsunternehmen auch höhere Aufwendungen übernommen werden.
Hiernach kann der SGB XII nur max. die Hälfte im Basistarif übernehmen, da dieser angemessen im Sinne der Vorschrift ist.
Dort steht im Ansatz nichts davon, dass eine Beitragübernahme voraussetzt, dass Du vorher in den Basistarif wechseln.
Du bekommst nur die Kohle dafür; wie Du es machst, bleibt dir selber überlassen.
Du solltest allerdings aufpassen. Denn im Basistarif gibt es keine Selbstbeteiligungen, wohl aber im Normaltarif. Die SB im Normaltarif übernimmt der SGB XII-Träger natürlich nicht.
Hallo,
ja, dass die SB nicht übernommen wird, war mir schon klar, zum Glück habe ich eine relativ geringe SB von 250Euro, wobei ich die jährlichen Mehrkosten tragen könnte. Ich bin auch noch "relativ" jung, ich denke mal, falls ich in der Sozialhilfe bleiben müsste, und meine Krankenkasse irgendwann dann sehr viel höhere Beitragsanpassungen vornimmt, müsste ich Wohl oder Übel in den Basistarif wechseln, leider. Aber das möchte ich zu heutigem Zeitpunkt einfach noch nicht.
Das habe ich auch heute dem Träger geschrieben, mal sehn, welche Antwort zurück kommt.
Ich verstehe einfach nicht, wieso der Basistarif, trotz vorgaukelndem Argument, dass er mit der GKV vergleichbar sei, so stark abweicht, und zwar im entscheindenen Faktor, den GOÄ Sätzen. Wie kann das bitte schön rechtens sein, wieso klagt da eigentlich niemand bei beim Verfassungsgericht gegen, von wegen Gleichstellung und so. Oder wieso lässt man Basistarif Patienten nicht in eine GKV ihrer Wahl wechseln, wenn sie wollen? Ich bin ja sozusagen gezwungener Maßen in der PKV, in hatte nie wirklich eine Wahl, oder wurde aufgeklärt, was passieren kann. Wenn ich könnte, würde ich in die GKV wechseln, oder den Basistarif nehmen, wenn dieser in allen Punkten identisch wäre mit der GKV...
ja, dass die SB nicht übernommen wird, war mir schon klar, zum Glück habe ich eine relativ geringe SB von 250Euro, wobei ich die jährlichen Mehrkosten tragen könnte. Ich bin auch noch "relativ" jung, ich denke mal, falls ich in der Sozialhilfe bleiben müsste, und meine Krankenkasse irgendwann dann sehr viel höhere Beitragsanpassungen vornimmt, müsste ich Wohl oder Übel in den Basistarif wechseln, leider. Aber das möchte ich zu heutigem Zeitpunkt einfach noch nicht.
Das habe ich auch heute dem Träger geschrieben, mal sehn, welche Antwort zurück kommt.
Ich verstehe einfach nicht, wieso der Basistarif, trotz vorgaukelndem Argument, dass er mit der GKV vergleichbar sei, so stark abweicht, und zwar im entscheindenen Faktor, den GOÄ Sätzen. Wie kann das bitte schön rechtens sein, wieso klagt da eigentlich niemand bei beim Verfassungsgericht gegen, von wegen Gleichstellung und so. Oder wieso lässt man Basistarif Patienten nicht in eine GKV ihrer Wahl wechseln, wenn sie wollen? Ich bin ja sozusagen gezwungener Maßen in der PKV, in hatte nie wirklich eine Wahl, oder wurde aufgeklärt, was passieren kann. Wenn ich könnte, würde ich in die GKV wechseln, oder den Basistarif nehmen, wenn dieser in allen Punkten identisch wäre mit der GKV...
Zuletzt geändert von utu am 02.04.2013, 22:54, insgesamt 1-mal geändert.
Okay, Du bist auf dem richtigen Weg.
Du hast die Risiken und Nebenwirkungen (keine Übernahme SB durch SGB XII) erkannt.
Jetzt musst Du leider noch den SGB XII-Träger überzeugen. Denn Du hast offensichtlich einen Sachberarbeiter erwischt, der ein standartisiertese Schreiben an Dich verschickt hat, ohne selber zu wissen, was dort überhaupt zu beachten ist.
Dies ist leider sehr häufig die Praxis.
Du hast die Risiken und Nebenwirkungen (keine Übernahme SB durch SGB XII) erkannt.
Jetzt musst Du leider noch den SGB XII-Träger überzeugen. Denn Du hast offensichtlich einen Sachberarbeiter erwischt, der ein standartisiertese Schreiben an Dich verschickt hat, ohne selber zu wissen, was dort überhaupt zu beachten ist.
Dies ist leider sehr häufig die Praxis.
Rossi hat geschrieben:Okay, Du bist auf dem richtigen Weg.
Du hast die Risiken und Nebenwirkungen (keine Übernahme SB durch SGB XII) erkannt.
Jetzt musst Du leider noch den SGB XII-Träger überzeugen. Denn Du hast offensichtlich einen Sachberarbeiter erwischt, der ein standartisiertese Schreiben an Dich verschickt hat, ohne selber zu wissen, was dort überhaupt zu beachten ist.
Dies ist leider sehr häufig die Praxis.
Dazu muss, oder kann ich vielleicht sagen, dass bei meinem Erstbesuch auf dem Sozialamt, als ich alle Unterlagen persönlich eingereicht hatte vor 1,5 Monaten, der Sachbearbeiter mich erst einmal "komisch" gefragt hat, als er meinen Versicherungsschein unter den Unterlagen fand, mit den Worten: "Was soll das denn bitte schön sein!?". Darauf habe ich natürlich höflich geantwortet, dass es sich dabei um den Versicherungsschein meiner privaten Krankenkasse handelt, worauf ich nur die Antwort erhielt: "Wie, private Krankenversicherung?! Sie müssen sich freiwillig versichern!". Darauf ich, ja, bin ich ja, bei meiner privaten Krankenversicherung...
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