Wechsel PKV(12M) -> GKV während AL -> Angestellter übe

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strtob
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Wechsel PKV(12M) -> GKV während AL -> Angestellter übe

Beitragvon strtob » 04.04.2013, 16:35

Hallo,

folgende Situation:
- 03.2007 - 06.2011: angestellt, GKV versichert (zuletzt über JAEG)
- 06.2011 - 06.2012: Freiberufler (Existenzförderung), GKV versichert, freiwillig AL versichert
- 03.2012: Wechsel in die PKV
- 06.2012 - 03.2013: angestellt über JAEG
- 03.2013 - 05.2013: arbeitslos (Sperrzeit 12W)
- ab 05.2013: angestellt über JAEG

Nun ist gewollt, ab 04.2013 in die GKV zu wechseln und dort auch nach Beendigung der AL (01.05.2013) zu bleiben.

Ist dies möglich oder muss wieder zurück in die PKV gewechselt werden?

Ich denke nicht, da
- die PKV nur 12 Monate und davor noch keine 5J Bestand hatte,
- und es einen Versicherungszeitraum von länger als 12M in der GKV vor Wechsel in die PKV gab.

Könnte es Probleme wegen der Sperrzeit geben?

Vielen Dank und liebe Grüße
Thomas

Rossi
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Beitragvon Rossi » 04.04.2013, 16:47

Hast Du auch tatsächlich ALG I beantragt? Und wurde auch tatsächlich eine Sperrzeit (mit Bescheid der Bundesagentur für Arbeit) festgestellt?

Wenn ja, für welchen Zeitraum genau?

strtob
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Beitragvon strtob » 04.04.2013, 17:01

Die Sperrzeit läuft insgesamt bis Ende Mai. Lt. GKV und Arbeitsamt würde dies aber nichts daran ändern :-s

Antrag habe ich gestellt und bereits einen Bescheid über den Eintritt der Sperrzeit erhalten - grundsätzlich wird das ALG1 gewährt

Rossi
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Beitragvon Rossi » 04.04.2013, 18:37

Wann genau beginnt die Sperrzeit?

strtob
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Beitragvon strtob » 04.04.2013, 21:28

mit Beginn der AL zum 01.03.

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Beitragvon Rossi » 04.04.2013, 21:55

Okay, die Sperrzeit beginnt am 01.03.2013.

In der Zeit vom 01.03.2013 - 31.03.2013 musst Du in der PKV verbleiben. Denn für diesen Zeitraum wird keine Versicherungspflicht in der GKV ausgelöst.

Ab dem 01.04.2013 wirst Du wieder Mitglied in der Solidargemeinschaft (GKV) während der sog. Sperrzeit. Die Bundesagentur für Arbeit muss ab dem 01.04.2013 für Dich auch Beiträge zur GKV löhnen, obwohl kein ALG I tatsächlich gezahlt wird. Dies gilt allerdings nur dann, wenn Du noch keine 55 Jahre alt bist. Aber davon gehe ich mal aus.

Die Bundesagentur für Arbeit muss diese Beitragszahlung (während der Sperrzeit) zum 30.04.2013 einstellen, da Du am 01.05.2013 wieder eine Beschäftigung aufnimmst.

Damit hast Du ab dem 01.05.2013 die Möglichkeit dich freiwillig zu versichern. Die erforderliche Vorversicherungszeit erfüllst Du, weil Du in den letzten 5 Jahren min. 24 Monate gesetzlich versichert gewesen bist.

Also sollte dies funktionieren.


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