bin neu in diesem Forum und erhoffe mir Rat und Hilfe.
Hier mein Problem:
Zu Beginn dieses Jahres erkrankte ich aufgrund familiärer Schwierigkeiten an Depressionen und den hiermit verbundenen Gesundheitsstörungen. Daraufhin begab ich mich in Behandlung einer niedergelassenen Ärztin für Psychiatrie und Psychotherapie. Diese riet mir nach einiger Zeit dringend zu einem Klinikaufenthalt und erstellte ein entsprechendes Attest.
Im Gegensatz zur Beihilfe, die sich von Beginn an sehr kooperativ verhielt und ihren Anteil von 70% anstandslos gezahlt hat

1. Argument
In der Inselklinik werden auch Sanatoriumsbehandlungen durchgeführt (gemischte Anstalt), mein Fall hätte den Charakter einer Sanatoriumsbehandlung.
2. Argument
Trotz des Attests könne man nicht zu der Überzeugung gelangen, dass meine Behandlung an einen Klinikaufenthalt gebunden sei.
3. Argument
Trotz des erneuten Widerspruchs meiner Ärztin und einer Verschleppung über einem Monat gelangt die *****a zum Ergebnis, die ambulanten Maßnahmen seien nicht ausgeschöpft. Es liege keine ambulante fachärztliche Behandlungen durch einen Neurologen bzw. Psyiater vor.
Nach der stationären Behandlung könne ich aber gerne den ärztlichen Entlassungsbericht einreichen, es werde dann geprüft ob Leistungen gezahlt werden können.
Irgendwann war ich dann so fertig, dass ich der Klinik eine Kostenzusage gegeben habe und 6

Bei meiner Rückkehr wurden mir lediglich die Kosten bzw. Zuschüsse für einen Sanatoriumsaufenthalt gezahlt! Ohne Kommentar, Ohne Kenntnisnahme des Entlassungsberichts.
Nachdem ich dieser Leistungsmitteilung schriftlich widersprochen habe, erhielt ich kommentarlos eine weitere L-Mitteilung mit der Nachricht man habe bereits gezahlt.
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Was kann ich tun

Habe weder schriftlich noch telefonisch(CallCenter) einen Ansprechpartner. Es geht auch noch um 50 EURO


